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Thema: Unbezahlte Rechnung beim FA geltend machen

  1. #1
    itz
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    Unbezahlte Rechnung beim FA geltend machen

    Hallo Forum,

    der Betreff ist vielleicht etwas unglücklich gewählt, deswegen beschreibe ich mein Problem mal etwas genauer.

    Einer meiner Kunden wurde auf Grund von "kleinen" Differenzen *räusper* mit dem Finanzamt ... verknackt und folglich, Konten etc. beschlagnahmt. Anders gesagt das Geschäft ist platt, die Angestellten arbeitslos und ich habe eine Rechnung die leider nicht mehr bezahlt werden konnte und auch nicht mehr wird.

    Mein Verlust hält sich zum Glück in Grenzen. Trotzdem Frage ich mich ob ich den Verlust nicht irgendwie Steuertechnisch geltend machen kann?!

    Wer hat Erfahrung und kann Tipps geben.

    Danke im voraus.

    Gruß Chris

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Deine Frage ist leider etwas unglücklich formuliert aber ich habe dich so verstanden, dass du den forderungsverlust (kunde hatr die rechnung nicht bezahlt) als aufwand in deiner gewinnermittlung gelten machen willst??!!

    das hängt ein wenig davon ab, welche gewinnermittlungsart du gewählt hast und welche leistung du erbracht hast.

    wenn du z.b. eine persönliche dienstleistung erbracht hast, geht dir "lediglich" zeit verloren. da du dir als selbständiger unternehmer in aller regel kein gehalt zahlen kannst (was steuerlich als aufwand gilt) (ausgenommen gmbh's), hast du keinen aufwand. wenn nun die rechnung nicht bezahlt wird, hast du pech gehabt, mehr leider nciht (ust mal aussen vor gelassen)

    wenn du ware verkaufst, dann hast du ja einen wareneinkauf als aufwand erfasst. mangels einnahme (rechnungsausgleich) entsteht dir da durch ein verlust (im rahmen er EÜR).

    wenn du bilanzierst ist etwas komplexer. dann muss man nämlich den forderungsverlust extra als aufwand erfassen.

    umsatzstzeuerlich muss du die korrektur der bemessungsgrundlage auf 0,00 € vornehmen (§17 UStG).

    gruß

  3. #3
    itz
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    Hi Fridge,

    danke für das ausführliche Beantworten und Erklären!

    Zitat Zitat von fridge
    Deine Frage ist leider etwas unglücklich formuliert
    Ja das habe ich geahnt ;-), aber Dienstleistung und selbstständig deutete Deine Glaskugel richtig.

    Dann "verbuche" ich das ganze einfach mal unter lernen = Du sollst Deine Leistung immer sofort in Rechnung stellen und nicht drei Wochen warten.

    Danke nochmal!

    Gruß Chris

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