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29.12.2005, 16:48
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Fragen zur Steuerklasse - Ehepartner selbständig
Hallo,
ich weiß nicht ob ihr mir weiterhelfen könnt aber eine Freundin von mir will ein Gewerbe anmelden und ist verheiratet - soweit mal die Grunddaten. Nun meine Frage: Ist es tatsächlich richtig, dass der arbeitende Ehepartner (nichtselbständige Arbeit) trotzdem in die 3er Steuerklasse kann während sie selbständig ist? Und wenn ja, wo holt sich das FA dann das Geld wieder rein? Durch die 3er Steuerklasse spart der Ehepartner ja einiges ein, würde mich wundern wenn da kein Haken dabei wäre
Hab über Google leider nur eine Info aus dem Jahr 2003 oder 2004 gefunden und nachdem das Steuerrecht ja doch recht schnelllebig ist würde mich die momentane Regelung schon sehr interessieren.
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29.12.2005, 18:42
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Und wenn ja, wo holt sich das FA dann das Geld wieder rein?
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Durch die Veranlagung am Jahresende bzw. im nächsten Jahr
Zitat:
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Durch die 3er Steuerklasse spart der Ehepartner ja einiges ein, würde mich wundern wenn da kein Haken dabei wäre
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Die Steuerklassenwahl III/V stellt eine Pflichtveranlagung dar, so dass zwingend eine Steuererklärung abzugeben ist. Dann wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und die Steuer festgesetzt, wobei die bereits vom Ehemann einbehaltene Lohnsteuer gegengerechnet wird.
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29.12.2005, 19:33
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Das heißt, wenn ihr Mann in die III geht muss er am Jahresende mit hohen Nachzahlungen rechnen falls er nicht viel dagegensetzen kann (Fahrtkosten etc) richtig? Somit wäre es generell für Eheleute bei denen einer selbständig ist vermutlich günstiger in die IV zu gehn?
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29.12.2005, 20:32
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Das heißt, wenn ihr Mann in die III geht muss er am Jahresende mit hohen Nachzahlungen rechnen falls er nicht viel dagegensetzen kann (Fahrtkosten etc) richtig?
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richtig
Es ist ein reines Rechenbeispiel. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und jeder muss dies selbst für sich entscheiden. Es gibt hierfür auch Lohnsteuerrechner oder Steuerklassenrechner oder wie auch immer die Dinger heißen.
Die OFD Hannover bzw. Niedersachsen bietet so ein Berechnungstool auf jeden Fall an.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (29.12.2005 um 21:38 Uhr).
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29.12.2005, 21:31
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Hmm habs auch schon über www.nettolohn.de versucht, aber das berechnet leider nur einfach den Nettolohn aber das nützt natürlich nicht. Eigentlich hatte ich ja gehofft, sie bekommt vom FA gute Auskünfte dazu aber die ham sie postwendend zum Steuerberater verwiesen... Kann sowas nen Steuersoftware berechnen? Wären zwar fiktive Zahlen weil sie ihre Selbständigkeit erst beginnt aber wär mal ein Anhaltspunkt. Ob Kleinstgewerbe oder nicht spielt für die Überlegung der Steuerklasse ja keine Rolle oder?
Thx für deine Antworten, hast mir schon sehr beim denken geholfen heute 
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29.12.2005, 21:54
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Die Nettolohn-Seite ist doch wunderbar. Das reicht doch schon.
Dort wird angezeigt wieviel Lohnsteuer einbehalten wird. Die Lohnsteuer wird letztlich auf die Einkommensteuer angerechnet und um diese zu berechnen hänge ich mal eine "kleine" Datei an, die leider noch nicht ganz fertig ist. Ich arbeite aber dran.
Entscheidend sind an sich nur die ersten 5 Seiten. Das Ergebnis gibt man dann in ein Tool im Internet zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer bzw. man schaut in eine gültige Splittingtabelle und der Rest erledigt sich von selbst anhand des Berechnungsschemas. So einfach ist Steuerrecht 
Geändert von Sven (26.09.2006 um 23:49 Uhr).
