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Alt 14.12.2005, 17:40   #16
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msaudi macht alles soweit korrekt
Ja aber dann muss ich in Zeile 22 bzw. Kennzahl 871
den Gesamtbetrag 4609 EUR setzten und als Steuer 610
muss ich da nichts weiter angeben das sich der Batrag aus den Rechnungen aus 2004 + 2005 zusammensetzt oder sowas?
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.12.2005, 17:57   #17
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
KZ 871 den Nettobetrag und somit

4609 * 100 / 121 = 3.809

und in KZ 872 dann den Steuerbetrag

16 % von 3.809 EUR = 609 EUR

Zitat:
muss ich da nichts weiter angeben das sich der Batrag aus den Rechnungen aus 2004 + 2005 zusammensetzt oder sowas?
Ach so 2004 ist auch betroffen. Meines Erachtens sollte das unter die Änderung der Bemessungsgrundlage fallen § 17 Abs. 1 S. 1 UStG und somit im Monat der Richtigstellung (also im Dezember 05) angegeben werden. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher. Ruf' doch mal im Finanzamt an und frag' mal einen der etwas mehr Ahnung von Umsatzsteuer hat. Manchmal bewirkt dies Wunder. Am besten gleich morgen anrufen bevor alle im Urlaub sind.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 16:21   #18
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msaudi macht alles soweit korrekt
Lightbulb

Habe gerade mit meinem Finanzamt gesprochen... die sagen mir das ich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bin und ich somit auch keine Umsatzsteur ans FA zahlen muss...... Google muss mir also die Rechnung + 21% MwSt berechnen .... Bin jetzt echt verwirrt.......
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2006, 11:20   #19
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kady macht alles soweit korrekt
Also Hallo erst einmal,

ich kann völlig verstehen, dass du verwirrt bist. Die Beiträge bis jetzt sind auch sehr verwirrend. Also ich versuche mal ein bischen Klarheit reinzubringen:

1. du bist nach eigener aussage Kleinunternehmer - daher bist du weder zum Vorsteuerabzug befähigt noch musst du deinen Kunden umsatzsteuer in Rechnung stellen und die ans Finanzamt abführen. d.h. es entfallen umsatzsteuererklärung und voranmeldung.
2. daraus folgt aber auch, dass du bei innergemeinschaftlichen geschäften (d.h. leistungen aus dem eu-bereich) nicht von der ausländischen umsatzsteuer befreit bist. wie du in einem beitrag geschrieben hast, wirst du wie eine privatperson behandelt.
3. du dürftest keine Ust-id.nr bekommen (auch wenn die in saarlouis die manchmal auch an kleinunternehmer vergeben - die achten da wohl nicht so drauf)
4. google hätte dir die umsatzsteuer nicht erstatten dürfen, da du in deutschland keine umsatzsteuer abführst und keine vorsteuer abziehen darfst. dh. wenn google an das irische finanzamt mitteilt, dass es dir eine leistung ohne umsatzsteuer erbracht hat (wegen eu, erleichterung warenverkehr usw.) und du aber in deutschland nicht angeben kannst, dass dir keine vorsteuer in rechnung gestellt wurde, da du diese eigentlich sowieso nicht aufführen darfst, dann gibt es eine abweichung zwischen den ländern und bei querverweisen hat google somit eigentlich umsatzsteuer zu wenig in irland abgeführt.
5. die Rechnungen die du jetzt von google bekommst sind sozusagen falsch. die müssen dir die irische umsatzsteuer wieder draufpacken.

etwas klarer?

mfg
Kady

PS: ich gebe keine garantie auf richtigkeit!
kady ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2006, 11:25   #20
TP-Member
 
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msaudi macht alles soweit korrekt
Jo danke so sehe ich das jetzt auch....

naja ich habe jetzt an Google geschrieben das die mir den Unternehmerstatus wieder wegnehmen und die letzten/folgenden Rechnungen wieder mit 21% MwSt ausstellen sollen...

