Ja, und wenn, wo soll das FA das Geld her holen??? Oder hat man dem FA mitgeteilt, das der Steuerpflichtige ausgereist ist??Zitat von loco
Hallo,
Ein Freund von mir hat keine Verlängerung für seine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Er ist dementsprechend Anfang 2005 nach seinem Heimatland ausgereist. Sein Heimatland ist kein EU land. Er hat in DE als Freiberufler in IT gearbeitet. Er hat seine Steuererklärung für 2004 nicht abgegeben. Wird das Finanzamt seine Einnahmen schätzen? Kann ihm was schlimmes passieren? Danke, Loco
Danke für die Antwort, aber ich hätte weitere Fragen. Ich denke dass er dem FA eine temp. Adresse für die Abwicklung seiner Korrespondenz gegeben. Wenn ich richtig verstanden habe er sollte noch etwas Steuer zahlen. Ab welche summe würde die FA. „sich verrückt machen“ um das Geld einzuholen und mit welchen mitteln. Welcher internationale Recht-Mechanismus könnte eingeschaltet werden? Danke
Da der Staat nicht betriebswirtschaftlich denkt, wird er auch kleine Summen, z.B. unter EUR 100, "eintreiben".
Die bilanterale Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist schon recht gut ausgebaut, aber inwieweit und wie gut weiß ich nicht. Aber wenn er sich beim FA schon mal gemeldet hatte, sollte er auch seine Erklärung abgeben.
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