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Alt 08.01.2006, 18:19   #1
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[INFO] Private Krankenversicherungsbeiträge und Kindergeld


Einmal just for info:

Mitlerweile sollte es jedem bekannt sein, dass durch den Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005 (Az.: 2 BvR 167/02) die Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden können.

Nach der Stellungnahme vom 17.06.2005 (oder so ähnlich), wurden jedoch nur die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge zum Abzug zugelassen und nicht die privaten Krankenversicherungsbeiträge.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun mit Urteil vom 09.11.2005 (Az. 2 K 477/04) in dem Fall entschieden, dass auch die privaten Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden können und somit die Einkünfte und Bezüge mindert. Hiergegen wurde seitens der Verwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, so dass eine endgültige Entscheidung auf sich warten lässt.

Im Klartext heißt es jedoch für uns, dass man sich nunmehr auf das jeweilige Aktenzeichen im Einspruchsverfahren bei den Familienkassen berufen kann und somit ein Ruhenlassen des Verfahrens begehren kann bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (08.01.2006 um 18:53 Uhr).
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Alt 03.03.2006, 18:53   #2
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Und jetzt ist auch endlich das Revisionsaktenzeichen raus

Falls es die Leute betrifft und einen ablehnenden Bescheid erhalten

=> Einspruch einlegen und Ruhen lassen des Verfahrens beantragen bis die Sache vor dem BFH entschieden ist mit Verweis auf Aktenzeichen III R 74/05

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (09.06.2007 um 00:11 Uhr).
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Alt 18.01.2007, 13:21   #3
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Mittlerweile ergingen die ersten Entscheidungen, die einen Abzug privater Krankenversicherungsbeiträge bei der Ermittlung des Grenzbetrags zulassen.

http://www.bundesfinanzhof.de/www/en...17/3R2406.html
http://www.bundesfinanzhof.de/www/en...17/3R7405.html

Es dürfte also nicht mehr lange dauern bis die Familienkassen diese Urteile anwenden. Gleiches dürfte auch für eine studentische Krankenversicherung gelten.

Quelle: SIS tagesaktuell

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (18.01.2007 um 15:46 Uhr).
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Alt 09.07.2007, 23:58   #4
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Die Veröffentlichung der beiden genannten Urteile im Bundessteuerblatt wird in der Ausgabe 11/2007 erwartet, die in der 30. Kalenderwoche veröffentlicht wird. Dann hat das Warten für mich endlich ein Ende und ich kann wieder eine Runde Eis essen gehen. Juhuuu, Kindergeld olé.

Gruß
Sven
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