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29.12.2005, 22:22
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Verdammt jetzt hab ich ne Reizüberflutung  Ich werd mir das mal zu Gemüte führen aber ich glaub das soll sie mal schön selber berechnen, ich finds schrecklich kompliziert. Das Grundprinzip hab ich jetzt verstanden aber ich ersehne jetzt quasi die geplante Steuerklassenabschaffung ab 2008... da wird das tatsächliche Einkommen besteuert und man muss sich nicht mehr entscheiden welche Steuerklasse die "beste" ist... außerdem wollen sie bis dahin ja eh die Steuererklärung abschaffen weil dann alles automatisch ans FA übermittelt wird. Dann hat sich das eh erledigt. Die 2 Jahre muss sie jetzt noch durch 
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29.12.2005, 22:40
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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außerdem wollen sie bis dahin ja eh die Steuererklärung abschaffen weil dann alles automatisch ans FA übermittelt wird.
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Du glaubst wohl auch noch an den Weihnachtsmann, oder?
Die Steuervereinfachung siehst du alleine schon in den neuen Formularen. Mitlerweile benötigt man eine zusätzliche Anlage R für Renten und es gibt eine dritte Seite bei den Arbeitnehmern und was du sagst mit Datenübermittlung, dass kann noch ein bisschen dauern. In Niedersachsen läuft das Elster Portal schon aber dem traue ich noch nicht so recht. Es soll auch soweit kommen, dass die ELSTER Fälle in Zukunft vom System in den Finanzämtern gerechnet werden und somit gar nicht mehr auf dem Tisch des Bearbeiters landen. Dieser soll sich dann nur noch mit den sogenannten Abwurffällen herumplagen aber bis dahin dauert das noch ein weilchen.
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30.12.2005, 00:33
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Ja ja, wir sind hier sogar dazu verpflichtet die Steuer über Elster zu machen aber ich weiger mich immer noch bis mal einer schimpft  Mir gefällt das auch nicht, dass meine Steuerdaten (bzw die vom Gewerbe meines Partners) da durchs Datennetz schwirren...
Zitat:
Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 (BGBl 2003 Teil I Seite 2645 ff) sind Unternehmer und
Arbeitgeber verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf
elektronischem Weg abzugeben (§ 18 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG, § 41a
Einkommensteuergesetz - EStG). Dies gilt für alle nach dem 31.12.2004 endenden
Anmeldungszeiträume. Aus diesem Grund entfällt für Besteuerungszeiträume ab 2005 der automatische
Versand von Steueranmeldungsvordrucken.
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Zitat:
Verfügen Sie nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen, die für die Übermittlung
elektronischer Steueranmeldungen erforderlich sind, kann Ihnen zur Vermeidung einer unbilligen Härte
auf Antrag die Abgabe der Steueranmeldungen in Papierform weiterhin gestattet werden. Eine unbillige
Härte kann vorliegen, wenn und solange es Ihnen nicht zumutbar ist, die technischen Voraussetzungen
einzurichten. Der Antrag wegen unbiIliger Härte ist beim Finanzamt schriftlich einzureichen und
hinreichend zu begründen.
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Aber im Ernst, die DATEV hat uns n Schreiben geschickt mit den Neuerungen für die nächsten Jahre und nachdem ich mich drüber aufgeregt hatte, dass sie das Kindergeld umbenennen nur damit sies kürzen können (Elterngeld 1800 Euro pro Jahr) bin ich über die Steuerklasse und danach über die Datenübermittlung ans Finanzamt gestolpert mit der sie die Steuererklärung abschaffen wollen. Ich mein, die Mühlen mahlen langsam das wissen wir ja (und ich weiß es aus erster Hand, ich bin im öffentlichen Dienst, mein Chef is Beamter und das merkt man ihm auch an  ) also glaub ich auch net dran, dass die das so schnell realisieren aber nu gut... Der Mensch versucht ja zu glauben was man ihm sagt 
Geändert von Innova (30.12.2005 um 00:40 Uhr).
