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Alt 12.12.2005, 22:59   #1
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frankyhh macht alles soweit korrekt

Lebenspartnerin Hilfe im Betrieb


Hallo zusammen,

meine Lebenspartnerin hilft mir unentgeltlich bei meinem Geschäft..

Wie gesagt unentgeltlich.
Ist das erlaubt ????
Oder muss ich sie auf 400 Euro anmelden ??? (und auf dem Papier somit auch bezahlen) ?
Hat jemand vieleicht eine Quelle, wo ich es nachlesen kann???

Vielen Dank
Franky

PS. Suchfunktion hat mir nix gebracht
frankyhh ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.12.2005, 20:21   #2
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Innova ist auf einem guten Weg
Ich kanns dir auch nicht 100%ig sagen aber meine Info war auch mal, dass das ok ist solange keine Gelder fließen. Sollte sie dafür Geld bekommen müsstest du sie anmelden aber ich geh mal bei google auf die Suche nach einem geeigneten Beitrag.
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2005, 20:29   #3
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Das geht unentgeltlich. Solltest du sie entgeltlich beschäftigen, so muss das Arbeitsverhältnis so gestaltet sein, wie es unter fremden Dritten üblich ist. Es dürfen also keine Vorteile aufgrund des Angehörigenstatus gezogen werden. Aber das ist scheinbar nicht der Fall.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 13.12.2005, 20:40   #4
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http://www.existenzgruender.de/03/01...=161&rubrik=10

^^

Ich zitiere "Weder die Beschäftigung als Minijob noch die familienhafte Mithilfe führen bei Ihrer Ehefrau zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung"

http://www.existenzgruender.de/03/01...=161&rubrik=10

Demnach ist wohl der Ansatz nach dem du suchen solltest die familienhafte Mithilfe. Seid ihr verheiratet?

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/...8094/1794.html
http://www.energie-bkk.de/CustomData...ument/1491.pdf
http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/do...20125-244D.doc
http://www.existenzgruender.de/03/01...=262&rubrik=10

Das war jetzt ne Menge zu lesen. Scheint mir aber so als müsste das die zuständige Krankenkasse prüfen welches Verhältnis hier vor liegt. Jedenfalls sollten die Ahnung haben nach was das beurteilt wird. Oder versuchs doch mal hier: http://www.existenzgruender.de/02/09/index.php
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2005, 20:46   #5
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fettmme bringt sich richtig einfettmme bringt sich richtig ein
Falls Deine Partnerin Leistungen vom Arbeitsamt, Sozialamt oder einer Arge bezieht, sieht die Sache ganz anders aus.
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class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
http://www.thedailywtf.com/
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Alt 13.12.2005, 20:52   #6
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Innova ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Das geht unentgeltlich. Solltest du sie entgeltlich beschäftigen, so muss das Arbeitsverhältnis so gestaltet sein, wie es unter fremden Dritten üblich ist. Es dürfen also keine Vorteile aufgrund des Angehörigenstatus gezogen werden. Aber das ist scheinbar nicht der Fall.
Also kann man das generell mal so sagen: So lange keine Gelder fließen kann die Ehefrau/der Ehemann beim Gewerbe mitmischen in allen Bereichen und z. B. auch mit i. A. unterschriebene Schriftstücke erstellen etc? Gilt das eigentlich nur für Ehepartner oder auch für "normale Lebenspartner" ohne Trauschein?
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2005, 20:54   #7
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Das gilt soweit es sich um steuerliche Dinge handelt. Mit sozialversicherungstechnischen Fragen kann ich nichts anfangen.

Da wisst ihr dann mehr.
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Alt 13.12.2005, 21:08   #8
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Innova ist auf einem guten Weg
Trotzdem danke
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 10:34   #9
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Registriert seit: Jun 2005
frankyhh macht alles soweit korrekt
Also, ersteinmal vielen Dank!

Also um die Frage zu beantworten:
Es ist meine Lebenspartnerin (eheähnliches Verhältnis ) in gemeinsamer Wohnung.
Sie bekommt zur Zeit BAFÖG - und keine Leistungen vom Arbeitsamt.
Nachdenklich hat mich nur es nur gestimmt, da sie auch hin und wieder im Service bei mir hilft- und der Kunde diese Servicekosten berechnet bekommt.

Ps: Nein - mein Schatz bekommt kein Geld oder ähnliches für die Leistung.
Ist doch nett- oder ?
Habe mich erst vor ein paar Monaten selbständig gemacht und bin froh über Ihre Hilfe.
frankyhh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 19:58   #10
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Innova ist auf einem guten Weg
Hab ne ähnliche Situation drum frag ich. Mein Freund hat sich selbständig gemacht und ich übernehm halt den Verwaltungskram für ihn (deshalb stell auch ich hier die Fragen weil er sich nicht drum kümmern muss ). Diese Thematik hat mich auch schon lang interessiert weil ich im Schriftverkehr bisher immer seinen Namen angegeben habe und auch nicht ans Telefon gehe weil ich mir bei der Rechtslage nicht sicher bin. Ich bin immernoch der Meinung, dass es ok ist solang keine Gelder fließen aber Beweise dafür konnt ich noch immer keine finden. Hattest du mitlerweile bei deiner Suche Erfolg?
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
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