Hallo,Zitat von aaaaah
welche Rechtsform hat der Händler?
Also wenn er mit seinem Privatvermögen haftet (z.B. Einzelunternehmen, GbR o.ä), müsste er eigentlich dafür aufkommen.
Gruss,
Leyle
Hallo,
leider habe ich über die FoSuFu nichts passendes gefunden.
Ich stelle mir gerade folgende Frage:
Was passiert, wenn ein Händler sein Geschäft aufgibt, und ein (ehemaliger) Kunde nach Geschäftsaufgabe Gewährleistungsansprüche hat?
Ich sehe 3 Möglichkeiten:
- Der Kunde hat Pech gehabt
- Der ehemalige Geschäftsinhaber muss den Ansprüchen nachkommen
- Der Lieferant des Händlers steht ein (sofern der Hersteller keine Garantie bietet)
Letzeres halte ich aber für sehr unwahrscheinlich!
Danke für eure Meinungen!
Hallo,Zitat von aaaaah
welche Rechtsform hat der Händler?
Also wenn er mit seinem Privatvermögen haftet (z.B. Einzelunternehmen, GbR o.ä), müsste er eigentlich dafür aufkommen.
Gruss,
Leyle
Ich habe gerade einen Link gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gew%...be__f4667.html
Scheint wohl tatsächlich so zu sein!
Danke!
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