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Alt 09.01.2006, 13:25   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2004
Yoshi12 macht alles soweit korrekt

Allgemeine Buchungsfragen


Hallo!

Habe drei kleinere Buchungsfragen:

1) Ist es möglich Zeitschriften-Abos und Bücher abzusetzen, wenn man nachweisen kann, daß aktuelle Informationen zur Aktualität des Onlineshops Angebotes hilfreich sind? Wenn ja, auf welches Konto buche ich den Betrag?

2) Wollte in Zukunft immer ein paare Kleinigkeiten wie Aufkleber und Süßigkeiten meinen Onlineshop Bestellungen beilegen. Über welches Konto kann ich die Einkaufskosten laufen lassen?

3) Ich habe von einem Händler mehrere falsche Rechnungen erhalten, auf denen entweder die Mehrwertsteuerbeträge oder die Versandkosten fehlerhaft sind. Habe um neue Rechnungen gebeten, aber keine Antwort auf meine Anfrage erhalten.
Kann ich die Rechnung so lassen und den Betrag so verbuchen, wie er auf der Banküberweisung angegeben ist?

Wie gesagt nur Kleinigkeiten diesmal. Danke für eure Hilfe im Vorraus!

cya
Johannes
Yoshi12 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.01.2006, 14:50   #2
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
zu 1) Es gibt ein Konto für Fachliteratur oder Fachbuch. Sollte möglichsein. Mache ich auch mit zwei Zeitschriften.

zu 2) Das Konto sonstige Betreibliche Ausgaben 49xx bietet sich bei so was an.

zu 3) eine Notiz auf der rechung sollte genügen. zumal das Gebuchte eh ausschlaggebend ist.
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Gruß Sebastian

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Alt 09.01.2006, 19:29   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Was die Rechnung angeht kenn ichs nur so, dass die Rechnung nur in korrekter Form zum Vorsteuerabzug verwendet werden darf. Die Versandkosten fänd ich jetzt noch nicht dramatisch, da zahlst du entweder drauf oder sparst was denn nur was auf der Rechnung steht wird ja letztenendes auch überwiesen. Falsch ausgewiesene Steuer (am besten auch noch ohne Angabe des Prozentsatzes etc) seh ich da eher als Problem und müsste meiner Meinung nach vom Ersteller berichtigt werden.
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 19:43   #4
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Müßte ja. Aber wenn der das nicht macht ?!?
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Gruß Sebastian

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Alt 09.01.2006, 22:40   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Guck dir mal diese PDF aus der Recht & Steuer Sammlung hier aus dem Forum an:

http://www.tt-wagenfeld.de/ust/rechnung.pdf

Ab Seite 9 ist in diesem Fall interessant.
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 12:34   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Verweigert der Leistende UN die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung , muss der Leistungsempfänger dies vor den ordentlichen Gerichten durchsetzen. Tut er dies nicht geht es zu lassen seines Vorsteueranspruchs.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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