Ergo hast du ein Verlustjahr gehabt.
Da die Umsatzsteuer keine Auswirkung auf Gewinn oder Verlust haben soll, ist sie als durchlaufender Posten zu betrachten.
In deinem Fall bekommst du die Diff. zwischen gezahlter Umsatzsteuer und in Rechnung gestellter Umsatzsteuer vom FA wieder gutgeschrieben (überwiesen).


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