Soweit ich mit meiner juristischen Laienmeinung richtig liege, liegt in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht beim Unternehmer es dem Kunden zu beweisen, dass das Gerät im Zeitpunkt der Auslieferung einwandfrei war.
Also, ich würde noch nicht einmal die 35 EUR für den Kostenvoranschlag zahlen. Aber das ist nur so meine subjektive Meinung.


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