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Thema: wo ist mein fehler ??

  1. #1
    TP-Junior Indiaboy macht alles soweit korrekt
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    wo ist mein fehler ??

    Hallo zusammen,

    dummer anfänger wird beim suchen nicht mehr schlau, daher mal eine dumme frage.

    Angenommen ich melde ein gewerbe als import export an und:

    ich Kaufe Ware sagen wir in Indien.
    Zahle EURO 1000,- ex Werk.
    zahle Fracht Kosten Indien - Deutschland Hafen - EURO 200,-
    zahle nur Eust einfach pausch ist nicht relevant um es einfacher zu halten zoll frei EURO 192,-
    zahle EURO 400,00 +16%MwSt. 64,- für verzollungskosten sowie Tranportkosten mit externer RG an Bestimmungsort in BRD.

    total Kosten bisher netto EURO 1.800,- zzgl. Eust und MWST 256,- = 2.056,-

    a. verkaufe die Waren für EURO 2000 zzgl. Mwst. 320 = EUR 2320,-

    ich muss bis hier nur die 320-256=EURO 64 Vor-MwSt, sowie Euro
    200 für die Einkommenssteuer veranschlagen korrekt ???

    b. kaufe neue Waren für EURO 2000 zzgl. 320 = EURO 2320,-
    zahle Tranport und export kosten von EURO 1000 +MwSt euro 160 = EURO 1160 bis Indien Hafen, und verkaufe die Waren in Indien für EURO 3500,00

    nun zu der eigentlichen frage, kann ich die gezahlte MwSt zur vorsteuer anmelden da exporte steuerfrei sind ??

    und kann somit wenn a & B in einem Monat/Anmeldung laufen vorsteuer von
    EURO 736 gegen EURO 320 = - 416EURO gelten machen und bekomme diese wieder ?

    und melde EURO 200,- import & Euro 1500 export als einkommenssteuer pflicht ?

    geht irgendwie nicht oder ?? angenommen ich mache nur ---- da geht vattern staat doch irgendwann pleite !, nicht das es mich stören würde aber wo ist mein denkfehler ?.-)

  2. #2
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    Zahle EURO 1000,- ex Werk.
    zahle Fracht Kosten Indien - Deutschland Hafen - EURO 200,-
    Sind 1.200 EUR Anschaffungskosten

    zahle nur Eust einfach pausch ist nicht relevant um es einfacher zu halten zoll frei EURO 192,-
    Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gehört mit zu den Anschaffungskosten

    1.000 + 200 + 192 = 1.392

    zahle EURO 400,00 +16%MwSt. 64,- für verzollungskosten sowie Tranportkosten mit externer RG an Bestimmungsort in BRD.
    Verstehe ich nicht. Noch einmal Frachtkosten???? Ich denke, die Verzollung spielt keine Rolle???? Außerdem welche USt, deutsche????

    total Kosten bisher netto EURO 1.800,- zzgl. Eust und MWST 256,- = 2.056,-
    1.800 EUR????

    Bei mir sind das 1.600 Kosten zzgl. 192 EUSt und 64 USt, welche USt (deutsch oder indisch).

    So kann man da keine Aussagen zu treffen.
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  3. #3
    TP-Junior Indiaboy macht alles soweit korrekt
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    sorry stimmt wer rechnen kann ist klar im vorteil sorry

    o.k. ist anders gedacht aber egal.

    o.k. EURO 1000 EXW
    + EURO 600 Fracht
    total euro 1600 x 16% EUST EURO 256,-

    jep logo deutsche wir sind ja in der brd.


    also 320-256= Euro 64 an finanzamt und EURO 400 als einkommen korreckt und der rest wie gehabt eben mit richtiger summe

  4. #4
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    OK. Gehen wir mal durch.

    Bei dir liegt eine Einfuhr aus einem Drittland vor, welche steuerbar i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Mangels Steuerbefreiungsvorschrift in § 5 UStG (behaupte ich) ist die Leistung einfuhrzumsatsteuerpflichtig. Folglich ist EUSt zu zahlen, wobei der Leistungsempfänger Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist (ganz wichtig, ansonsten sieht die Geschichte schon wieder anders aus). Die Höhe richtet sich nach dem Zollwert und beträgt in deinem Fall 192 EUR (siehe Posting #1). Diese kann als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abgezogen werden, so dass im Endeffekt keine Belastung mehr vorliegt.

