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Thema: Kleingewerbe: 400 Euro-jobber einstellen?

  1. #1
    Guest Foos macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe: 400 Euro-jobber einstellen?

    Ich habe vor in Kürze jemanden einzustellen, auf 400 Euro-Basis. Die Person wird von mir einen Stundenlohn erhalten, muss aber teilweise nur wenige Stunden im Monat arbeiten. Nun zu meinen Fragen:


    1. Kann ich so einfach jemanden beschäftigen und teilweise sogar unter 100 Euro im Monat bezahlen?

    2. Wie sieht es aus, wenn einen Monat garnicht gearbeitet wird = kein Lohn = keine Ausgaben für Versicherungen/Steuern meinerseits?

    3. Die Steuern belaufen sich auf 25%, wenn ich 10 Euro/Stunde gebe, dann davon die 25% abziehen oder zusätzlich zum Lohn die 25% = 12,50 Euro/Stunde an Ausgaben für mich?

    4. Wo muss ich den Job melden? minijob-zentrale.de?

    5. Muss ich irgendwelche Nachweise führen etc.? Ist es schwer ohne einen Steuerberater den ständigen Papierkram zu erledigen?

    6. Wie muss ich das ganze buchen in der EÜR (EasyCash)? Wie sieht es mit der Umsatzgrenze für das Kleingewerbe aus, fließt das mit ein = dadurch ein höherer Umsatz?

    Vielen Dank im Voraus.
    Foos

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    schau dir mal diese "Vereinfachungstricks" an, völlig legal und macht die Sache unkompliziert

  3. #3
    Guest Foos macht alles soweit korrekt
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    So unmenschlich bin ich aber auch wieder nicht. Wenn jemand für mich arbeitet, dann soll er auch das erhalten, was ihm zusteht und dazu gehört eine richtige Anmeldung und die Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung. Dafür bin ich auch Bereit mehr Papierkram zu erledigen.

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    1. Kann ich so einfach jemanden beschäftigen und teilweise sogar unter 100 Euro im Monat bezahlen?
    Kein problem.

    2. Wie sieht es aus, wenn einen Monat garnicht gearbeitet wird = kein Lohn = keine Ausgaben für Versicherungen/Steuern meinerseits?
    Wird die Beschäftigung für länger als einen Monat unterbrochen muss der Arbeitnehmer abgemeldet werden.

    3. Die Steuern belaufen sich auf 25%, wenn ich 10 Euro/Stunde gebe, dann davon die 25% abziehen oder zusätzlich zum Lohn die 25% = 12,50 Euro/Stunde an Ausgaben für mich?
    Wie genau Du den Lohn berechnest (ob die NK auf die Aushilfe umgelegt werden oder nicht) ist Verhandlungssache....... allerdings zahlt in der Regel der Arbeitgeber die Nebenkosten allein, da der Stundenlohn für die Aushilfe ansonsten soweit in den Keller fährt das kaum einer dafür arbeiten möchte.

    4. Wo muss ich den Job melden? minijob-zentrale.de?
    Richtig, dorthin sind auch die Sozialversicherungsbeträge sowie die pauschale Steuer in Höhe von 2% zu melden und abzuführen.

    5. Muss ich irgendwelche Nachweise führen etc.? Ist es schwer ohne einen Steuerberater den ständigen Papierkram zu erledigen?
    Wenn Du nicht ganz auf den Kopf gefallen bist und Dich mal auf der Homepage von der guten Minijobzentrale umguckst bekommst Du das auch alleine hin. Was die Nachweise betrifft so ergeben sich zwangsläufig gewisse Aufzeichnungen, das wirst Du aber sehen wenn Du Dich mal bei der Minijobzentrale umguckst.

    6. Wie muss ich das ganze buchen in der EÜR (EasyCash)? Wie sieht es mit der Umsatzgrenze für das Kleingewerbe aus, fließt das mit ein = dadurch ein höherer Umsatz?
    Aufwand an Geldkonto wird gebucht. Mit der Gesamtumsatzgrenze für Kleinunternehmer § 19 UStG hat das alles aber nichts zu tun........ siehe Faq Kleinunternehmer.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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