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Thema: Dringend: Gewährleistung greift angeblich nicht!

  1. #1
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Dringend: Gewährleistung greift angeblich nicht!

    hi,

    ich habe vor 8 wochen (!) unsere digicam zur reparatur geschickt, da sie einfach zu viel strom verbraucht hat. batterien waren nach 5-10 fotos sofort leer. das problem bestand in schwächerer form bereits am anfang. damals dachten wir noch, dass es an den billig-akkus liegen würde, die wir zur cam zugekauft haben. nun stellte sich aber heraus, dass egal welche batterien wir einlegten, dieses problem bestand

    nun ... da die gewährleistung kurz davor war abzulaufen und uns die der stromfras auf die nerven ging, fragten wir kurz beim onlineshop an. die meinten wir sollen das gerät einschicken.

    gesagt, getan ..

    wie gesagt, gestern, nach 8 wochen wartezeit, bekommen wir ein fax, auf dem eine reparatursummen 275€ vermekrt ist. als grund wird "Elektronik" angegeben.

    1) die cam wurde kaum benutzt (dehalb ist es uns auch so spät aufgefallen wie schlimm es wirklich ist, aber eigentlich unwichtig)
    2) die cam hatte keine schäden unserer seits. sie ist nie auf den boden gefallen, mit flüssigkeiten in berührung gekommen oder ähnliches.

    das wäre aber ein grund die gewährleistung zu verweigern und uns zur kasse zu bitten. nun ... die elektronik wird ja wohl von anfang an defekt gewesen sein, denn durch unsachgemäßen gebrauch kann diese nicht beschädigt worden sein.

    was sollen wir jetzt tun? wir müssen entweder 35€ für den KV zahlen und bekommen die kamera unrepariert zurück oder 275€, was ich aber keinesfalls einsehe, da meiner meinung nach ein eindeutiger gewährleistungsanspruch besteht. oder sehe ich da was falsch?

    ich hab das gefühl, dass wir hier einfach abgezockt werden sollen, wieso auch immer. für 275€ bekomm ich mittlerweile eine gute digicam, die zudem schneller und viel bessere fotos schießt, als unsere. eine reparatur kommt gegen geld nicht in frage. wobei der letzere hinweis auch eher nebensächlich ist.

    ich würde mich sehr über euren rat freuen. hab keine lust meinen anwalt einzuschalten (letztes mittel) ohne mir vorher tipps von euch "profis" geholt zu haben

    danke im voraus

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Soweit ich mit meiner juristischen Laienmeinung richtig liege, liegt in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht beim Unternehmer es dem Kunden zu beweisen, dass das Gerät im Zeitpunkt der Auslieferung einwandfrei war.

    Also, ich würde noch nicht einmal die 35 EUR für den Kostenvoranschlag zahlen. Aber das ist nur so meine subjektive Meinung.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    ist ja schon fast 2 jahre her gewesen, nicht 6 monate

  4. #4
    TP-Member duly-arts macht alles soweit korrekt Avatar von duly-arts
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    "Saxoflyer" hat recht. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler (Gewährleistung) und in den verbleibenden Monaten (normalerweise 18 Monaten) liegt die Beweispflicht beim Kunden.
    Jetzt müsstest Du dem Händler beweisen, dass der Fehler schon bei der Auslieferung vorlag..für einen Techniklaien leider ne schwierige Aufgabe.

    Hoffe, dass Du erfolgreich Deine Kamera wiederbekommst.
    Ansonsten ne nette Mail an ProSieben "BIZZ"

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