Einkommensteuerliche Aufzeichnungspflichten ändern sich nicht im Vergleich zum Kleinunternehmer. Jetzt kommt lediglich die USt hinzu und da muss man sich den § 22 UStG anschauen. Das meiste was da drin steht ist aber auch selbstverständlich
Die Grenzen haben sich in den letzten Jahren sehr oft geändert. Sie sind im § 141 AO geregelt.habe da mal irgendwas gehört von so Grenzen wie 26.000 Euro Gewinn und 270.000 Euro Umsatz oder so (dann muss man doppelte Buchführung machen oder sowas)...


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