Hallo,
leider habe ich über die FoSuFu nichts passendes gefunden.
Ich stelle mir gerade folgende Frage:
Was passiert, wenn ein Händler sein Geschäft aufgibt, und ein (ehemaliger) Kunde nach Geschäftsaufgabe Gewährleistungsansprüche hat?
Ich sehe 3 Möglichkeiten:
- Der Kunde hat Pech gehabt
- Der ehemalige Geschäftsinhaber muss den Ansprüchen nachkommen
- Der Lieferant des Händlers steht ein (sofern der Hersteller keine Garantie bietet)
Letzeres halte ich aber für sehr unwahrscheinlich!
Danke für eure Meinungen!