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11.01.2006, 04:52
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#31
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Guest
Registriert seit: May 2005
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>Bist du sicher, dass das korrekt ist?
Ja...es kommt von einem Steuerfachanwalt.
>Soweit ich weiß, gibt es keine Doppelbesteuerung (wenn, dann nur in
>Ausnahmefällen). Wenn du also schon in einem anderen EU-Land
>umsatzsteuer bezahlt hast, musst du hier keine mehr zahlen, als
>Kleinunternehmen?
Nein, Internet-Werbung ist eine sonstige Leistung im Sinne von §3a UStG. Ihr Leistungsort liegt wenn der Empfänger Unternehmer ist beim Empfänger. Dieser ist dafür verantwortlich die MwSt zu zaheln und zwar unabhängig davon ob er Kleinunternehmer ist oder nicht. Letzteres ergibt sich aus §19 laut dem Umsätze im Sinne von §13b von der Kleinunternehmerregelung nicht betroffen sind. Berechnet der Leistende Unternehmer MwSt, dann ist das falsch. Die müsste der Empfänger sich dann vom leistenden Unternehmer zurück holen, der seine Erklärungen evtl. berichtigen müsste. Eine Doppelbesteuerung ist das in diesem Fall nicht, denn Google hat die MwSt ja erstattet.
>Rechnungen aus den USA dürfen doch sowieso keine Umsatzsteuer
>enthalten, da dies ein Drittland ist, oder seh ich das falsch?!
Ja, da der Leistungsort beim empfangenden Unternehmer, also bei mir in D liegt. Daher fallen 16% MwSt an, die ich da ich Unternehmer bin selbst zu zahlen habe. Nur dass das auch für Kleinunternehmer gilt, da solche Umsätze von der Kleinunternehmerregelung nicht betroffen sind weiß ich erst seit heute. Wirklich unglaublich wie beschissen kompliziert unser Steuerrecht ist. Einfach unverschämt, dass der Staat sich da so katastrophal dumm anstellt.
Geändert von boundles (11.01.2006 um 05:04 Uhr).
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11.01.2006, 08:16
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#32
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von boundles
Nein, Internet-Werbung ist eine sonstige Leistung im Sinne von §3a UStG. Ihr Leistungsort liegt wenn der Empfänger Unternehmer ist beim Empfänger. Dieser ist dafür verantwortlich die MwSt zu zaheln und zwar unabhängig davon ob er Kleinunternehmer ist oder nicht. Letzteres ergibt sich aus §19 laut dem Umsätze im Sinne von §13b von der Kleinunternehmerregelung nicht betroffen sind. Berechnet der Leistende Unternehmer MwSt, dann ist das falsch. Die müsste der Empfänger sich dann vom leistenden Unternehmer zurück holen, der seine Erklärungen evtl. berichtigen müsste. Eine Doppelbesteuerung ist das in diesem Fall nicht, denn Google hat die MwSt ja erstattet.
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Ja aber wie soll ich denn die Umsatzsteuer in Deutschland veranlagen wenn ich doch gar keine UstVoranmeldung mache? Bin doch Kleinunternehmer und nicht Vorstuerabzugsberechtigt, habe also nichts mit Steuern am Hut....
Das ist das was ich nicht verstehe... normalerweise müsste ich doch weiterhin als Privatperson von Google behandelt werden, oder?
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11.01.2006, 11:48
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#33
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von msaudi
Ja aber wie soll ich denn die Umsatzsteuer in Deutschland veranlagen wenn ich doch gar keine UstVoranmeldung mache? Bin doch Kleinunternehmer und nicht Vorstuerabzugsberechtigt, habe also nichts mit Steuern am Hut....
Das ist das was ich nicht verstehe... normalerweise müsste ich doch weiterhin als Privatperson von Google behandelt werden, oder?
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In so einem Fall müssen wir dann wohl die UstVoranmeldung machen, bzw. in meinem Fall, weil ich es erst jetzt mitbekommen habe, gebe ich mit meiner EÜR die USTErklärung mit ab und führe die 16% Umsatzsteuer hier ab.
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11.01.2006, 12:18
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#34
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Utopika9
In so einem Fall müssen wir dann wohl die UstVoranmeldung machen, bzw. in meinem Fall, weil ich es erst jetzt mitbekommen habe, gebe ich mit meiner EÜR die USTErklärung mit ab und führe die 16% Umsatzsteuer hier ab.
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Hast du das mit dem Finanzamt schon so abgeklärt?
