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Thema: Entnahmen vom Geschäftskonto

  1. #1
    TP-Newbie paula1234 macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Entnahmen vom Geschäftskonto

    Hallo,

    ich bin Einzelkauffrau (nicht eingetragen) und habe bisher alles über ein Konto abgewickelt (privat und beruflich), da ich bisher Kleinunternehmerin war.

    Nächstes Jahr werde ich USt berechnen, da dachte ich mir, es wird Zeit für zwei getrennte Konten.

    Nun lebe ich aber gänzlich von meinem Einnahmen, kann ich mich für meinen privaten Unterhalt einfach am Geschäftskonto vergreifen (für Miete, Nahrung,...) oder muss ich mir jetzt einen monatlichen Lohn übertragen, muss ich steuerlich etwas verrechnen, z.B. USt raufpacken oder in die Richtung, keine Ahnung.

    Brauche da mal Hilfe, danke.

    paula

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin, moin,

    im Prinzip kannst du Privat und Geschäft über ein Konto laufen lassen, machst auf den Kontoauszügen an alle privaten Buchungen den Vermerk "Privatentnahme" und gut ist.

    USt. brauchst du dafür auch nicht zu buchen, warum auch? USt. betrifft nur deine geschäftlichen Umsätze.

    es empfiehlt sich aus Gründen der Übersichtlichkeit allerdings, getrennte Konten privat/Geschäft zu führen.
    Dann überweist du dir per Dauerauftrag monatlich einen festen Betrag von Geschäft -> Privat und alles ist viel einfacher

  3. #3
    TP-Member KlausD macht alles soweit korrekt
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    nö, so lange du nicht doppelt buchführst kannst du geld von deinem geschäftskonto ohne notiz und beliebig für private sachen verknuspern...

  4. #4
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    @ KlausD: Es sollten schon Aufzeichnungen in Form von Eigenbelegen geführt werden um einen lückenlosen Nachweis über die einzelnen Transaktionen auf dem Konto nachzuweisen. Insbesondere dann, wenn getrennte Konten geführt werden.

    Ausreichen sollte dabei ein Zettel, auf dem der Betrag und "private Zwecke" steht. Oder zumindest auf dem Kontoauszug ein Hinweis auf die private Verwendung. Kommt beim Betriebsprüfer immer besser an.

    Wenn du Waren entnimmst stellt dies eine unentgeltliche Wertabgabe dar, die der USt zu unterwerfen ist unter der Voraussetzung, dass du dir im Zeitpunkt der Anschaffung für diesen Gegenstand die Vorsteuern gezogen hast. Ansonsten brauchst du dies nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
    Einfache Geldentnahmen beinhalten auch keine USt.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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