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29.12.2005, 18:26
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Aufbewahrung Kontoauszug u. Rechnung Zusammenfassung
Guten Tag zusammen,
hier mal wieder eine kurze Frage. Nachdem ich weitgehend die Suchfunktion benutzt hatte, und mal wieder viele Fragen beantwortet wurden, nur noch kurzes zum Verstaendnis:
hoffe es ist nicht alles zum 100. mal wiederholt.
Situation: Ich war Kleinunternehmer (seit 10/05) und wechsel zum 1.1.06 zur USt Voranmeldung.
Den Restbestand der vorhandenen Waren muss ich ab 1.1.06 mit 16% Ust ausweisen, und kann mir Rückwirkend keine Vorsteuer von der Lieferanten Rechnung (Nov. 2005) für den Restbestand zurückholen. Richtig?
Reicht es, um meine Einnahmen nachzuweisen, für jeden verkauften Artikel eine Rechnung zu schreiben (mit laufender Nummer) und jene aufzubewahren? Oder MUSS der Kontoauszug für den Geldeingang dazugelegt und aufbewahrt werden? Hinweis: Das Konto wird Privat und Geschäftlich genutzt.
Telefonrechnungen (Geschäft eigene Rufnummer) kann ich zu 50% plus Gespräche der Geschäftsnummer 100% bei der USt Voranmeldung und bei Einkommenssteuererklärung ansetzen.
Internet zu 100%? Da Online Handel.
Man will ja schliesslich alles richtig machenund dafuer ist ein ordnungsgemaesser Start notwendig.
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29.12.2005, 18:39
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Den Restbestand der vorhandenen Waren muss ich ab 1.1.06 mit 16% Ust ausweisen, und kann mir Rückwirkend keine Vorsteuer von der Lieferanten Rechnung (Nov. 2005) für den Restbestand zurückholen. Richtig?
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http://www.traum-projekt.com/forum/9...-2006-a-2.html
Außerdem verweise ich noch auf ein kürzlich veröffentliches BMF-Schreiben zum § 15a UStG. Auf Seite 4 steht, dass man mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst werden können um die Hürde von 1.000 EUR zu nehmen. Inwieweit dies der Fall ist sollte man mit einem Steuerberater absprechen.
http://www.bundesfinanzministerium.d...teuer/099.html
Zitat:
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Reicht es, um meine Einnahmen nachzuweisen, für jeden verkauften Artikel eine Rechnung zu schreiben (mit laufender Nummer) und jene aufzubewahren? Oder MUSS der Kontoauszug für den Geldeingang dazugelegt und aufbewahrt werden? Hinweis: Das Konto wird Privat und Geschäftlich genutzt.
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Wenn du es ganz vorbildlich machen willst dann bewahre beides auf. Die Kontoauszüge sind auf jeden Fall aufzubewahren.
Zitat:
Telefonrechnungen (Geschäft eigene Rufnummer) kann ich zu 50% plus Gespräche der Geschäftsnummer 100% bei der USt Voranmeldung und bei Einkommenssteuererklärung ansetzen.
Internet zu 100%? Da Online Handel.
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=> Suchfunktion, da wurde schon einiges zu gesagt.
Mit dem Internet zu 100 % würde ich jedenfalls nicht mitmachen auch wenn es ein Onlinehandel ist. Ein gewisser Privatanteil besteht immer.
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29.12.2005, 19:48
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
Wenn du es ganz vorbildlich machen willst dann bewahre beides auf. Die Kontoauszüge sind auf jeden Fall aufzubewahren.
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Das würde also bedeuten, das eine Liste der Verkauften Artikeln, mit Preis, Kaeufern, und Verweis auf den jeweiligen Kontoauszug reichen würde? Es sei natuerlich wenn ich etwas an einen Händler verkaufe, und somit eine Rechnung schreiben muss. Dann hebe ich natuerlich Rechnung UND Kontoauszug auf.
Wenn ich nun einen Barverkauf tätige, muss ich ein Kassenbuch führen?
Zitat:
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Zitat von Poloatze
=> Suchfunktion, da wurde schon einiges zu gesagt.
Mit dem Internet zu 100 % würde ich jedenfalls nicht mitmachen auch wenn es ein Onlinehandel ist. Ein gewisser Privatanteil besteht immer.
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Hab ich noch einiges zu gefunden, wie immer Danke...
Jetzt nur noch eine letzte quälende Frage. Um die Vorsteuer zurück zubekommen, muss die rechnung ja auf meinen Namen ausgestellt sein. Wie verhält es sich zum Beispiel mit dem sagen wir Einkauf von Büromaterial bei Aldi oder Lidl, welche nur einen Kassenbon ausstellen, und keine Rechnung oder Quittung schreiben. Ich weiss, dummes Beispiel. 