    Der indische Unternehmer kann dir keine deutsche USt in Rechnung stellen. Dies geht nicht und insofern solltest du dir die Rechnung noch einmal genau anschauen. Das ist definitiv keine deutsche USt. Man kann lediglich die USt des jeweiligen Staates ausweisen, in dem man Unternehmer ist.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
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    Hi sven,

    o.k. das ist klar, ich kaufe die waren bei einem Inder, fracht Euro 200 zahle ich in inden steuer frei da export ist bei denen wie bei uns, Euro 400 in Deutschland + 16% da deutscher spediteur.

    das der inder mir keine Deutsche MwSt. rechen darf ist klar, andernfalls sind es netto kosten für mich, denke soweit hab ich das begriffen.

    im prenzip: zahle ich 1200Euro netto in Indien und kassiere am ende zu b. wieder EURO 3500,- netto in indien von jeweils eimem Inder. alles andere läuft in brd

    danke

  6. #6
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    Dann verstehe ich den Sachverhalt nicht. Vermutlich denke ich zu kompliziert.

    Wer beauftragt denn den Spediteur, wird der von dir beauftragt die Waren nach Deutschland zu bringen? Je nachdem würdest du ja schließlich einmal vom Inder eine Rechnung bekommen und vom Spediteur.

    Oder beauftragt der indische Unternehmer den Spediteur, dann würde natürlich nur eine Rechnung gestellt werden 1.000 EUR + 200 EUR Fracht. Wobei ich dann nichts mit den 400 EUR anfangen kann.

    Beschreibe den Sachverhalt mal Schritt für Schritt. Irgendwo hab' ich da 'nen Knoten im Hirn.
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  7. #7
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    ich beauftrage den indischen und dn deutschen spedtituer und zahle dessen rechnungen. ( dachte nicht das es ein unterschied spielt das der ausländische frachtanteil zum kaufpreis gehört ist mir klar, aber ob ich an den Inder oder den deutschen zahle ?? )

    Verkäufer bekommt Kaufpreis
    Indischer Sped. bekommt Fracht bis Hafen/airport
    Deutscher Sped. bekommt Abfertigung Zoll & Eust und Lieferung
    alles je aus meiner sicht und auf meine rg

    es geht mir weniger um die entstehende Zoll/Steuerschuld, sondern primär darum was ich letztentlich versteuern abtreten muss an Steuen, bez. was dann zu meinem "gewinn" gehört.

    thanks ralf

  8. #8
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    Die Zahlungswege sind irrelevant, entscheidend sind die Verfügungsgeschäfte (z.B. Eigentumsübertragung).

    Also zusammengefasst bekommst du 3 Rechnungen, und wenn es auch nur zwei Rechnungen wären, weil die indischen Leistungen in einer Rechnung zusammengefasst werden ändert dies nichts.

    Vom indischen Unternehmer 1.000 EUR, vom indischen Spediteuer 200 EUR und vom deutschen Spediteur 600 EUR

    Alle drei haben separate Leistungen an dich erbracht. Die Warenlieferung, die Beförderung nach Deutschland und die Beförderung innerhalb Deutschlands und somit liegen 3 Geschäfte vor.

    1.
    Die Warenlieferung habe ich schon beschrieben im Posting #4.

    2.
    Bei der Beförderungsleistung des Inders liegt keine Einfuhr vor, geht ja auch nicht weil es sich um eine Dienstleistung handelt und nicht um einen Gegenstand. Inwieweit da dann indische Steuer enthalten ist, die man sich unter Umständen im Rahmen eines Vorsteuervergütungsverfahrens in Indien zurückerstatten lassen könnte kann ich nicht sagen, weil ich dazu das indische Umsatzsteuerrecht kennen müsste. Deutsche USt fällt auf jeden Fall nicht an.

