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Thema: Bild- Tonträger defekt etc.

  1. #1
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Bild- Tonträger defekt etc.

    Hallo Liebe Tp'ler,

    (1) folgender Fall. Gehen wir mal davon aus, ich verkaufe einen Bild- Tonträger. Nehmen wir mal eine DVD, in der Artikelbeschreibung ist angegeben, dass dieser Film einen englischen Untertitel hat. Dies ist leider nicht so, was sich leider erst nach der Lieferung heraustellt, weil davor ist ja noch alles verschweißt. Ist dies ein Rückgabegrund für den Käufer bzw. muss der Verkäufer (ich) den Artikel zurücknehmen, wegen falschen Angaben?

    (2) Ich verkaufe Bild- Tonträger die ich aus einem Drittland importiere, wie sieht es da mit Herstellerfehlern aus. Nehmen wir mal das Beispiel dass die DVD nicht funktioniert nach der Auslieferung, weil sie verschweißt war ist klar, dass es sich um einen Herstellerfehler handelt. Wie gehe ich am Besten vor, zurücknehmen? - Muss ich zurücknehmen, obwohl ich keinen Fehler gemacht habe? Zurückschicken ins Drittland und neue schicken lassen, ist leider zu teuer.

    Also ich bin bis jetzt immer so vorgegangen, dass ich die DVD zurückgenommen habe und bei Punkt 2 eine neue DVD geschickt habe. Bei Punkt 1 ist eine Neulieferung ja überflüssig, ändert schließlich auch nichts an der Tatsache, dass dieser Film bzw. diese Fassung keinen Untertitel hat.
    Das Ganze ist halt ärgerlich, die DVD ist schließlich bezahlt und die Versandkosten aus dem Drittland und Zollkosten sind auch nicht ohne. Meine Vorgehensweise werde ich nicht ändern, mich interessiert dabei nur die rechtliche Lage.

    Danke für alle Antworten!
    Liebe Grüße Felix
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  2. #2
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Eine rechtliche Einzelfallbehandlung wirst Du hier wohl (schon aus gesetzlichen und haftungstechnischen Gründen) nicht bekommen.
    Wie es für den normal denkenden mündigen Bürger aussieht, wirst Du Dir schon denken können - jedenfalls geht das aus Deinem Posting hervor.
    Nach meinem (laienhaften) Verständnis eines Kaufvertrages erklärst Du dem Kunden die Situation und er verzichtet gnädigerweise auf den Kauf oder Du bezahlst zahlst ihm Schadensersatz - Mängelrüge -> Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

  3. #3
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zu 1: §433 ff BGB (-> http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html)

    Im B2C ist man als Verkäufer eigentlich immer der Buhmann
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  4. #4
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Hallo Era W Xel,

    Wollte ja mal mit dir Kontakt aufnehmen, hast es mir aber per PN & Email verboten.
    Liebe Grüße Felix
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