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30.12.2005, 04:15
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
richtig
Es ist ein reines Rechenbeispiel. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und jeder muss dies selbst für sich entscheiden. Es gibt hierfür auch Lohnsteuerrechner oder Steuerklassenrechner oder wie auch immer die Dinger heißen.
Die OFD Hannover bzw. Niedersachsen bietet so ein Berechnungstool auf jeden Fall an.
Gruß
Sven
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Entschuldige bitte, aber das ist so nicht richtig. Nur weil der Ehemann Steuerklasse 3 hat und die Ehegattin selbständig ist, bedeutet dies nicht das auch mit einer hohen Steuernachzahlung zu rechnen ist. Richtig ist, dass das gemeinsame Einkommen "beider" Ehegatten darüber entscheidet ob eine Steuernachzahlung raus kommt oder nicht. Erwirtschaftet die Ehefrau mit ihrer Selbständigen Tätigkeit z.b. nur einen geringen Gewinn oder gar einen Verlusst ist sogar mit einer Steuererstattung zu rechnen. Man sieht; Betroffene müssen jeweils ihre persönlichen Umstände prüfen, da eine allgemeingültige Aussage nicht möglich ist.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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30.12.2005, 15:28
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Danke,wär ja auch zu einfach gewesen wenn man wenigstens nen Teilbereich pauschal beantworten könnte
Ist dieses Steuererklärungsprogramm von WISO in der Lage sowas halbwegs aussagekräftig zu berechnen (also unter Berücksichtigung verschiedener Steuerklassen)? Auch wenns irgendwie abartig ist find ich solche Berechnungen nämlich irgendwie sehr spannend, ich hätt Steuerfachangestellte werden solln 
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30.12.2005, 15:57
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Das sollte mit WISO auch funktionieren. Ich kenne das Programm nicht, aber es braucht nur die tarifliche Einkommensteuer zu berechnen.
Alternativ geht das auch mit ELSTER. Du gibst die entsprechenden Daten auf Formularbasis ein und ELSTER errechnet dir die tarifliche Einkommensteuer. Allerdings wird es wohl noch bis zum 16. Januar dauern bis Elster 2005 / 2006 zum Download angeboten wird.
Dies tarifliche Einkommensteuer ist die Steuer, die letztlich zu zahlen ist. Hier wird dann die Lohnsteuer angerechnet, die man anhand eines jeweiligen Lohnsteuerrechners ermitteln kann, wie z.B. der unter nettolohn.de. Je nachdem wieviel Lohnsteuer im voraus gezahlt wurde kann es also zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung kommen. Da gebe ich Epic natürlich recht, dass es nicht zwingend zu einer Nachzahlung kommen muss und man die Gesamtumstände des Einzelfalls würdigen muss.
Guß
Sven
Geändert von Sven (31.12.2005 um 13:54 Uhr).
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30.12.2005, 19:18
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Ich hoffe ich komm mit meinen Fragen nicht langsam schon in die Beratung die ihr hier eigentlich nicht machen wolltet  aber dann kann man doch grundlegend mal sagen, dass wenn die Gewerbeeinnahmen hoch sind, es sinnvoll wäre viel Lohnsteuer zu zahlen (also die IV oder V für den der im Angestelltenverhältnis arbeitet zu wählen) um das mit der Einkommenssteuer verrechnen zu können und im Umkehrschluss, wenn die Gewerbeeinnahmen gering sind mit gutem Gewissen die günstige Steuerklasse III gewählt werden kann oder hab ich da jetzt nen Denkfehler?
Und wenns mal noch jemand brauchen sollte, hier ein Link zu Einkommenssteuertabellen: http://www.bautraeger.de/berechnung6...ame&url2=frame
Geändert von Innova (30.12.2005 um 21:36 Uhr).
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31.12.2005, 03:39
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Warum so kompliziert ? Wer auf Nr. Sicher gehen möchte trägt sich die Steuerklasse 4 ein und lässt sich für die selbständige Tätigkeit Gewinnbezogene Einkommensteuer - Vorauszahlungen festsetzen und gut ist.
Mir scheint aber das Du es jetzt richtig verstanden hast
*winke*winke* und guten Rutsch
Gruß Epic03
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