jupp, ungerechtfertigte BereicherungBin ich nach fast 2 Jahren verpflichtet zu dieser Zahlung?
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch (Doppelbuchung) entstanden ist. Somit ist da also noch massig Zeit.Gibt es da eine Verjährungsfrist?
Frohe Festtage
Sven


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Vielleicht kann mir ja jemand freundlicherweise weiterhelfen...
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