+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: [INFO] Private Krankenversicherungsbeiträge und Kindergeld

  1. #1
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875

    Exclamation [INFO] Private Krankenversicherungsbeiträge und Kindergeld

    Einmal just for info:

    Mitlerweile sollte es jedem bekannt sein, dass durch den Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005 (Az.: 2 BvR 167/02) die Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden können.

    Nach der Stellungnahme vom 17.06.2005 (oder so ähnlich), wurden jedoch nur die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge zum Abzug zugelassen und nicht die privaten Krankenversicherungsbeiträge.

    Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun mit Urteil vom 09.11.2005 (Az. 2 K 477/04) in dem Fall entschieden, dass auch die privaten Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden können und somit die Einkünfte und Bezüge mindert. Hiergegen wurde seitens der Verwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, so dass eine endgültige Entscheidung auf sich warten lässt.

    Im Klartext heißt es jedoch für uns, dass man sich nunmehr auf das jeweilige Aktenzeichen im Einspruchsverfahren bei den Familienkassen berufen kann und somit ein Ruhenlassen des Verfahrens begehren kann bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (08.01.2006 um 17:53 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Und jetzt ist auch endlich das Revisionsaktenzeichen raus

    Falls es die Leute betrifft und einen ablehnenden Bescheid erhalten

    => Einspruch einlegen und Ruhen lassen des Verfahrens beantragen bis die Sache vor dem BFH entschieden ist mit Verweis auf Aktenzeichen III R 74/05

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (08.06.2007 um 23:11 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Mittlerweile ergingen die ersten Entscheidungen, die einen Abzug privater Krankenversicherungsbeiträge bei der Ermittlung des Grenzbetrags zulassen.

    http://www.bundesfinanzhof.de/www/en...17/3R2406.html
    http://www.bundesfinanzhof.de/www/en...17/3R7405.html

    Es dürfte also nicht mehr lange dauern bis die Familienkassen diese Urteile anwenden. Gleiches dürfte auch für eine studentische Krankenversicherung gelten.

    Quelle: SIS tagesaktuell

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (18.01.2007 um 14:46 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Die Veröffentlichung der beiden genannten Urteile im Bundessteuerblatt wird in der Ausgabe 11/2007 erwartet, die in der 30. Kalenderwoche veröffentlicht wird. Dann hat das Warten für mich endlich ein Ende und ich kann wieder eine Runde Eis essen gehen. Juhuuu, Kindergeld olé.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51