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Alt 27.12.2005, 10:36   #1
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden

Buchhaltung usw...


Hi,

ich frage mich gerade wer alles zur doppelten Buchführung, zur Buchführung überhaupt oder zur Bilanz usw. verpflichtet ist (mal davon abgesehen, dass ich keine Ahnung habe was doppelte Buchführung oder Bilanz ist).

Also die Sache ist so: 2004 war ich noch Kleinunternehmer. 2005 habe ich darauf freiwillig verzichtet, weil es für mich wirtschaftlich nachteilig war. Was muss jemand der kein Kleinunternehmer ist aufzeichnungstechnisch machen ? Ich will dazu sagen, dass ich keinen Handelsregistereintrag habe und ich habe da mal irgendwas gehört von so Grenzen wie 26.000 Euro Gewinn und 270.000 Euro Umsatz oder so (dann muss man doppelte Buchführung machen oder sowas)... Unter diesen Grenzen lieg ich drunter (Gewinn ca. 4000, Umsatz vielleicht 75.000 Euro).

2004 hab ich einfach aufgeschrieben was ich verdient und ausgegeben (mit Belegen) habe und womit. Eigentlich wollte ich 2005 dasselbe tun, bin aber nicht mehr ganz sicher ob das reicht. Ich erstelle einfach eine Textdatei, wo halt drin steht:

1. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung
2. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung
3. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung
4. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung

usw. Das drucke ich dann aus und hefte es zusammen mit Belegen, Kontoauszügen usw. ab.

Reicht das so ?
boundles ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.12.2005, 12:11   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Einkommensteuerliche Aufzeichnungspflichten ändern sich nicht im Vergleich zum Kleinunternehmer. Jetzt kommt lediglich die USt hinzu und da muss man sich den § 22 UStG anschauen. Das meiste was da drin steht ist aber auch selbstverständlich

Zitat:
habe da mal irgendwas gehört von so Grenzen wie 26.000 Euro Gewinn und 270.000 Euro Umsatz oder so (dann muss man doppelte Buchführung machen oder sowas)...
Die Grenzen haben sich in den letzten Jahren sehr oft geändert. Sie sind im § 141 AO geregelt.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2005, 12:23   #3
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Danke, das ist schonmal sehr hilfreich... Vor allem der erste Link. Ist schon ärgerlich, dass man sich mit solchem Mist auseinander setzen muss und das nur um dann auchnoch zu zahlen, aber hey...Jesus hat sein Kreuz ja auch selbst getragen. So ist's Leben
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
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