Durch die Veranlagung am Jahresende bzw. im nächsten JahrUnd wenn ja, wo holt sich das FA dann das Geld wieder rein?
Die Steuerklassenwahl III/V stellt eine Pflichtveranlagung dar, so dass zwingend eine Steuererklärung abzugeben ist. Dann wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und die Steuer festgesetzt, wobei die bereits vom Ehemann einbehaltene Lohnsteuer gegengerechnet wird.Durch die 3er Steuerklasse spart der Ehepartner ja einiges ein, würde mich wundern wenn da kein Haken dabei wäre


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