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Thema: Fragebogen Finanzamt auch bei Nebengewerbe?

  1. #1
    TP-Newbie derfonz68 macht alles soweit korrekt
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    Fragebogen Finanzamt auch bei Nebengewerbe?

    Hi Leutz. hab die mega geilen FAQ's gelesen und hab viel erfahren, aber trotzdem hab ich noch Lücken...oder hab ein paar Sachen übersehen bei der Flut an Infos hier

    Hab am 22.12. mit sofortiger Wirkung Gewerbe angemeldet..ABER als Nebengewerbe.

    Bekomme ich diesen Fragebogen vom Finanzamt auch bei Nebengewerbe? Habe das gemacht, weil ich noch meinen Beruf ausübe und erst bei Aussichten auf Erfolg die komplette Sebständigkeit anstrebe. Und bekomme ich jetzt für das Gewerbe eine extra Steuernummer die ich dann auf meiner Website angeben muss oder kann?

    Was "genau" muss oder darf ich auf Rechnungen oder Quittungen angeben?
    (ich weiß...hab die Threads gelesen aber wurde nicht klar was ich darf oder muss)

    Ich habe Gewerebe angemeldet auf IT Dienstleistungen aller Art

    Gibt es bei Dienstleistungen gesonderte Regelungen? Da bekomme ich die verschiedensten Angaben drüber.
    Ich möchte aber auch im Zuge von bzw. Netzwerkinstallationen oder Systeminstallationen evtl. auch die nötige Hardware verkaufen...so...jetzt bin ich doch in einer Zwickmühle oder?...16% mwst. angeben oder nicht? wenn ja, dann wahrscheinlich immer, oder eben nie oder? oder ist es bei dienstleistung und verkauf unterschiedlich? Was kommt auf Rechnungen? Was ist schlauer: Kleingewerbe oder nicht? ich werd wahnsinnig...will doch nur möglichst alles korrekt machen

    Oh Mann ..warum ist Deutschland so kompliziert?

    wäre dankbar für nen tip

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Bekomme ich diesen Fragebogen vom Finanzamt auch bei Nebengewerbe?
    jupp

    Und bekomme ich jetzt für das Gewerbe eine extra Steuernummer die ich dann auf meiner Website angeben muss oder kann?
    im Normalfall bleibt es die gleiche Steuernummer wie vorher.

    Was "genau" muss oder darf ich auf Rechnungen oder Quittungen angeben?
    (ich weiß...hab die Threads gelesen aber wurde nicht klar was ich darf oder muss)
    Schau mal in meine Signatur in die Linkliste Steuerrecht. Da gibt es auch eine PDF-Datei, die sich ausführlich mit den Anforderungen an die Rechnung auseinandersetzt.
    Als Kleinunternehmer darfst du auf jeden Fall keine Umsatzsteuer ausweisen.

    ...16% mwst. angeben oder nicht? wenn ja, dann wahrscheinlich immer, oder eben nie oder?
    Richtig. Wenn Kleinunternehmer, dann keine USt, wenn Regelbesteuerer dann nach den allgemeinen Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts die Leistungen versteuern.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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