Den Scheck von Google habe ich natürlich schon eingelöst
Habe geschrieben das die mir das Konto nennen sollen auf welches ich das Geld zurücküberwiesen soll.....
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2006, 11:32   #21
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Hast du schon von Google gehört ? Ich habe nämlich ein ähnliches Problem. Heute bekomme ich einen Scheck über 1890 Euro für die MwSt in 2004 als ich noch Kleinunternehmer war. Meiner Meinung nach ist dies nicht korrekt. Google schuldet dem FA die MwSt. Was hat Google dir geantwortet ?
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2006, 11:54   #22
TP-Member
 
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Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt
Bis jetzt noch keine Antwort.... habe den SCheck ja auch schon eingelöst, mal schauen was kommt.
Sobald ich Antwort habe poste ich!
Falls du früher irgendwelche Neuigkeiten bekommst kannst du die mir auch gerne mitteilen.... thx
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2006, 11:59   #23
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Zitat:
Zitat von msaudi
Bis jetzt noch keine Antwort.... habe den SCheck ja auch schon eingelöst, mal schauen was kommt.
Sobald ich Antwort habe poste ich!
Falls du früher irgendwelche Neuigkeiten bekommst kannst du die mir auch gerne mitteilen.... thx
Streng genommen ist es ja Google's Problem, wenn sie keine Steuern zahlen. Ist ja eigentlich nicht mein Problem, wenn die ihre Steuern nicht zahlen.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 17:27   #24
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Heute bekam ich von Google unten stehende Antwort. Ich weiß jetzt echt nicht was ich tun soll. Wie ich das sehe hätte die Steuerschuld für 2004 bei Google gelegen. Evtl. darf ich mir die Kohle ja in die eigene Tasche stecken, was natürlich sehr nett wäre

Zitat:
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne gehe ich nachfolgend näher auf Ihre
Frage bezüglich der bezahlten Mehrwertsteuer und der Rückerstattung ein:

Zunächst gilt folgende Rechtsgrundlage:

Als Reaktion auf die ansteigende Geschäftstätigkeit im eBusiness haben die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die Regelung geändert, durch
die bestimmt wird, wann bei bestimmten digitalen Dienstleistungen, unter
anderem bei Werbetätigkeiten im Web, Umsatzsteuer anfällt. Falls diese
Dienstleistungen innerhalb der EU in Anspruch genommen werden, fällt
Umsatzsteuer an. Daher fällt seit dem 1. Juli 2003 Umsatzsteuer für
AdWords-Konten mit einer Rechnungsadresse in der EU an.

Seit Juni 2005 bezahlen alle Kunden, die Ihren Unternehmenssitz in der EU
haben und Google AdWords nicht zu Geschäftszwecken nutzen, Mehrwertsteuer
nach dem irischen Satz. Um keine irische Mehrwertsteuer zahlen zu müssen,
gelten folgende Voraussetzungen: Der Unternehmenssitz muss sich in der EU
befinden und AdWords zu Geschäftszwecken genutzt werden. In diesem Fall
ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer in seinem
Mitgliedsland zu veranlagen.

Vor diesem Zeitraum mussten AdWords-Kunden irische Mehrwertsteuer zahlen,
sofern sie nicht ihre UST-Identifikationsnummer angegeben hatten. Bei
Angabe der Nummer war es ebenfalls erforderlich, die nicht bezahlte
Mehrwertsteuer im eigenen Land zu entrichten.

Wie ich Ihrem AdWords Konto entnehme haben Sie seit Beginn Ihrer
Werbetätigkeit bei Google AdWords Mehrwertsteuer bezahlt, da Sie keine
UST-Identifikationsnummer angegeben hatten. Vor kurzem wurde eine
automatische Erstattung der bezahlten Mehrwertsteuer eingeleitet, da Sie
aufgrund einer Umstellung in unserem System angegeben haben, dass Sie
AdWords zu geschäftlichen Zwecken nutzen und gleichzeitig Ihren Sitz in
der EU haben. Aus diesem Grund wurde Ihnen der gesamte
Mehrwertsteuerbetrag, den Sie bezahlt haben, rückerstattet.

Ich rate Ihnen, mit Ihrem Steuerberater zu klären, wie Sie mit dem
erstatteten Betrag vorgehen sollten. Wahrscheinlich müssen Sie nur die
Mehrwertsteuer der Ausgaben in Deutschland veranlagen, die Ihnen als
Unternehmer entstanden sind.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen wir
Ihnen unter adwords-de@google.com selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Gleichzeitig möchten wir Sie auf unseren umfassenden Hilfe-Bereich unter
https://adwords.google.de/support/ hinweisen. Dieser bietet einen
umfassenden und schnellen Zugang zu allen gängigen Fragen der
Kontoführung.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 19:54   #25
TP-Member
 
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Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt
Tja habe das gleich Problem....
HAbe jetzt Google geschrieben das ich wieder als 'normaler' kunde behandelt werden möchte...
da als Kleinunternehmer das veranlagen der MwSt ja etwas schwieriger gestaltet ist.......
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 20:08   #26
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
DICKE FETTE SCHEISSE !!! Gerade mit einem Fachanwalt für Steuerrecht gesprochen. Er verweist mich auf den Kleinunternehmerparagraph laut dem Umsätze im Sinne des §13b NICHT von der Kleinunternehmerregelung befreit sind. Das heisst nicht nur für die Google Rechnungen, sondern auch für sämtliche Rechnungen von ausländischen Unternehmern wie z.B. aus den USA müssen wir nachzahlen.

