Fahrten zum Arbeitsplatz sind ab 01.01.06 erst ab > 20 km Distanz abrechenbar - bei Dienstfahrten hat sich meines Wissens nix geändert
Hi,
ich nutze meinen privaten Pkw auch gewerblich, führe zu diesem Zweck ein Fahrtenbuch. Nur zur Sicherheit: Hat sich diesbezüglich was geändert? Oder bleibt es bei den 0,30 EUR / Km für Hin- und Rückfahrt, die man steuerlich absetzen kann?
Danke,
Matthias
Fahrten zum Arbeitsplatz sind ab 01.01.06 erst ab > 20 km Distanz abrechenbar - bei Dienstfahrten hat sich meines Wissens nix geändert
Das bleibt vorerst so. Ändern tut sich evt. nur etwas für Pkws im Betriebsvermögen (siehe mein Beitrag ganz oben hier im Forum)
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Hallo!
ich besitze einen privaten PKW, den ich auch dienstlich nutze.
Was ich hier so erfahren habe reicht folgende Auflistung für den Nachweis
Abfahrt - Datum / Ort / Zeit / km-Stand
Ankunft - Datum / Ort / Zeit / km-Stand
Grund der Fahrt
Brauche ich irgendeinen Beleg bzw. Beweiß, der den Grund der Fahrt bestätigt. Könnte ja hineinschreiben "Treffen mit einem Kunden in München", war aber in Wirklichkeit einkaufen? So einfach kann das doch nicht gehen. Dazu habe ich leider nichts gefunden hier im Forum.
Vielen Dank!
Geändert von Utopika9 (12.01.2006 um 17:21 Uhr)
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