Mir sagte man das ich Kleinunternehmer bin und von Google eiegtlich als Privatperson behandelt werden müsse, also die Rechnungen von Google inkl. 21% MwSt bekommen muss!
Kann hier jemand evtl mal eine genaue Antwort geben über die Abwicklung? Evtl. hat jemand schon mit einem Fachmann gesprochen?
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11.01.2006, 12:33
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#35
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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#31 bestätigt ja auch meine Aussage.
Ich werde einmal bei meinem Finanzamt anfragen.
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11.01.2006, 19:07
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#36
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von msaudi
Ja aber wie soll ich denn die Umsatzsteuer in Deutschland veranlagen wenn ich doch gar keine UstVoranmeldung mache? Bin doch Kleinunternehmer und nicht Vorstuerabzugsberechtigt, habe also nichts mit Steuern am Hut....
Das ist das was ich nicht verstehe... normalerweise müsste ich doch weiterhin als Privatperson von Google behandelt werden, oder?
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Natürlich, grundsätzlich hast Du mit Umsatzsteuer auch nichts zu tun. Der 13b UStG stellt eine Ausnahme dar. In dem Fall ist eine Umsatzsteuer Voranmeldung für den entsprechenden Zeitraum wo die Steuer enstanden ist abzugeben.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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11.01.2006, 21:55
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#37
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Der Knackpunkt ist dass Google eine ausländische Firma ist. Das weiß zwar keine Sau, is aber so. Die MwSt muss der Kleinunternehmer in der Umsatzsteuererklärung am Jahresende machen (nicht in den Voranmeldungen)... So scheint es jedenfalls laut der Beratung des Anwalts (siehe unten) zu sein.
Geändert von boundles (11.01.2006 um 22:02 Uhr).
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11.01.2006, 21:58
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#38
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Hier die Antwort von dem Anwalt der mich beraten hat mit Fachgebiet Steuerrecht... Besser könnt ihrs nun wirklich nicht haben - das Ding läst keine Fragen offen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/MwSt.....__f9361.html
Fröhliches Nachzahlen wünsch ich uns allen...
NOCH EIN TIPP: Mit der Abgabe einer USTVoranmeldung wäre ich SEHR SEHR vorsichtig, weil sie unter Umständen vom FA so verstanden wird, dass ihr zur Regelbesteuerung optiert. Wie ich das sehe müsst ihr es in der Umsatzsteuererklärung angeben. Macht zur Not einfach noch eine Frage bei www.frag-einen-anwalt.de auf.
Geändert von boundles (11.01.2006 um 22:07 Uhr).
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11.01.2006, 23:30
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#39
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von boundles
NOCH EIN TIPP: Mit der Abgabe einer USTVoranmeldung wäre ich SEHR SEHR vorsichtig, weil sie unter Umständen vom FA so verstanden wird, dass ihr zur Regelbesteuerung optiert. Wie ich das sehe müsst ihr es in der Umsatzsteuererklärung angeben. Macht zur Not einfach noch eine Frage bei www.frag-einen-anwalt.de auf.
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Es gibt Leute die halten es für Verfassungswidrig das in so einem Fall wie diesem die Steuerschuldnerschaft auf den Kleinunternehmer übergeht, welcher im steuersystem Umsatzsteuerlich gar nicht richtig registriert ist.......... aber es ist nunmal so. Folglich müssten auch Umsatzsteuer Voranmeldungen abgegeben werden. Ich gebe Dir Recht das es tatsächlich vom Fa. versehentlich als Option verstanden werden könnte, daher würde ich der Voranmeldung noch ein kurze Erläuterung hinzufügen.
Sämtlich USt erst in der Umsatzsteuererklärung zu melden birgt meiner Meinung nach die Gefahr das Verspätungszuschläge festgesetzt werden könnten (bei Kleinbeträgen sollte es kein Thema sein).
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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12.01.2006, 10:05
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#40
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von boundles
Hier die Antwort von dem Anwalt der mich beraten hat mit Fachgebiet Steuerrecht... Besser könnt ihrs nun wirklich nicht haben - das Ding läst keine Fragen offen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/MwSt.....__f9361.html
Fröhliches Nachzahlen wünsch ich uns allen...
NOCH EIN TIPP: Mit der Abgabe einer USTVoranmeldung wäre ich SEHR SEHR vorsichtig, weil sie unter Umständen vom FA so verstanden wird, dass ihr zur Regelbesteuerung optiert. Wie ich das sehe müsst ihr es in der Umsatzsteuererklärung angeben. Macht zur Not einfach noch eine Frage bei www.frag-einen-anwalt.de auf.
