also rein rechtlich seit ihr als eine GbR zu betrachten. in wie weit beim austreten eines in dem falle gesellschafters auswirkungen auf eingebrachte leistungen (logoerstellung) hat, kann ich nicht sagen.
Hallo Ihr!
Ich hätte da mal ein paar Fragen *G*
Ich tanze in einer Gruppe, die keine Rechtsform hat. (also kein e.v oder so)
Nun hat jemand bei uns aufgehört, die nun auf die Idee kam sie hätte unser Logo gemacht. Wenn das so stimmen würde (was wir nicht so sehen) - hätte sie ein anrecht darauf, dass wir es abgeben? Ich glaube, dass sie es im Auftrag der Gruppe gemacht hat und es somit eine in der Gruppe erbrachte Leistung ist und somit das Recht und das Eigentum bei der Gruppe liegt. Stimmt das?
Sie will ebenfalls, dass ich alle Bilder von der Homepage lösche, auf denen sie zu sehen ist. Relevant sind aber doch nur Bilder, auf denen sie alleine ist oder?
Denn natürlich ist sie auf jedem Gruppenbild zu sehen....
Wie weit geht da das Recht am eigenen Bild? Scließlich hat sie dafür damals noch "Model gestanden"also sich freiwililg gerne fotografieren lassen....
Wie sieht die Sachlage aus?
Bitte um Hilfe
Eure Jules
also rein rechtlich seit ihr als eine GbR zu betrachten. in wie weit beim austreten eines in dem falle gesellschafters auswirkungen auf eingebrachte leistungen (logoerstellung) hat, kann ich nicht sagen.
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
rein juristisch wird das Recht am eigenen Bild nur bei Aufnahmen mit bis zu 5 Personen gesehen, alles was darüber ist, ist eine "Gruppe" und da besteht kein Recht am eigenen Bild mehr.Zitat von Jules_B
ich halte das aber eigentlich für Kindergartengeplänkel, würde das einfach "aussitzen" - oder meinst du, sie würde euch verklagen?
oder - juristisch einwandfreie Lösung - einen schwarzen Balken über die Augen der Spinnerin machen![]()
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Danke Thomas!!!
Ja es ist eine reine kindersache...![]()
Ich habe nun alle Einzelbilder von ihr entfernt und die Homepage aufgeräumt.
Nun sind immer noch zahlreiche Bilder von ihr drauf - eins wo toll ist und sie aber drauf ist -da habe ich einfach ihren Kopp verschwommen gemacht![]()
Das mit der Gruuppe bist zu 5 Personen ist gut, denn wir waren ja immer zu sechstMeine Eltern haben einen guten Rechtsschutz und da ich noch über sie laufe *G* würde ich es über einen Rechtsschutz laufen lassen. Daher würde ich es auch mal drauf ankommen lassen
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Mal sehen was passiert![]()
Euch noch einen schönen Tag![]()
Geändert von Jules_B (03.01.2006 um 08:18 Uhr)
@Thomas - weißt du vielleicht auch das passende Gesetz mit Paragraphen dazu?
Fliege schon ne Weile im Netz rum und finde nix passenden...
LIebe Grüße Jules
Stichwort: Kunsturheberrecht. Das sollte es sein (Bezogen auf das Entfernen der Fotos)
Vielen Dank für Eure antworten.
Die Paragraphen für das Recht am eigenen Bild hatte ich auch schon*G* aus meinen Rechtsvorlesungen.
Hätte es nur mal interessant gefunden ob es genau einen Paragraphen gibt wo das drinsteht. - Fals sie es doch auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.
Die Sache mit dem Unkenntlich machen würde mich viel arbeit kosten....
Liebe Grüße Jules
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