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Thema: Zweifamilienhaus mit Mischnutzung, sind Zinsen Werbungskosten? 100% ?

  1. #1
    Kart
    Guest

    Zweifamilienhaus mit Mischnutzung, sind Zinsen Werbungskosten? 100% ?

    Hallo, Ich beabsichtige dieses Jahr ein 2 Familienhaus zu kaufen. Dieses Haus hat 167 qm Wohnfläche und diese teilen sich auf 2 gleich große Wohnungen. Eine vermietete im Erdgeschoss und eine Leerstehende im Obergeschoss. Ich würde mit meiner Frau in das Obergeschoss einziehen, und die Mieterin im Erdgeschoss würde dort wohnen bleiben.

    Kaufpreis: 155.000€, Maklergebühren 2697€, Notarkosten 900€, Grunderwerbsteuer 5425€ Gesamtsumme: 164.022€

    Ich würde die Hälfte der Gesamtsumme (82.011€) für die selbst genutzte Wohnung aus eigenen Mitteln und die andere Hälfte für die vermietete Wohnung durch einen Bankkredit bezahlen.

    Mein Steuerliches Interesse: Die Finanzierungskosten, Bankgebühren sowie die komplett anfallenden Zinsen Steuerlich geltend zu machen.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Wie gehe ich im Einzelnen vor?
    2. Werden die Kreditkosten und Zinsen zu 100% anerkannt?
    3. Muss ich im Kaufvertrag einen bestimmten Text oder eine Zuordnung einbringen? Wenn Ja, welche(n)?
    4. Muss ich im Kreditvertrag eine Zuordnung zur vermieteten Wohnung schaffen? Wenn Ja, wie sieht diese Zuordnung aus?
    5. Sind die Kosten für Grunderwebsteuer, Maklergebühren, Notarkosten überhaupt für den vermieteten teil Steuerlich absetzbar?
    6.Kann ich die 155.000€ überhaupt durch die gesamte Wohnfläche teilen, oder muss ich den bodenwert oder sonstiges berücksichtigen?

    Mein Steuerberater kann mir eider nicht weiterhelfen.
    Mein Finanzamt hat gesagt, das ght nicht!
    Ich bin für Antworten und alle Tipps sehr dankbar.

    Vielen Dank, und frohe Feiertage an alle die diesen Artikel Lesen!

  2. #2
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    1. Wie gehe ich im Einzelnen vor?
    => Steuerberater

    2. Werden die Kreditkosten und Zinsen zu 100% anerkannt?
    Nein

    3. Muss ich im Kaufvertrag einen bestimmten Text oder eine Zuordnung einbringen? Wenn Ja, welche(n)?
    Nein

    4. Muss ich im Kreditvertrag eine Zuordnung zur vermieteten Wohnung schaffen? Wenn Ja, wie sieht diese Zuordnung aus?
    Nein

    5. Sind die Kosten für Grunderwebsteuer, Maklergebühren, Notarkosten überhaupt für den vermieteten teil Steuerlich absetzbar?
    Notarkosten und Maklergebühr im Rahmen der Abschreibung und Grunderwerbsteuer sofort

    6.Kann ich die 155.000€ überhaupt durch die gesamte Wohnfläche teilen, oder muss ich den bodenwert oder sonstiges berücksichtigen?
    Die Aufteilung erfolgt nach der Nutzfläche und nicht nach irgendwelchen Bodenwerten. Allerdings solltest du da einen Steuerberater hinzuziehen, daher auch meine kurzen Antworten.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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