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OK soweit alles verstanden, aber muss ich den Scheck von Google wirklich nur als sonstige Einnahme in meiner EÜR verbuchen?
Normalerweise muss das Finanzamt doch die 16% von dem Scheck zusätlich bekommen
Also Scheck = 800EUR (=21%)
Finanzamt müsste davon 16% bekommen also 610EUR
oder sehe ich das falsch?
Die neuen Rechnungen die ohne MwSt ausgestellt werden trage ich dann in die Anlage UR Kennz. 871 ein und das war es dann, oder?
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12.01.2006, 15:59
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#41
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
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So habe mit meinem Finanzamt die Sache für mich geklärt!
Also ich soll jetzt die UST Erklärung für 2004 (nachträglich) und 2005 alle Rechnungen von Google Netto in der Anlage UR Kennz 871 angeben und muss dementssprechend für alle Rechnungen 16% MwSt abführen.
Der Scheck von Google wird als Einnahme in der EÜR verbucht ausserdem wird dann die Zahllast aus der UST Erklärung wiederrum als Ausgabe verbucht.
Alles einleuchtend wenn man es einmal verstanden hat.
Achso UST Voranmeldung muss ich nicht abgeben immer nur die Erklärung am Jahresende.... denke damit ist das Thema hier dann geschlossen!
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27.08.2006, 15:59
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#42
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2006
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so wenn ich das richtig verstanden habe heisst dass das für google Adwords grundsätzlich in D 16 % MwSt bezahlt werden müssen.
Gilt ja wohl für Kleinstunternehmen und normale.
Jetzt stellt sich noch die Frage ob man als normales Unternehmen die 16% Steuer zurückbekommt, oder anders ausgedrückt : macht es sinn auf die Kleinstunternehmer Regelung zu verzichten um Google Adwords 16 % billiger zu bekommen. 
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27.08.2006, 16:35
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#43
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von TSE
so wenn ich das richtig verstanden habe heisst dass das für google Adwords grundsätzlich in D 16 % MwSt bezahlt werden müssen.
Gilt ja wohl für Kleinstunternehmen und normale.
Jetzt stellt sich noch die Frage ob man als normales Unternehmen die 16% Steuer zurückbekommt, oder anders ausgedrückt : macht es sinn auf die Kleinstunternehmer Regelung zu verzichten um Google Adwords 16 % billiger zu bekommen. 
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Als normales Unternehmen musst du Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In denen musst du dann berechnen wie viel MwSt du für die Google Rechnungen bezahlen musst (die du dann netto von Google bekommst) und das in dem Feld angeben wo steht,dass der Empfänger nach §13b die MwSt schuldet. In der gleichen Voranmeldung musst du dann diesen Betrag wieder als Vorsteuer abziehen in dem Feld wo Vorsteuer nach §13b anzugeben sind. Das heisst du zahlst dann tatsächlich keine MwSt. Die Rechnungen von Google werden also wirklich 16% billiger bzw. 19% ab nächstem Jahr.
Aber du musst dir gut überlegen ob es sich lohnt auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Wenn du verzichtest bindet es dich für 5 Jahre. Und jetzt musst du dich mit monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen rum schlagen und Fragen des Umsatzsteuerrechts klären was wirklich ätzend sein kann. Inzwischen wünschte ich ich hätte nicht verzichtet denn ich spare jeden Monat vielleicht 100 Euro und dafür geht ein ganzer Tag für die Umsatzsteuervoranmeldungen drauf. Ok, ein Tageslohn von 100 Euro... Aber trotzdem. Es ist ein Haufen Stress. Dann stellt sich raus du hast was falsch gemacht und musst korrigieren und Angst haben dass es jetzt bald eine Steuerprüfung gibt usw. Alles ein Haufen Scheiß. Also ich kann dir nur raten: Überleg es dir GUT !
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27.08.2006, 16:44
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#44
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von TSE
macht es sinn auf die Kleinstunternehmer Regelung zu verzichten um Google Adwords 16 % billiger zu bekommen. 
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Nicht vergessen: im Gegenzug des 16%-Vorsteuerabzuges, musst du aber deine Umsätze mit 16% versteuern und ans FA abführen.
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27.08.2006, 16:49
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#45
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Nicht vergessen: im Gegenzug des 16%-Vorsteuerabzuges, musst du aber deine Umsätze mit 16% versteuern und ans FA abführen.
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Richtig, außer du verkaufst nur Dienstleistungen aus der EU raus (an Kunden in den USA z.B.). Dann musst du keine MwSt zahlen, sparst dir aber trotzdem die Google MwSt.
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