Eine rechtliche Einzelfallbehandlung wirst Du hier wohl (schon aus gesetzlichen und haftungstechnischen Gründen) nicht bekommen.
Wie es für den normal denkenden mündigen Bürger aussieht, wirst Du Dir schon denken können - jedenfalls geht das aus Deinem Posting hervor.
Nach meinem (laienhaften) Verständnis eines Kaufvertrages erklärst Du dem Kunden die Situation und er verzichtet gnädigerweise auf den Kauf oder Du bezahlst zahlst ihm Schadensersatz - Mängelrüge -> Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren