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Alt 27.08.2006, 16:03   #46
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von boundles
Richtig, außer du verkaufst nur Dienstleistungen aus der EU raus (an Kunden in den USA z.B.). Dann musst du keine MwSt zahlen, sparst dir aber trotzdem die Google MwSt.
Irgendwie kann ich mir das grad nicht so vorstellen - aber Dienstleistungen sind eh irgendwie besonders...

Ich dacht immer mehrwertsteuerbefreite Rechnungen gibbet nur innerhalb der EU ....
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.08.2006, 16:19   #47
TSE
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ok vielen dank für die schnelle und aufschlussreiche Antwort. Da werde ich erstmal den Stress sparen. Insbesondere weils noch nicht mal 100€/Monat wären ...

CU TSE
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Alt 28.08.2006, 03:44   #48
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boundles kann nur besser werden
Zitat:
Zitat von dorintia
Irgendwie kann ich mir das grad nicht so vorstellen - aber Dienstleistungen sind eh irgendwie besonders...

Ich dacht immer mehrwertsteuerbefreite Rechnungen gibbet nur innerhalb der EU ....
Wenn du eine sonstige Leistung an einen US Kunden erbringst ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar, da sie gemäß §3a UStG als im Ausland erbracht behandelt wird. Es ist genauso wenn du an eine EU Firma eine Leistung erbringst. Auch dann ist sie nicht steuerbar weil der Leistungsempfänger die MwSt schuldet, da nach §3a der Leistungsort im Ausland liegt bzw. die Sache so behandelt wird als läge er im Ausland. Sie ist dann unter "nicht steuerbare Umsätze" einzutragen ohne dass MwSt bezahlt werden muss. Den Vorsteuerabzug schmälert das nicht, da die Leistung ja nicht von der Steuer befreit ist, sondern eben nicht steuerbar. Übringes zählen solche Umsätze auch nicht zur Kleinunternehmerregelung. Das heisst du kannst z.B. 100.000 Euro pro Jahr durch sonstige Leistungen an US Kunden verdienen und trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Es sind aber nur schwer Fälle konstruierbar wo das von Vorteil wäre.
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Alt 09.12.2006, 10:45   #49
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Zitat:
Zitat von Sven

Google erbringt eine Dienstleistung, so dass es sich um eine sonstige Leistung i.S.v. § 3 Abs. 9 S. 1 UStG analog handelt. Ort der Leistung ist nach § 3a Abs. 3 S. 1 UStG analog i.V.m. § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG analog dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist in Deutschland, welches aus Sicht des Iren kein Inland darstellt. Die Leistung ist nicht in Irland steuerbar, so dass keine Steuer ausgewiesen werden darf
Aus Sicht des deutschen Unternehmers ist sie jedoch steuerbar und steuerpflichtig, so dass nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 1 UStG der Leistungsempfänger die USt zu zahlen hat. Der Kleinunternehmerstatus ist dabei unbeachtlich. Dies wird ausdrücklich durch § 19 Abs. 1 S. 4 UStG und § 13b Abs. 5 UStG klargestellt. Es sind somit 16 % als Kleinunternehmer in der Jahressteuererklärung zu zahlen. Ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen nach § 19 Abs. 1 S. 4 UStG.

EDIT:
In der Rechnung wird ein Hinweis auf § 13b UStG bzw. auf das Reverse-Charge-Verfahren angegeben sein. Auf den Nettobetrag ist die Umsatzsteuer mit 16 % draufzuschlagen. Beides stellen Betriebsausgaben dar.

Gruß
Sven
Wie sicher seit ihr Euch, dass auf adwords-Rechnungen -ohne irische MwSt.- ein Kleinunternehmer"regler" 16% abführen muss? Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder adwords-Nutzer, schleunigst von der Kleinunternehmerregelung abgeht, sonst bezahlt er ja defacto 16% mehr, wie ein "normaler" Unternehmer!
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Alt 10.12.2006, 19:32   #50
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Zitat:
Wie sicher seit ihr Euch, dass auf adwords-Rechnungen -ohne irische MwSt.- ein Kleinunternehmer"regler" 16% abführen muss? Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder adwords-Nutzer, schleunigst von der Kleinunternehmerregelung abgeht, sonst bezahlt er ja defacto 16% mehr, wie ein "normaler" Unternehmer!
sehr sicher, steht ja schließlich direkt im Gesetz.

Ein Kleinunternehmer zahlt immer 16 % mehr, da er keinen Vorsteuerabzug hat. Google stellt eine Nettorechnung aus, so dass der Leistungsempfänger die USt selbst aufschlagen muss. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Regelversteuerer handelt oder um einen Kleinunternehmer.

Gruß
Sven
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Alt 10.12.2006, 19:57   #51
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Zitat:
Zitat von Sven
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Regelversteuerer handelt oder um einen Kleinunternehmer.
Regelversteurerer ist klar, dieser hat ja (sollte zumindest) genügend Vorsteuer, die er Gegenrechnen kann.

Ich habe mich zur Sache vor langer Zeit mal direkt ans Finanzministerium gewandt, finde aber leider die Antwortmail nicht mehr, ich glaube aber mich Erinnern zu können, dass diese besagte, dass man als Kleinunternehmer in keinem Wahl irgendwie in Berührung kommt.


Bekommt man seine (eine) Umsatzsteuer ID sofort mit Beantragung? Und rückwirkend geht da wohl nicht.
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Alt 10.12.2006, 20:13   #52
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Zitat:
Ich habe mich zur Sache vor langer Zeit mal direkt ans Finanzministerium gewandt, finde aber leider die Antwortmail nicht mehr, ich glaube aber mich Erinnern zu können, dass diese besagte, dass man als Kleinunternehmer in keinem Wahl irgendwie in Berührung kommt.
Kleinunternehmer müssen sehr oft Umsatzsteuer abführen. Sie müssen die USt für innergemeinschaftliche Erwerbe abführen, Einfuhrumsatzsteuer zahlen und natürlich auch die § 13b UStG Umsatzsteuer zahlen.

Zitat:
Bekommt man seine (eine) Umsatzsteuer ID sofort mit Beantragung? Und rückwirkend geht da wohl nicht.
die UStID-Nr. bekommst du nicht rückwirkend. Wenn sie allerdings da ist besteht unter Umständen die Möglichkeit die Rechnung berichtigen zu lassen.

Gruß
Sven
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Alt 10.12.2006, 20:29   #53
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Zitat:
Zitat von Sven

die UStID-Nr. bekommst du nicht rückwirkend. Wenn sie allerdings da ist besteht unter Umständen die Möglichkeit die Rechnung berichtigen zu lassen.

Danke! Bekommt die Nummer sofort -man liest so oft, UStID ist beantragt- ein Berichtigen wäre sehr Stress behaftet, vorallem mit Augenmerk auf den 16 zu 19% Wirrwarr.

Hast du beruflich was mit Steuergedöns zu tun?
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Alt 10.12.2006, 20:33   #54
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Zitat:
Danke! Bekommt die Nummer sofort -man liest so oft, UStID ist beantragt- ein Berichtigen wäre sehr Stress behaftet, vorallem mit Augenmerk auf den 16 zu 19% Wirrwarr.
die UStID-Nr. bekommt man nicht sofort. Die muss beim Bundeszentralamt für Steuern erst beantragt werden.

Zitat:
Hast du beruflich was mit Steuergedöns zu tun?
jupp.

Gruß
Sven
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Alt 10.12.2006, 20:36   #55
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Zitat:
Zitat von Sven

jupp.

Dann "verrate" mal was der Spaß so kostet, wenn man es machen lässt?

Ach so, wie lange brauchts das die Nummer da ist?
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Alt 10.12.2006, 20:55   #56
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Zitat:
Ach so, wie lange brauchts das die Nummer da ist?
puuh, das kann sehr schnell gehen, kann aber auch sehr lange dauern. Je nachdem wie oft man das Personal im FA oder beim BZSt löchert. Genaue Zahlen weiß ich nicht.

Zitat:
Dann "verrate" mal was der Spaß so kostet, wenn man es machen lässt?
ich sitze auf der anderen Seite des Schreibtischs von daher kann ich dir da nicht viel zu sagen. Es gibt da eine Gebührenordnung, die allerdings für einen Laien kaum zu verstehen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/

Alles Nettowerte:
1. Allgemeine Auslagen § 17 StGebVO
2. Steuererklärungen § 24 StGebVO
3. Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 25 StGebVO
ob die §§ 32 ff StGebVO bei einer EÜR gelten weiß ich jetzt nicht, da man bei einer EÜR im Steuerrecht von Aufzeichnungen spricht und nicht von einer Buchführung.
4. Prüfung von Steuerbescheiden § 28 StGebVO (i.d.R. aber gratis)
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Alt 10.12.2006, 21:02   #57
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Zitat:
Zitat von Sven
ich sitze auf der anderen Seite des Schreibtischs von daher kann ich dir da nicht viel zu sagen.

Aah, super, wenn also deine Infos nicht stimmen, welche dann. ;-)

Zur Schnelligkeit der Nummernvergabe, ich sollte also meiner zuständigen Bearbeiterin sagen, sie soll dort mal anrufen?

Man kann die Nummer ja auch online beantragen, was ich dann mal tuen werde. Gibt es irgendwelche Zeiten, bis man die Nummer -wenn sie dann "scharf" ist- jedem Partner mitgeteilt haben muss?

Edit: Wenn du auf der anderen Seite sitzt, müsstest du doch ungefähr sagen können, was deine Kundschaft so berappt?
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Alt 10.12.2006, 21:17   #58
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Zitat:
Zur Schnelligkeit der Nummernvergabe, ich sollte also meiner zuständigen Bearbeiterin sagen, sie soll dort mal anrufen?
so meinte ich das nicht, aber die Leute im Finanzamt wollen halt ihre Ruhe haben und wer lange genug quängelt, der könnte vielleicht die Nummer eher bekommen. Das muss aber nicht für alle Regionen gelten.

Zitat:
Man kann die Nummer ja auch online beantragen, was ich dann mal tuen werde. Gibt es irgendwelche Zeiten, bis man die Nummer -wenn sie dann "scharf" ist- jedem Partner mitgeteilt haben muss?
wäre mir nicht bekannt. Wenn es sich bei der Bekanntgabe der UStID-Nr. um einen Verwaltungsakt handeln würde, so könnte man nach 6 Monaten Untätigkeitseinspruch einlegen, allerdings sehe ich in dem Bekanntgabe der UStID-Nr. keinen Verwaltungsakt; dürfte zumindest keine Rechtsbehelfsbelehrung drunter stehen, oder? Aber selbst wenn es einer wäre, könnte man sehr lange über den Sinn bzw. Unsinn eines Untätigkeitseinspruchs diskutieren.

Zitat:
Edit: Wenn du auf der anderen Seite sitzt, müsstest du doch ungefähr sagen können, was deine Kundschaft so berappt?
sorry, das kann ich beim besten Willen nicht einschätzen. Dazu müsste man die gesamten Umstände kennen, da jede Anlage separat berechnet wird und als Bemessungsgrundlage (Gegenstandswert) zumeist die Summe der Einkünfte maßgebend ist. Da kann ich nichts zu sagen. Außerdem kommt es darauf an, inwieweit die Daten aufbereitet sind (lose Blattsammlung im Schuhkarton oder geordnete Belege in x Ordnern) oder welche Arbeiten selbst vorgenommen wurden (laufende Aufzeichnungen etc.).
Allerdings tummeln sich in diesem Forum auch Leute aus der freien Wirtschaft, vielleicht wissen die ja mehr. *Schiel rüber zu MaWeSol*

Gruß
Sven

EDIT:
Zitat:
Aah, super, wenn also deine Infos nicht stimmen, welche dann. ;-)
das muss aber nichts heißen
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Geändert von Sven (10.12.2006 um 21:21 Uhr).
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Alt 10.12.2006, 21:38   #59
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Ich habe mein Gewerbe am 27.11. angemeldet, war beim FA und habe die Ust-ID beantragt.
Der FA-Beamte hat mir wegen der Geschwindigkeit fast gar keine Hoffnungen gemacht. O-Ton: 2-3 Wochen und telefonisch geht gar nichts mehr.

Am 3. oder 4.12. hab ich mal per E-Mail gaaanz freundlich nachgefragt... das ich die dringendst bräuchte und ob denn noch irgendwas fehlen würde, ob ich was tun kann *gg*... am 06.12. war sie da. Mit Datum vom 02.12., also wird meine Mail wohl nichts dazu getan haben, habe auch keine Antwort bekommen.
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Alt 10.12.2006, 21:41   #60
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Beim längeren Überlegen würde ich übrigens doch dazu tendieren, dass es sich bei der Erteilung um einen Verwaltungsakt handelt, so dass man doch nach 6 Monaten Untätigkeitseinspruch einlegen könnte. Aber wie gesagt, der Sinn dieser Regelung lässt sehr zu Wünschen übrig.

@ dorintia: Stand da eine Rechtsbehelfsbelehrung unter dem Schreiben???

Gruß
Sven
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