Die Möglichkeit besteht, sofern die betriebliche Nutzung unter 50 % bleibt.
Hallo zusammen,
kann ich einen Firmenwagen kaufen,
mir die Vorsteuer erstatten(mehr als 10% betriebliche Nutzung) lassen und trotzdem 30 Cent pro betrieblich gefahrenen Kilometer abrechnen ??????
Also , sprich ich möchte nicht die 1% Regelung nutzen.
Sondern meinetwegen Fahrtenbuch führen und pauschal 30 cent abrechnen.
Oder geht das nur, wenn das Auto im Privatvermögen bleibt?
Mfg
Jens derweg
Die Möglichkeit besteht, sofern die betriebliche Nutzung unter 50 % bleibt.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Danke für die schnelle Antwort !
Zusatzfrage: Die Vorsteuer auch nur prozentual? oder ganz einreichen ????
Vorsteuern gibt es gar keine.
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wieso gibts keine Vorsteuer ???
netto+ WMst = nettopreis +Vorsteuer ( für mich)....
Falsche Formulierung von mir - oder darf ich die (vor?)- Steuer einreichen???
Und wenn ja zu 100% ???
Vorsteuern können nicht aus Pauschalen gezogen werden. Für die Pauschalen kann es auch keine Rechnung geben.
Wenn du Vorsteuern aus dem PKW Kauf geltend machen willst solltest du den PKW ins Betriebsvermögen aufnehmen. Dann wären alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem KFZ Betriebsausgaben, wobei du dann im Gegenzug eine private Nutzungsversteuerung vornehmen musst; Stichwort 1 % Regelung bzw. Fahrtenbuch.
Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht die KFZ-Links und im "Steuer, Recht & Co. Brett" den oben festgenagelten Thread von Epic.
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DANKE ! Soweit fast alles verstanden und die letzten tage auch die Threads über fahrtenbuch , 1% Regelung etc. gelesen.....
Mir "schwimmen" schon die Augen...
Aber für mich bleibt folgende Frage unbeantwortet:
Auto kaufen, Vorsteuer einreichen, Nutzung über 50% betrieblich , Übernahme in Betriebsvermögen- aber dennoch Abrechnung nach 30 cent Regelung.
Ist das möglich ????
Nein, das geht nicht. 30 Cent pro Km nur wenn der Pkw im Privatvermögen bleibt. Legst Du den Pkw ins Bv ein, kannst Du nur die Afa und die tatsächlich enstandenen Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Und nicht vergessen die Privatnutzung ist USt PflichtigZitat von halihalo
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Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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