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Alt 09.01.2006, 17:13   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Düsseldorf
aaaaah macht alles soweit korrekt

Gewährleistung nach Geschäftsaufgabe


Hallo,

leider habe ich über die FoSuFu nichts passendes gefunden.

Ich stelle mir gerade folgende Frage:
Was passiert, wenn ein Händler sein Geschäft aufgibt, und ein (ehemaliger) Kunde nach Geschäftsaufgabe Gewährleistungsansprüche hat?

Ich sehe 3 Möglichkeiten:
  1. Der Kunde hat Pech gehabt
  2. Der ehemalige Geschäftsinhaber muss den Ansprüchen nachkommen
  3. Der Lieferant des Händlers steht ein (sofern der Hersteller keine Garantie bietet)

Letzeres halte ich aber für sehr unwahrscheinlich!

Danke für eure Meinungen!
aaaaah ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.01.2006, 04:35   #2
TP-Member
 
Registriert seit: May 2005
Leyle macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von aaaaah
Hallo,

leider habe ich über die FoSuFu nichts passendes gefunden.

Ich stelle mir gerade folgende Frage:
Was passiert, wenn ein Händler sein Geschäft aufgibt, und ein (ehemaliger) Kunde nach Geschäftsaufgabe Gewährleistungsansprüche hat?

Ich sehe 3 Möglichkeiten:
  1. Der Kunde hat Pech gehabt
  2. Der ehemalige Geschäftsinhaber muss den Ansprüchen nachkommen
  3. Der Lieferant des Händlers steht ein (sofern der Hersteller keine Garantie bietet)

Letzeres halte ich aber für sehr unwahrscheinlich!

Danke für eure Meinungen!
Hallo,

welche Rechtsform hat der Händler?
Also wenn er mit seinem Privatvermögen haftet (z.B. Einzelunternehmen, GbR o.ä), müsste er eigentlich dafür aufkommen.

Gruss,
Leyle
__________________
http://www.der-flirt.com
Leyle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 13:45   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Düsseldorf
aaaaah macht alles soweit korrekt
Ich habe gerade einen Link gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gew%...be__f4667.html

Scheint wohl tatsächlich so zu sein!

Danke!
aaaaah ist offline   Mit Zitat antworten
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