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Thema: Pendlerpauschale

  1. #1
    TP-Newbie M.O.D macht alles soweit korrekt
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    Pendlerpauschale

    Hallo Zusammen,

    ein Bekannter von mir wurde nach seiner Ausbildung noch 3 Monate übernommen (2005). Jetzt will er wissen ob er für die drei Monate eine Steuererklärung für das Jahr 2005 machen kann und ob er die Fahrtkosten zwischen Betrieb und Wohnung (55 Km) als Werbungskosten geltend machen kann. Ist das möglich? Wenn ja was muss er für die Fahrtkosten nachweisen können?

    Ich kann ihn nicht weiterhelfen weil ich mich da überhaupt nicht auskenne?

    LG M.O.D

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Steuererklärung bezieht sich immer auf das gesamte Jahr und somit sind auch die Fahrten in der Ausbildung einzubeziehen und im Gegenzug natürlich auch der Arbeitslohn aus diesem. Ein Nachweis ist nicht erforderlich. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit 0,30 EUR je Kilometer abgerechnet. Kommt er insgesamt mit seinem zu versteuernden Einkommen unter 7.680 EUR bekommt er die vom Lohn einbehaltenen Steuern zurück.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie M.O.D macht alles soweit korrekt
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    2
    Ok, Danke für die schnelle Antwort..

    Das heisst das maximale was er kriegen kann sind die vom Lohn einbehaltenen Steuern.

    Gruß
    M.O.D

  4. #4
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Lohnsteuerrückerstattung ja. Ab 2007 sollen Wege unter 20 km nicht mehr gerechnet werden und somit nur noch der Betrag ab dem 21sten km angerechnet werden - also jetzt lohnt sichs noch

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