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Thema: Lebenspartnerin Hilfe im Betrieb

  1. #1
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
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    Lebenspartnerin Hilfe im Betrieb

    Hallo zusammen,

    meine Lebenspartnerin hilft mir unentgeltlich bei meinem Geschäft..

    Wie gesagt unentgeltlich.
    Ist das erlaubt ????
    Oder muss ich sie auf 400 Euro anmelden ??? (und auf dem Papier somit auch bezahlen) ?
    Hat jemand vieleicht eine Quelle, wo ich es nachlesen kann???

    Vielen Dank
    Franky

    PS. Suchfunktion hat mir nix gebracht

  2. #2
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Ich kanns dir auch nicht 100%ig sagen aber meine Info war auch mal, dass das ok ist solange keine Gelder fließen. Sollte sie dafür Geld bekommen müsstest du sie anmelden aber ich geh mal bei google auf die Suche nach einem geeigneten Beitrag.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Das geht unentgeltlich. Solltest du sie entgeltlich beschäftigen, so muss das Arbeitsverhältnis so gestaltet sein, wie es unter fremden Dritten üblich ist. Es dürfen also keine Vorteile aufgrund des Angehörigenstatus gezogen werden. Aber das ist scheinbar nicht der Fall.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    http://www.existenzgruender.de/03/01...=161&rubrik=10

    ^^

    Ich zitiere "Weder die Beschäftigung als Minijob noch die familienhafte Mithilfe führen bei Ihrer Ehefrau zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung"

    http://www.existenzgruender.de/03/01...=161&rubrik=10

    Demnach ist wohl der Ansatz nach dem du suchen solltest die familienhafte Mithilfe. Seid ihr verheiratet?

    http://www.lexrex.de/rechtsprechung/...8094/1794.html
    http://www.energie-bkk.de/CustomData...ument/1491.pdf
    http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/do...20125-244D.doc
    http://www.existenzgruender.de/03/01...=262&rubrik=10

    Das war jetzt ne Menge zu lesen. Scheint mir aber so als müsste das die zuständige Krankenkasse prüfen welches Verhältnis hier vor liegt. Jedenfalls sollten die Ahnung haben nach was das beurteilt wird. Oder versuchs doch mal hier: http://www.existenzgruender.de/02/09/index.php

  5. #5
    TP-Veteran fettmme bringt sich richtig ein fettmme bringt sich richtig ein Avatar von fettmme
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    Falls Deine Partnerin Leistungen vom Arbeitsamt, Sozialamt oder einer Arge bezieht, sieht die Sache ganz anders aus.
    class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
    public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
    http://www.thedailywtf.com/

  6. #6
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Das geht unentgeltlich. Solltest du sie entgeltlich beschäftigen, so muss das Arbeitsverhältnis so gestaltet sein, wie es unter fremden Dritten üblich ist. Es dürfen also keine Vorteile aufgrund des Angehörigenstatus gezogen werden. Aber das ist scheinbar nicht der Fall.
    Also kann man das generell mal so sagen: So lange keine Gelder fließen kann die Ehefrau/der Ehemann beim Gewerbe mitmischen in allen Bereichen und z. B. auch mit i. A. unterschriebene Schriftstücke erstellen etc? Gilt das eigentlich nur für Ehepartner oder auch für "normale Lebenspartner" ohne Trauschein?

  7. #7
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    Das gilt soweit es sich um steuerliche Dinge handelt. Mit sozialversicherungstechnischen Fragen kann ich nichts anfangen.

    Da wisst ihr dann mehr.
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  8. #8
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    Trotzdem danke

  9. #9
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
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    Also, ersteinmal vielen Dank!

    Also um die Frage zu beantworten:
    Es ist meine Lebenspartnerin (eheähnliches Verhältnis ) in gemeinsamer Wohnung.
    Sie bekommt zur Zeit BAFÖG - und keine Leistungen vom Arbeitsamt.
    Nachdenklich hat mich nur es nur gestimmt, da sie auch hin und wieder im Service bei mir hilft- und der Kunde diese Servicekosten berechnet bekommt.

    Ps: Nein - mein Schatz bekommt kein Geld oder ähnliches für die Leistung.
    Ist doch nett- oder ?
    Habe mich erst vor ein paar Monaten selbständig gemacht und bin froh über Ihre Hilfe.

  10. #10
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    Hab ne ähnliche Situation drum frag ich. Mein Freund hat sich selbständig gemacht und ich übernehm halt den Verwaltungskram für ihn (deshalb stell auch ich hier die Fragen weil er sich nicht drum kümmern muss ). Diese Thematik hat mich auch schon lang interessiert weil ich im Schriftverkehr bisher immer seinen Namen angegeben habe und auch nicht ans Telefon gehe weil ich mir bei der Rechtslage nicht sicher bin. Ich bin immernoch der Meinung, dass es ok ist solang keine Gelder fließen aber Beweise dafür konnt ich noch immer keine finden. Hattest du mitlerweile bei deiner Suche Erfolg?

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