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Alt 06.01.2006, 22:17   #1
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halihalo macht alles soweit korrekt

Firmenwagen; Vorsteuer und 30 cent Regelung


Hallo zusammen,
kann ich einen Firmenwagen kaufen,
mir die Vorsteuer erstatten(mehr als 10% betriebliche Nutzung) lassen und trotzdem 30 Cent pro betrieblich gefahrenen Kilometer abrechnen ??????
Also , sprich ich möchte nicht die 1% Regelung nutzen.
Sondern meinetwegen Fahrtenbuch führen und pauschal 30 cent abrechnen.
Oder geht das nur, wenn das Auto im Privatvermögen bleibt?


Mfg
Jens derweg
halihalo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.01.2006, 21:15   #2
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Die Möglichkeit besteht, sofern die betriebliche Nutzung unter 50 % bleibt.
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Alt 08.01.2006, 01:39   #3
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halihalo macht alles soweit korrekt
Danke für die schnelle Antwort !
Zusatzfrage: Die Vorsteuer auch nur prozentual? oder ganz einreichen ????
halihalo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2006, 12:59   #4
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Vorsteuern gibt es gar keine.
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Alt 08.01.2006, 18:44   #5
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wieso gibts keine Vorsteuer ???
netto+ WMst = nettopreis +Vorsteuer ( für mich)....
Falsche Formulierung von mir - oder darf ich die (vor?)- Steuer einreichen???
Und wenn ja zu 100% ???
halihalo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2006, 18:50   #6
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Vorsteuern können nicht aus Pauschalen gezogen werden. Für die Pauschalen kann es auch keine Rechnung geben.

Wenn du Vorsteuern aus dem PKW Kauf geltend machen willst solltest du den PKW ins Betriebsvermögen aufnehmen. Dann wären alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem KFZ Betriebsausgaben, wobei du dann im Gegenzug eine private Nutzungsversteuerung vornehmen musst; Stichwort 1 % Regelung bzw. Fahrtenbuch.
Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht die KFZ-Links und im "Steuer, Recht & Co. Brett" den oben festgenagelten Thread von Epic.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2006, 19:00   #7
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halihalo macht alles soweit korrekt
Red face

DANKE ! Soweit fast alles verstanden und die letzten tage auch die Threads über fahrtenbuch , 1% Regelung etc. gelesen.....
Mir "schwimmen" schon die Augen ...

Aber für mich bleibt folgende Frage unbeantwortet:

Auto kaufen, Vorsteuer einreichen, Nutzung über 50% betrieblich , Übernahme in Betriebsvermögen- aber dennoch Abrechnung nach 30 cent Regelung.
Ist das möglich ????
halihalo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 13:20   #8
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Zitat:
Zitat von halihalo
DANKE ! Soweit fast alles verstanden und die letzten tage auch die Threads über fahrtenbuch , 1% Regelung etc. gelesen.....
Mir "schwimmen" schon die Augen ...

Aber für mich bleibt folgende Frage unbeantwortet:

Auto kaufen, Vorsteuer einreichen, Nutzung über 50% betrieblich , Übernahme in Betriebsvermögen- aber dennoch Abrechnung nach 30 cent Regelung.
Ist das möglich ????
Nein, das geht nicht. 30 Cent pro Km nur wenn der Pkw im Privatvermögen bleibt. Legst Du den Pkw ins Bv ein, kannst Du nur die Afa und die tatsächlich enstandenen Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Und nicht vergessen die Privatnutzung ist USt Pflichtig

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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