[INFO] Private Krankenversicherungsbeiträge und Kindergeld
Einmal just for info:
Mitlerweile sollte es jedem bekannt sein, dass durch den Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005 (Az.: 2 BvR 167/02) die Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden können.
Nach der Stellungnahme vom 17.06.2005 (oder so ähnlich), wurden jedoch nur die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge zum Abzug zugelassen und nicht die privaten Krankenversicherungsbeiträge.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun mit Urteil vom 09.11.2005 (Az. 2 K 477/04) in dem Fall entschieden, dass auch die privaten Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden können und somit die Einkünfte und Bezüge mindert. Hiergegen wurde seitens der Verwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, so dass eine endgültige Entscheidung auf sich warten lässt.
Im Klartext heißt es jedoch für uns, dass man sich nunmehr auf das jeweilige Aktenzeichen im Einspruchsverfahren bei den Familienkassen berufen kann und somit ein Ruhenlassen des Verfahrens begehren kann bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (08.01.2006 um 18:53 Uhr).
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