    3.
    Bei der Beförderungsleistung des deutschen Spediteurs liegt eine steuerbare sonstige Leistung vor § 3 Abs. 9 UStG. Ort der Leistung ist dort, wo die Leistung bewirkt wird und somit auf der Strecke zwischen dem Hafen und dir nach § 3b Abs. 1 UStG, welche auf deutschem Boden stattfinden muss um steuerpflichtig zu sein. Jetzt könnte man sich natürlich streiten, sofern die Ware in einem Freihafen angekommen ist und die Beförderung bzw. Versendung der Ware dort beginnt, zumal ein Freihafen kein Inland im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist und somit auf diesem Streckenabschnitt keine Umsatzsteuer anfallen dürfte. Fraglich wäre insoweit auch, ob die in § 3 UStDV genannte 10 Kilometergrenze eine Rolle spielt (ich bezeichne diese mal als Nichtbeanstandungsgrenze).
    Man merkt also Umsatzsteuerrecht ist richtig klasse. Aber, da dies wahrscheinlich 0,375 Mikrocent ausmachen spielt dies keine Rolle. Die Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland, so dass deutsche Umsatzsteuer zu zahlen ist.


    Das alles bezog sich auf den Eingangsumsatz, welcher für die zu zahlende Umsatzsteuer aus diesem Umsatz maßgebend ist und natürlich auch für den Vorsteuerabzug. Allerdings ist der Vorsteuerabzug nicht schon deshalb möglich, weil eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Steuer vorliegt. Es kommt nämlich noch auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Ausgangsumsatzes an.

    Werden die Waren z.B. ins Nicht-EU-Land zurückgesendet würde eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegen, welche steuerfrei ist. Somit würde einem der Vorsteuerabzug verwehrt bleiben aus dem Eingangsumsatz nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Dies wird jedoch nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG wieder aufgehoben, so dass der Vorsteuerabzug doch möglich ist aufgrund vom Hintergedanken der Gleichbehandlung mit anderen Unternehmern, die vergleichbare Leistungen innerhalb Deutschlands ausführen. Somit ziehst du dir die Vorsteuer aus der Anschaffung der Waren und brauchst keine USt zahlen.

    Man merkt, solch ein Minisachverhalt kann so große Fragen aufwerfen. Das ist übrigens ein grober Umriss, in einer Klausur hätte ich das ausführlicher schreiben müssen.

    es geht mir weniger um die entstehende Zoll/Steuerschuld, sondern primär darum was ich letztentlich versteuern abtreten muss an Steuen, bez. was dann zu meinem "gewinn" gehört.
    So und jetzt nach dem großen Rumgesülze kommt die Enttäuschung. Die Frage kann man nicht beantworten.

    Du ermittelst deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb, welcher mit deinen weiteren Einkünften verrechnet wird. Irgendwann ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen und darauf wird der Steuersatz angewandt, der sich progressiv verhält, also je höher das zu versteuernde Einkommen umso höher der Steuersatz. Welche genauen Beträge dabei herauskommen kann man nicht pauschal beantworten.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    So und jetzt nach dem großen Rumgesülze kommt die Enttäuschung. Die Frage kann man nicht beantworten.

    Du ermittelst deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb, welcher mit deinen weiteren Einkünften verrechnet wird. Irgendwann ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen und darauf wird der Steuersatz angewandt, der sich progressiv verhält, also je höher das zu versteuernde Einkommen umso höher der Steuersatz. Welche genauen Beträge dabei herauskommen kann man nicht pauschal beantworten.
    was machst Du studierst Du das ?? aller achtung ich hätte jetzt schon aufgegeben :-)

    soweit o.k. was ist mit der export MwSt. ? ich verkaufe frei haus eine rechnung für 3500 muss ich diese versteuern, oder vielmehr, darf ich vorsteuer die ich gezahlt habe in abzug bringen ?

    die nebenkosten Spesen, auto, telefon ist nur nebensache, mir geht es darum wie es sich verhählt wenn ich durch das kauf und verkaufsgeschäft einen Vorsteuernegativ ertrag erwirtschafte ich diesen wirklich voll in abzug bringen kann. - sprich im worst case mein zu einkommensteuerplflichtiges einkommen sich aus zuvielgezahlter vorsteuer ergeben würde ???? geht das ?
    ich hoffe mal Du verstehst was ich meine, einzelheiten sind nebensache, feinheiten muss dann der steuerberater & banken machen, da das nächste thema dann geldwäsche ist, da barzahlungen +x meldepflichtig.
    wenn ich mehr steuer zahle wie ich einnehme wo liegt da der nutzen für den Staadt, wenn es sich nicht um eg waren handelt ?

    beispiel ich zahle 2000000 vorsteuer und rechne nur 50000 ab bedeutet wirklich ich versteuer nur 150000 als einkommen ?
    wo gibt es da probleme ???

