kommt drauf an
Die Spanne reicht von gar nichts bis alles.
Schau mal dazu in meine Signatur in die Linkliste Steuerrecht.
EDIT: Wenn die Versicherungsbeiträge beim Betrieb angesetzt werden, dann können diese jedoch nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wobei der Abzug im Betrieb grds. günstiger ist.


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