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29.12.2005, 20:29
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wenn ich nun einen Barverkauf tätige, muss ich ein Kassenbuch führen?
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ein Kassenbuch ist nur bei bestimmten Berufsgruppen erforderlich. Benutz dazu mal google, weil ich auf diesem Gebiet nicht so fit bin
Zitat:
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Wie verhält es sich zum Beispiel mit dem sagen wir Einkauf von Büromaterial bei Aldi oder Lidl, welche nur einen Kassenbon ausstellen, und keine Rechnung oder Quittung schreiben. Ich weiss, dummes Beispiel.
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Wenn die Beträge unter 100 EUR liegen reicht der Kassenbon. Ansonsten kann man sich an der Kasse eine echte Rechnung ausstellen lassen. Das sollte möglich sein, wenn nicht kann man sich eine Rechnung von der Zentrale zuschicken lassen. Irgend ein Discounter macht das soweit ich weiß, weiß im Moment nur nicht welcher das ist.
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30.12.2005, 04:24
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
ein Kassenbuch ist nur bei bestimmten Berufsgruppen erforderlich. Benutz dazu mal google, weil ich auf diesem Gebiet nicht so fit bin.
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Eine Kasse haben Unternehmer zu führen die Buchführungspflichtig sind Buchführungspflichten = Suchfunktion. Es spricht aber nichts dagegen ein Kassenbuch als Einnahmen- Ausgabenheft zu führen (ohne Bestandsführung).
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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03.01.2006, 22:35
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Danke für Euren super support. Hab heute mit dem FA gesprochen, und der sagte mir, das ich am Anfang monatlich die Voranmeldung abgeben muss, also bis zum 10.02.06 dann. Eine Kollegin von Ihm vereinbarte noch vor 3 Wochen die Quartalszahlung mit mir, komisch. Aber nuja, werd ich schon hinbekommen.
Ich weiss absolut nicht wie ich das mit dem Teilwert machen soll, bzw welchen Betrag ich auf ein Beleg schreiben soll für die Arbeitszimmer Ausstattung, welche ich Anfang November bei der Gewerbeanmeldung von Privat aufs Geschäft umschreibe. Das Zimmer wird rein geschaeftlich benutzt, und ich übergeb PC, Möbilar und jede Menge Büromaterial ans Geschaeft von Privat ab. Es will irgendwie nicht in mein Kopf, das ich mir selber ein schreiben aufsetzen soll, nach dem Motto: Hiermit verkaufe ich, bosc, Herrn bosc folgendes Möbilar für sagen wir 300 Euro. Und das gleiche für PC und Büromaterial.
Ich finds halt nur komisch, da ich jene Sachen ja als Arbeitsmittel bei der Einkommenssteuer auch wieder eintragen kann. Ich glaub ich sollte wirklich dieses Jahr zum Steuerberater, kann mir nicht vorstellen das es so einfach ist. Aber vielleicht bin ich ja auch nur übervorsichtig, da ich immer alles 100% richtig haben will.
Ich weiss genau, in einem halben Jahr lach ich um meine Sorge.
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04.01.2006, 19:36
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Hab heute mit dem FA gesprochen, und der sagte mir, das ich am Anfang monatlich die Voranmeldung abgeben muss, also bis zum 10.02.06 dann. Eine Kollegin von Ihm vereinbarte noch vor 3 Wochen die Quartalszahlung mit mir, komisch. Aber nuja, werd ich schon hinbekommen.
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Im ersten Jahr der selbständigkeit muss die USt VA monatlich abgegeben werden - Forensuche verwenden, hab das schonmal ausführlich erklärt.
Zitat:
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Ich weiss absolut nicht wie ich das mit dem Teilwert
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Benutze doch mal die Forensuche und verwende den Begriff Teilwert. Ich habe schon mehrfach erklärt was dieser Begriff bedeutet und wie so eine Einlage ins Betriebsvermögen zu Teilwerten funktioniert.
Zitat:
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Ich finds halt nur komisch, da ich jene Sachen ja als Arbeitsmittel bei der Einkommenssteuer auch wieder eintragen kann
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Du meinst wohl auf der Anlage N........ da werden nur Werbungskosten im Zusammenhang mit einer "Nicht" selbständigen Tätigkeit eingetragen. Die Aufwendungen für die selbständige Tätigkeit werden in der Gewinn und Verlustrechnung erfasst. Es wird also nix doppelt eingetragen.
Gruß Epic03
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