  10. #10
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    Moin

    soweit o.k. was ist mit der export MwSt. ? ich verkaufe frei haus eine rechnung für 3500 muss ich diese versteuern, oder vielmehr, darf ich vorsteuer die ich gezahlt habe in abzug bringen ?
    Beim Export ins Drittland (Nicht EU-Land) wäre die Lieferung steuerfrei (steuerfreie Ausfuhrlieferung). Beim Export ins EU-Land handelt es sich ebenfalls um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (=> Suchfunktion). Lediglich innerhalb Deutschlands fällt Umsatzsteuer an.
    In dem Fall würde ein Export in Form eines Spediteurs als Nebenleistung zur Hauptleistung gelten und somit die gleichen umsatzsteuerlichen Auswirkungen wie die Hauptleistung beinhalten mit der Folge, dass darauf keine USt zu zahlen ist.

    mir geht es darum wie es sich verhählt wenn ich durch das kauf und verkaufsgeschäft einen Vorsteuernegativ ertrag erwirtschafte ich diesen wirklich voll in abzug bringen kann.
    Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung stellt die erstattete Vorsteuer eine Einnahme dar und somit erhöht diese deinen Gewinn, der letztlich zu versteuern ist.

    sprich im worst case mein zu einkommensteuerplflichtiges einkommen sich aus zuvielgezahlter vorsteuer ergeben würde ????
    Du hast ja auch Umsatzsteuer gezahlt beim Einkauf und diese wird jetzt durch den Vorsteuerabzug wieder neutralisiert. Also im Endeffekt ergibt das 0

    wenn ich mehr steuer zahle wie ich einnehme wo liegt da der nutzen für den Staadt, wenn es sich nicht um eg waren handelt ?

    beispiel ich zahle 2000000 vorsteuer und rechne nur 50000 ab bedeutet wirklich ich versteuer nur 150000 als einkommen ?
    wo gibt es da probleme ???
    Du musst trennen zwischen Eingangsumsätzen und Ausgangsumsätzen, ansonsten wirst du durcheinander kommen.

    Eingangsumsatz: Wareneinkauf 100 zzgl. 16 USt

    Betriebsausgabe 116
    Betriebseinnahme durch Vorsteuerabzug 16
    => Betriebsausgabe 100

    Ausgangsumsatz: Warenverkauf 200 zzgl. 32 USt

    Betriebseinnahme 232
    Betriebsausgabe bei Zahlung ans Finanzamt 32
    => Betriebseinnahme 200

    => Gewinn 100

    Die Umsatzsteuer wirkt sich also im Endeffekt gewinnneutral aus. Damit sollte sich auch deine Frage erübrigen.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (14.12.2005 um 10:18 Uhr)
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    In dem Fall würde ein Export in Form eines Spediteurs als Nebenleistung zur Hauptleistung gelten und somit die gleichen umsatzsteuerlichen Auswirkungen wie die Hauptleistung beinhalten mit der Folge, dass darauf keine USt zu zahlen ist.
    wie sieht es aus wenn ich die speditionsleistungen in Eigenregie mache, wo liegt die bemessungsgrundlage für Haupt/Nebenleistung. Umsatz ?

    spich verkaufe waren für 2000Euro rechne speditionelle dienstleistung für 500Euro ohne externe rechnung/selbsteintrit, ist dann die speditionsleistung Steuerlich dem verkauf beizusetzten ? habe ja beides selbst getätigt, nur der Umsatzt ist relevant ?
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Du hast ja auch Umsatzsteuer gezahlt beim Einkauf und diese wird jetzt durch den Vorsteuerabzug wieder neutralisiert. Also im Endeffekt ergibt das 0.
    wenn dem nicht so ist, ich Umsatzsteuer zahle beim Einkauf, aber beim verkauf keine berechne ? somit eine Überzahlung entsteht ist dieses dann zu 100% als Kosten zu sehen ?

