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Thema: Fragen zu Kleingewerbe!

  1. #1
    TP-Newbie Fam.Sommer macht alles soweit korrekt
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    1

    Fragen zu Kleingewerbe!

    Hallo Ihe lieben !

    Ich habe vor 3 moanten ca ein Kleingewerbe angemeldet und hab noch ein paar fargen dazu ...

    Also ich hab da einen job im Internet bei dem ich am Ende des Monmat immer eine Rechung an meinen Cheff schicke auf der normalerweise immer Brutto - Netto - und mehrwertsteuer steht!

    Muss ich als Kleingewerbe Mehrwertsteuer zahlen ??

    Oder ist es besser nur den Nettobetrag anzugeben und die Mehrwertsteuer erst ga nicht auszuweisen aber somit natürlich auch nicht zu bekommen (wobei mir natürlich dann ne menge kohle durch die lappen geht .. )

    Ich wär für ne antwort sehr dankbar !

    LG
    Britta

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Bochum
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    Hallo ...

    lesen Sie sich einmal in Ruhe die Zusammenfassung zum Kleinunternehmer durch, dann sollten eigentlich keine Fragen mehr offen sein:

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...ternehmer.html

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Ich zitier mal den relevanten Absatz aus dem o.g. Link:

    Was bewirkt die Kleinunternehmerregelung ?
    Sie bewirkt das ein Unternehmer (egal ob freiberuflich, gewerblich oder nebenberuflich) von der grundsätzlichen Verpflichtung, seine Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit wird. In der Praxis bedeutet das, dass der Unternehmer in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf (auch der Hinweis, 16% oder 7% MWSt oder USt enthalten ist nicht erlaubt). Im Gegenzug kann der Kleinunternehmer auch keine Vorsteuern, Erwerbsteuern oder Einfuhrumsatzsteuern vom Finanzamt wieder bekommen.
    Und über eine Aussage bin ich gestolpert:
    Zitat Zitat von Fam.Sommer
    Oder ist es besser nur den Nettobetrag anzugeben und die Mehrwertsteuer erst ga nicht auszuweisen aber somit natürlich auch nicht zu bekommen (wobei mir natürlich dann ne menge kohle durch die lappen geht .. )
    Hast du wohl hohe Kosten dagegen zu setzen? Denn was deine gestellte Rechnung angeht hast du durch die Kleingewerbe-Regelung ja eigentlich keinen Nachteil. Könntest ansonsten nur mal drüber nachdenken auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die Regelbesteuerung zu wählen - das ist dann allerdings bindend für die nächsten 5 Jahre.
    Geändert von Innova (03.01.2006 um 18:07 Uhr)

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