Für mich heisst das, dass ich jetzt ein richtig dickes Problem habe !!! Ok, bei Google gehts, denn da gabs ja die MwSt zurück. Aber bei allen anderen Rechnungen darf ich jetzt MwSt nachzahlen und keine Vorsteuer geltend machen. So ein verdammte beschissene Scheiße !!! Sorry, echt...
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 20:33   #27
TP-Member
 
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Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt
Versteh ich jetzt nicht ganz...

du bist also Kleinunternehmer (wie ich )
du bist aber Vosteuerabzugsberechtigt oder? (ich nämlich nicht)

weißt du zufällig wie es da aussieht?
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 20:36   #28
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Zitat:
Zitat von msaudi
Versteh ich jetzt nicht ganz...

du bist also Kleinunternehmer (wie ich )
du bist aber Vosteuerabzugsberechtigt oder? (ich nämlich nicht)

weißt du zufällig wie es da aussieht?
Ich war 2004 Kleinunternehmer. Jetzt nicht mehr. Deshalb darf ich jetzt Vorsteuer von solchen Rechnungen abziehen und muss daher auch keine MwSt darauf zahlen (sondern es nur in der USTVoranmeldung durch rechnen). 2004 allerdings war ich Kleinunternehmer und habe fleißig Rechnungen aus dem Ausland erhalten und darf jetzt schön nachzahlen und vor allem mich darauf freuen wie das FA reagiert, wenn ich meine USTErklärung für 2004 im Jahr 2006 abgebe und ihnen auch noch Geld schulde.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2006, 01:09   #29
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2005
Utopika9 macht alles soweit korrekt
Und nun?
Ich habe das gleiche Problem. Gestern eine E-Mail erhalten, dass für 2005 die ganze Umsatzsteuer erstattet wird. Bin auch Kleinunternehmer.

Ich werde das Geld nun einfach hier in Deutschland versteuern.

Zitate:

"Vom Grundsatz her können Kleinunternehmer keine Innergemeinschaftlichen Erwerbe tätigen. Sie würde wie eine Privatperson behandelt werden. Das heißt sie müssten die Ausländische Steuer bezahlen. Wenn die Kleinunternehmer zur Erwerbsbesteuerung Optiern bekommen sie die Ware Netto und müssen sie dafür hier im Inland der Erwerbsteuer unterwerfen. Das ist dann günstiger wenn das Land aus dem die Ware kommt einen höheren Umsatzsteuersatzt hat als wir hier im Inland"

IHK
"Der EU-Kunde hat für die Ware Erwerbsteuer zu entrichten, die der jeweils in seinem Land geltenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) entspricht. Bemessungsgrundlage dafür ist die Lieferantenrechnung. Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind - das sind alle Unternehmen mit Umsatzsteuer-Id-Nummer - können die Erwerbssteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies geschieht über die Umsatzsteueranmeldung bzw. -voranmeldung."
Utopika9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2006, 01:12   #30
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2005
Utopika9 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von boundles
DICKE FETTE SCHEISSE !!! Gerade mit einem Fachanwalt für Steuerrecht gesprochen. Er verweist mich auf den Kleinunternehmerparagraph laut dem Umsätze im Sinne des §13b NICHT von der Kleinunternehmerregelung befreit sind. Das heisst nicht nur für die Google Rechnungen, sondern auch für sämtliche Rechnungen von ausländischen Unternehmern wie z.B. aus den USA müssen wir nachzahlen.

Für mich heisst das, dass ich jetzt ein richtig dickes Problem habe !!! Ok, bei Google gehts, denn da gabs ja die MwSt zurück. Aber bei allen anderen Rechnungen darf ich jetzt MwSt nachzahlen und keine Vorsteuer geltend machen. So ein verdammte beschissene Scheiße !!! Sorry, echt...

Bist du sicher, dass das korrekt ist?
Soweit ich weiß, gibt es keine Doppelbesteuerung (wenn, dann nur in Ausnahmefällen). Wenn du also schon in einem anderen EU-Land umsatzsteuer bezahlt hast, musst du hier keine mehr zahlen, als Kleinunternehmen?
Rechnungen aus den USA dürfen doch sowieso keine Umsatzsteuer enthalten, da dies ein Drittland ist, oder seh ich das falsch?!
Utopika9 ist offline   Mit Zitat antworten
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