    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Du musst trennen zwischen Eingangsumsätzen und Ausgangsumsätzen, ansonsten wirst du durcheinander kommen.

    Eingangsumsatz: Wareneinkauf 100 zzgl. 16 USt

    Betriebsausgabe 116
    Betriebseinnahme durch Vorsteuerabzug 16
    => Betriebsausgabe 100

    Ausgangsumsatz: Warenverkauf 200 zzgl. 32 USt

    Betriebseinnahme 232
    Betriebsausgabe bei Zahlung ans Finanzamt 32
    => Betriebseinnahme 200

    => Gewinn 100.
    soweit ist das klar, nur wenn die rechnung wie folgt aussieht ?

    Eingangsumsatz: Wareneinkauf 100 zzgl. 16 USt

    Betriebsausgabe 116
    Betriebseinnahme durch Vorsteuerabzug 16
    => Betriebsausgabe 100

    Ausgangsumsatz: Warenverkauf 200

    Betriebseinnahme 200
    => Betriebseinnahme 200

    => Gewinn 84 ??

    Da bei Export der Waren Steuerfrei keine MwSt. also auch kein einkommen und nur Vorsteuraufwand richtig ?

  12. #12
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    was machst Du studierst Du das ??
    Jupp

    aller achtung ich hätte jetzt schon aufgegeben :-)
    Bin geduldig wie man unscheinbar erkennen kann. Der Thread wird mir auf ewig in Erinnerung bleiben.
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...euerabzug.html

    wie sieht es aus wenn ich die speditionsleistungen in Eigenregie mache, wo liegt die bemessungsgrundlage für Haupt/Nebenleistung. Umsatz ?

    spich verkaufe waren für 2000Euro rechne speditionelle dienstleistung für 500Euro ohne externe rechnung/selbsteintrit, ist dann die speditionsleistung Steuerlich dem verkauf beizusetzten ?
    Genau

    wenn dem nicht so ist, ich Umsatzsteuer zahle beim Einkauf, aber beim verkauf keine berechne ?
    Wenn du beim Einkauf Umsatzsteuer zahlst ziehst du diese doch als Vorsteuer ab. Das neutralisiert sich doch. Wenn du dann beim Verkauf keine USt in Rechnung stellst vereinnahmst du keine in Form des Bruttobetrags und brauchst auch keine ans Finanzamt zahlen. Also wirkt sich die USt immer neutral aus.

    soweit ist das klar, nur wenn die rechnung wie folgt aussieht ?

    Eingangsumsatz: Wareneinkauf 100 zzgl. 16 USt

    Betriebsausgabe 116
    Betriebseinnahme durch Vorsteuerabzug 16
    => Betriebsausgabe 100

    Ausgangsumsatz: Warenverkauf 200

    Betriebseinnahme 200
    => Betriebseinnahme 200

    => Gewinn 84 ??

    Da bei Export der Waren Steuerfrei keine MwSt. also auch kein einkommen und nur Vorsteuraufwand richtig ?
    Schau dir mal diese Rechnung genau an. Du hast beim Einkauf Umsatzsteuer gezahlt, da du den Bruttobetrag gezahlt hast (116 EUR). Ziehst dir dann die Vorsteuer aus dem Einkauf (16 EUR). Demnach neutralisiert sich die Umsatzsteuer und du wirst letztlich nur mit dem Nettobetrag belastet (100 EUR). Beim Export der Waren stellst du keine USt in Rechnung somit bekommst du auch nur den Nettobetrag als Einnahme (200 EUR). Du brauchst auch nichts abführen an das Finanzamt, weil du keine USt vereinnahmt hast. Also nimmst du 200 EUR ein.

