hi
und zwar ich habe ab dem 01.01.06 ein gewerbe angemeldet
und zwar wollte ich unter dieser 17000,-bleiben jetzt meine fragen
was sind diese 17000,- genau : gewinn oder nur das was ich insgesammt reinbekomm.
mein gewerbe soll über ebay laufen sprich an und verkauf von wahren.was passiert wenn ich über die 17000,- komm
was kann alles alles als unkosten schreiben:auto, telefonanschluß,miete,stromkosten,
sollte ich eine extra bankkonto aufmachen oder reicht es wenn ich mein eigenes gehaltskonto weiter verwende.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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das würde also bedeuten umsatz ist das was alles reinkommt plus die steuern
das was raus geht ist egal richtig???
Grob gesagt also die Bruttoeinnahmen und nicht der Gewinn. Richtigdas würde also bedeuten umsatz ist das was alles reinkommt plus die steuern
das was raus geht ist egal richtig???
Wobei die jeweiligen steuerfreien Einnahmen, die Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagevermögen und die Einnahmen, die nicht steuerbar sind nicht berücksichtigt werden.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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mmh
aber was mach ich den mit den kosten dieich hab
zb.
neuen pc
zimmer miete
strommosten
und extra telefon anschluß weil egay verkäufe ne
auto um eventuel große wahren abzuhohlen
wie kann ich die den dann absetzen
oder geht das gar nicht
achja es sollte vielleicht erwähnt werden das ich normal ein arbeitnehmer bin und das kleinunternehmer nur nebenbei machen will
Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer streng trennen.
Umsatzsteuerlich bist du Kleinunternehmer und darfst somit keine USt ausweisen in deinen Rechnungen und dir im Gegenzug keine Vorsteuern aus den Eingangsrechnungen abziehen. Maßgebend ist dabei der Gesamtumsatz im Jahr, der bestimmte Grenzen nicht übersteigen darf (vgl. FAQ Kleinunternehmer)
Dies hat jedoch mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Du musst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufstellen, in der du sowohl deine Einnahmen als auch deine Ausgaben einander gegenüber stellst. Dazu schau mal in meine Signatur unter die Linkliste Steuerrecht. Da hat fridge eine wunderbare Anleitung gepostet, was bei der EÜR zu beachten ist hinsichtlich Abschreibung und und und.
Gruß
Sven
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