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Thema: gewerbe angemeldet was absetzbahr

  1. #1
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    gewerbe angemeldet was absetzbahr

    hi

    und zwar ich habe ab dem 01.01.06 ein gewerbe angemeldet

    und zwar wollte ich unter dieser 17000,-bleiben jetzt meine fragen

    was sind diese 17000,- genau : gewinn oder nur das was ich insgesammt reinbekomm.
    mein gewerbe soll über ebay laufen sprich an und verkauf von wahren.was passiert wenn ich über die 17000,- komm

    was kann alles alles als unkosten schreiben:auto, telefonanschluß,miete,stromkosten,

    sollte ich eine extra bankkonto aufmachen oder reicht es wenn ich mein eigenes gehaltskonto weiter verwende.

  2. #2
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  3. #3
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    das würde also bedeuten umsatz ist das was alles reinkommt plus die steuern

    das was raus geht ist egal richtig???

  4. #4
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    das würde also bedeuten umsatz ist das was alles reinkommt plus die steuern

    das was raus geht ist egal richtig???
    Grob gesagt also die Bruttoeinnahmen und nicht der Gewinn. Richtig

    Wobei die jeweiligen steuerfreien Einnahmen, die Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagevermögen und die Einnahmen, die nicht steuerbar sind nicht berücksichtigt werden.
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  5. #5
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    mmh


    aber was mach ich den mit den kosten dieich hab

    zb.
    neuen pc
    zimmer miete
    strommosten
    und extra telefon anschluß weil egay verkäufe ne
    auto um eventuel große wahren abzuhohlen
    wie kann ich die den dann absetzen
    oder geht das gar nicht

    achja es sollte vielleicht erwähnt werden das ich normal ein arbeitnehmer bin und das kleinunternehmer nur nebenbei machen will

  6. #6
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    Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer streng trennen.

    Umsatzsteuerlich bist du Kleinunternehmer und darfst somit keine USt ausweisen in deinen Rechnungen und dir im Gegenzug keine Vorsteuern aus den Eingangsrechnungen abziehen. Maßgebend ist dabei der Gesamtumsatz im Jahr, der bestimmte Grenzen nicht übersteigen darf (vgl. FAQ Kleinunternehmer)

    Dies hat jedoch mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Du musst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufstellen, in der du sowohl deine Einnahmen als auch deine Ausgaben einander gegenüber stellst. Dazu schau mal in meine Signatur unter die Linkliste Steuerrecht. Da hat fridge eine wunderbare Anleitung gepostet, was bei der EÜR zu beachten ist hinsichtlich Abschreibung und und und.

    Gruß
    Sven
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