http://www.traum-projekt.com/forum/9...-2006-a-2.htmlDen Restbestand der vorhandenen Waren muss ich ab 1.1.06 mit 16% Ust ausweisen, und kann mir Rückwirkend keine Vorsteuer von der Lieferanten Rechnung (Nov. 2005) für den Restbestand zurückholen. Richtig?
Außerdem verweise ich noch auf ein kürzlich veröffentliches BMF-Schreiben zum § 15a UStG. Auf Seite 4 steht, dass man mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst werden können um die Hürde von 1.000 EUR zu nehmen. Inwieweit dies der Fall ist sollte man mit einem Steuerberater absprechen.
http://www.bundesfinanzministerium.d...teuer/099.html
Wenn du es ganz vorbildlich machen willst dann bewahre beides auf. Die Kontoauszüge sind auf jeden Fall aufzubewahren.Reicht es, um meine Einnahmen nachzuweisen, für jeden verkauften Artikel eine Rechnung zu schreiben (mit laufender Nummer) und jene aufzubewahren? Oder MUSS der Kontoauszug für den Geldeingang dazugelegt und aufbewahrt werden? Hinweis: Das Konto wird Privat und Geschäftlich genutzt.
=> Suchfunktion, da wurde schon einiges zu gesagt.Telefonrechnungen (Geschäft eigene Rufnummer) kann ich zu 50% plus Gespräche der Geschäftsnummer 100% bei der USt Voranmeldung und bei Einkommenssteuererklärung ansetzen.
Internet zu 100%? Da Online Handel.
Mit dem Internet zu 100 % würde ich jedenfalls nicht mitmachen auch wenn es ein Onlinehandel ist. Ein gewisser Privatanteil besteht immer.


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