Die Steuererklärung bezieht sich immer auf das gesamte Jahr und somit sind auch die Fahrten in der Ausbildung einzubeziehen und im Gegenzug natürlich auch der Arbeitslohn aus diesem. Ein Nachweis ist nicht erforderlich. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit 0,30 EUR je Kilometer abgerechnet. Kommt er insgesamt mit seinem zu versteuernden Einkommen unter 7.680 EUR bekommt er die vom Lohn einbehaltenen Steuern zurück.
Gruß
Sven


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