    200 EUR - 100 EUR = 100 EUR Gewinn
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  13. #13
    TP-Junior Indiaboy macht alles soweit korrekt
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    zu 1, war mir fast klar:-)

    zu 2.
    na mal schaun ob ich nicht doch noch mehr aus Dir raushole :-)
    siehe es als training ;-)

    zu 3. HURA ! einmal richtig gedenkt :-)

    zu 4 ??????????????
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Wenn du beim Einkauf Umsatzsteuer zahlst ziehst du diese doch als Vorsteuer ab. Das neutralisiert sich doch. Wenn du dann beim Verkauf keine USt in Rechnung stellst vereinnahmst du keine in Form des Bruttobetrags und brauchst auch keine ans Finanzamt zahlen. Also wirkt sich die USt immer neutral aus.
    denke genau hier liegt mein Problem !
    ich kaufe waren für 100EURO netto zzgl. 16% macht 116EURO brutto.
    verkaufe zu 200EURO brutto/netto da steuerfrei.
    sprich mein zu vereinnahmender gewinn steht bei EURO 84,- da ich die 16EURO ja effektiv gezahlt habe. (eint das was ich als einkommen zu melden habe ) und nicht 100, somit 16% gespart. richtig ??

    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Schau dir mal diese Rechnung genau an. Du hast beim Einkauf Umsatzsteuer gezahlt, da du den Bruttobetrag gezahlt hast (116 EUR). Ziehst dir dann die Vorsteuer aus dem Einkauf (16 EUR). Demnach neutralisiert sich die Umsatzsteuer und du wirst letztlich nur mit dem Nettobetrag belastet (100 EUR). Beim Export der Waren stellst du keine USt in Rechnung somit bekommst du auch nur den Nettobetrag als Einnahme (200 EUR). Du brauchst auch nichts abführen an das Finanzamt, weil du keine USt vereinnahmt hast. Also nimmst du 200 EUR ein.

    200 EUR - 100 EUR = 100 EUR Gewinn
    genau diese 16Euros will ich nicht abziehen sollen mein zusatz gewinn darstellen. 100+100 = 200Euro - 16Euro vorsteuer gleich EURO 84 als einkommen zu versteuerender gewinn oder ???

    I´m sorry aber das raff ich nicht, wen Du in ffm wohnst komm her ich gebe Dir nen bierchen aus :-)

  14. #14
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    sprich mein zu vereinnahmender gewinn steht bei EURO 84,- da ich die 16EURO ja effektiv gezahlt habe. (eint das was ich als einkommen zu melden habe ) und nicht 100, somit 16% gespart. richtig ??
    Du hast die Umsatzsteuer effektiv gezahlt und bekommst diese auch effektiv wieder vom Finanzamt.

    "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind." Steht so im § 4 Abs. 4 EStG. Demnach hast du 116 EUR gezahlt und die waren betrieblich veranlasst
    => 116 EUR Betriebsausgabe

    "Betriebseinnahmen sind alle Vermögenszuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind." Diese Definition ergibt sich aus der Rechtsprechung und § 8 EStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG. Die Vorsteuer bekommst du ja nicht aus privaten Zügen vom Finanzamt erstattet und somit gehört diese zu deinen Betriebseinnahmen.
    => 16 EUR Betriebseinnahme

    Mal abgesehen von irgendwelchen zeitlichen Verschiebungen, die durch die Vereinnahmung des Geldes auftreten können wirkt sich die Umsatzsteuer gewinneutral aus.

    16 EUR - 116 EUR = - 100 EUR
    => Betriebsausgabe in Höhe von 100 EUR

    genau diese 16Euros will ich nicht abziehen sollen mein zusatz gewinn darstellen. 100+100 = 200Euro - 16Euro vorsteuer gleich EURO 84 als einkommen zu versteuerender gewinn oder ???
    Nimm dir ein Blatt Papier und schreib' die einzelnen Vorgänge zeitlich geordnet auf. Das hilft.

    Wareneinkauf 116
    Erstattung vorsteuer - 16
    => BA 100

    Warenverkauf 200
    => BE 200

    BE 200 - BA 100 = Gewinn 100

    I´m sorry aber das raff ich nicht, wen Du in ffm wohnst komm her ich gebe Dir nen bierchen aus :-)
    Bier ist natürlich immer gut, aber die Entfernung ist da so'n kleines Hindernis von Niedersachsen aus.
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  15. #15
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Nimm dir ein Blatt Papier und schreib' die einzelnen Vorgänge zeitlich geordnet auf. Das hilft.
    :-( ich habs die Erstattung hatte ich vergessen, ist mir nicht in mein kleines Hirn rein. HEUL!!

    schade mit 16% hätte mann schnell reich werden können aber war auch irgendwie zu einfach, macht nichts Dein Bierchen hast Du gut.

    sorry for train you :-)

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