hallo
nein, du bekommst am 5. Februar die volle MwST von 160 euro wieder. und richtig, am 18. Mai führst du die 80€ MwST. an das FA ab.
das mit der abschreibung ist etwas anderes... damit kannst du ausgaben deinen eingaben entgegensetzen, ist also für die einkommensteuer bzw. gewinnermittlung von belang.
hoffe das ist richtig, kann ja nochmal jemand bestätigen.
hunter


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