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Thema: Buchhaltung usw...

  1. #1
    Guest boundles kann nur besser werden
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    258

    Buchhaltung usw...

    Hi,

    ich frage mich gerade wer alles zur doppelten Buchführung, zur Buchführung überhaupt oder zur Bilanz usw. verpflichtet ist (mal davon abgesehen, dass ich keine Ahnung habe was doppelte Buchführung oder Bilanz ist).

    Also die Sache ist so: 2004 war ich noch Kleinunternehmer. 2005 habe ich darauf freiwillig verzichtet, weil es für mich wirtschaftlich nachteilig war. Was muss jemand der kein Kleinunternehmer ist aufzeichnungstechnisch machen ? Ich will dazu sagen, dass ich keinen Handelsregistereintrag habe und ich habe da mal irgendwas gehört von so Grenzen wie 26.000 Euro Gewinn und 270.000 Euro Umsatz oder so (dann muss man doppelte Buchführung machen oder sowas)... Unter diesen Grenzen lieg ich drunter (Gewinn ca. 4000, Umsatz vielleicht 75.000 Euro).

    2004 hab ich einfach aufgeschrieben was ich verdient und ausgegeben (mit Belegen) habe und womit. Eigentlich wollte ich 2005 dasselbe tun, bin aber nicht mehr ganz sicher ob das reicht. Ich erstelle einfach eine Textdatei, wo halt drin steht:

    1. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung
    2. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung
    3. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung
    4. Datum, Betrag, Währung, Kundenname und Anschrift, Art der Leistung

    usw. Das drucke ich dann aus und hefte es zusammen mit Belegen, Kontoauszügen usw. ab.

    Reicht das so ?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Einkommensteuerliche Aufzeichnungspflichten ändern sich nicht im Vergleich zum Kleinunternehmer. Jetzt kommt lediglich die USt hinzu und da muss man sich den § 22 UStG anschauen. Das meiste was da drin steht ist aber auch selbstverständlich

    habe da mal irgendwas gehört von so Grenzen wie 26.000 Euro Gewinn und 270.000 Euro Umsatz oder so (dann muss man doppelte Buchführung machen oder sowas)...
    Die Grenzen haben sich in den letzten Jahren sehr oft geändert. Sie sind im § 141 AO geregelt.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Danke, das ist schonmal sehr hilfreich... Vor allem der erste Link. Ist schon ärgerlich, dass man sich mit solchem Mist auseinander setzen muss und das nur um dann auchnoch zu zahlen, aber hey...Jesus hat sein Kreuz ja auch selbst getragen. So ist's Leben

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