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Alt 04.01.2006, 13:10   #1
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r0y4l macht alles soweit korrekt

Serverkauf -> Weiterverkauf


Hallo Forengemeinde!

Ich habe momentan ein kleineres Problem was sich mir erst gestern aufgetan hat und zwar geht es um folgendes... für einen Kunden von mir kaufe ich ein Serversystem was natürlich nicht als Geringfügiges Wirtschaftsgut absetzbar ist und somit ja nach AfA abgerechnet werden müsste.

Ich kaufe das System für den Kunden schlage auf den Kaufpreis nochmal etwas drauf (ich muss ja auch was davon haben) und gebe das Gerät dann aus meinem Besitz weiter an den Kunden.

Nun ist meine Frage wie sind jetzt doch endgültig die steuerlichen Aspekte dieser Transaktion? Da ich durch einen Umzug momentan keinen Steuerberater habe stehe ich nun alleine vor diesem Problem und hoffe auf Hilfe in diesem Forum!

Gruß r0y4l

P.S.: Frohes Neues Jahr! ;-)
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Alt 04.01.2006, 15:06   #2
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Zitat:
Zitat von r0y4l
ist und somit ja nach AfA abgerechnet werden müsste.
ääähmmm ... weißt du was "AfA" heißt?
nämlich "Abschreibung für Anlagevermögen" - und nicht etwa "Abschreibung für Handelsware"

meinst du, ein Autohaus würde alle Autos, die sie einkaufen "nach Afa abrechnen"?

also hat dein Server nix mit Afa zu tun, ist ganz normaler Wareneingang, wenn er weiterverkauft wird
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 15:43   #3
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r0y4l macht alles soweit korrekt
Danke für deine Antwort. Was heißt das denn für mich im Klartext?

Ich kauf den Server bezahle brav an das Unternehmen wo ich das Teil kaufe eben auch die 16% MwSt. und hol mir später in meiner USt. Voranmeldung die 16% vom Fiskus zurück oder was? Verbuche es also als ganz normale Ausgabe.

Ich bin mit der Sache echt ein wenig überfordert und leicht verwirrt... Aber mein neuer Steuerberater hat erst ab 19.01.06 Zeit...
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 15:49   #4
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kenne mich mit Kontierung nicht aus (macht mein Stb.), aber dein Serverkauf (zum weiterverkaufen) ist ganz normaler Wareneingang und hat nix, aber auch gar nix mit AfA oder GWG zu tun.

AfA bzw. GWG steht ausschließlich für betrieblich genutzte Anschaffungen an (also für deinen Betriebs-PC, deinen Schreibtisch, deine selbst benutzte Software, deine Regale im Laden oder Büro usw.)
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 17:12   #5
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r0y4l macht alles soweit korrekt
Wie gesagt, ich kaufe also den Server trage den Gesamtwert als Ausgabe in meine Software ein und fordere dann vom Fiskus auch die 16% die ich für diesen Server bezahlt habe zurück?! Der Kunde der dann den Server kauft zahlt ja auch nochmal 16% auf das was ich nochmal aufschlage, die 16% gebe ich ja logischerweise auch an den Fiskus zurück.

Das ist im Grunde jetzt noch meine letzte Frage, da mir das noch nicht ganz klar ist.
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 19:46   #6
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Scheinst das Prinzip verstanden zu haben :-)

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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