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Thema: Guthaben irrtümlich mitgeführt - muß ich zahlen?

  1. #1
    TP-Junior Liebling macht alles soweit korrekt
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    Question Guthaben irrtümlich mitgeführt - muß ich zahlen?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die ich eigentlich meinem Steuerberater stellen würde - geht aber schlecht an Weihnachten/zwischen den Jahren. Vielleicht kann mir ja jemand freundlicherweise weiterhelfen...

    Es geht um eine Rechnung von März 2004. Diese ist korrekt bezahlt, nun habe ich von der Firma aber eine eMail bekommen, dass dieser Geldeingang doppelt verbucht wurde und somit ein Guthaben mitgeführt wurde. Dies wurde nun wohl beim Jahresabschluß festgestellt und ich wurde um Zahlung des Betrages gebeten, der mir wohl 2004 doppelt gutgeschrieben wurde.

    Bin ich nach fast 2 Jahren verpflichtet zu dieser Zahlung? Oder kann ich dieses Schreiben als freundliche Aufforderung verstehen, deren Fehler doch netterweise auszubügeln? Gibt es da eine Verjährungsfrist? Große Lust, mich jetzt durch vergilbte Rechnungen und Kontoauszüge zu kämpfen, um festzustellen, ob dieses doppelte Guthaben wirklich besteht (auf die Informationen dieser Firma will ich mich nicht verlassen, die haben schon ganz andere Fehler fabrziert...), habe ich nicht.

    Vielen Dank fürs Lesen und schöne Feiertage noch...

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Bin ich nach fast 2 Jahren verpflichtet zu dieser Zahlung?
    jupp, ungerechtfertigte Bereicherung

    Gibt es da eine Verjährungsfrist?
    Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch (Doppelbuchung) entstanden ist. Somit ist da also noch massig Zeit.

    Frohe Festtage

    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior Liebling macht alles soweit korrekt
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    Dank dir. Muß ich mich die Woche dann mal durch die Unterlagen wühlen, um zu sehen, ob das alles korrekt berechnet ist...

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