+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: GbR und Honorar

  1. #1
    TP-Junior Neumann macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    8

    GbR und Honorar

    Hallo,

    gründe demnächst mit einer Kollegin eine GbR im Umweltbildungsbereich (freiberuflich). Außerdem werden auch noch zwei weitere Umweltpädagoginnen ihre Angebote in unser Programm stellen und bei Nachfrage auf Honorarbasis für uns arbeiten.

    Meine Frage ist nun die: Ich habe eine Festanstellung (halbe Stelle) und bin demnächst Gesellschafterin der GbR. Wir haben uns überlegt, uns den selben Honorarbetrag auszuzahlen, wie wir es unseren beiden "Mitarbeiterinnen" bezahlen. Das heißt, für jedes Projekt oder Veranstaltung zahlen wir uns von unserer GbR ein bestimmtes Honorar aus. Können wir das rechtlich und steuerlich so machen? Wie wird das buchhalterisch gelöst? Oder würden unsere Honorare über die Privatentnahmen laufen?

    Freue mich schon auf die Antwort, bisher konntet ihr mir immer sehr gut weiter helfen! Danke!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Können wir das rechtlich und steuerlich so machen?
    jupp, das geht

    Oder würden unsere Honorare über die Privatentnahmen laufen?
    Kommt drauf an.
    Eine GbR ist teilrechtsfähig § 124 HGB analog i.V.m. einem BGH Urteil.
    Das heißt, dass sie selbst mit anderen Rechtspersonen Rechtsgeschäfte abschließen kann.

    Es kommt nunmehr darauf an, ob die Vereinbarung zwischen der GbR und den Gesellschaftern auf schuldrechtlicher Ebene geschlossen wird oder als Gesellschafterbeitrag anzusehen ist.
    Letzteres würde wie eine Privatentnahme behandelt werden, also gewinneutral. Die Vereinbarung auf schuldrechtlicher Ebene würde zu einer Betriebsausgabe bei der GbR führen, die den Gewinn mindert. Allerdings ist dann in einer zweiten Gewinnermittlung zu beachten, dass diese Ausgaben als Sonderbetriebseinnahmen beim Gesellschafter zu erfassen sind. Seit dem 01.04.2004 sind die Leistungen auf schuldrechtlicher Ebene auch USt-pflichtig.

    Nähere Infos gibt's beim Steuerberater
    Geändert von SvenWeb (14.01.2006 um 17:47 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior Neumann macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    8
    Ja, vielen Dank. Aber noch eine "Nachfolge"-Frage unter folgendem Szenario: GbR zahlt Gesellschafterin A für Projekt XY ein Honorar aus (bzw. mehrere Honorare im Jahreslauf für hoffentlich viele Projekte). Gesellsch.A hat also selbständige Einkünfte. Heißt das für Gesellsch.A, dass sie steuerlich
    1) den anteiligen Verlust/Gewinn der GbR,
    2) die Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf Honorarbasis und
    3) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen muss? Wenn dem so ist, kann die Ges.A (also ich) für ihre Einnahmen aus 2) (selbst. Arbeit) eine Einnahmen/Überschussrechnung erstellen und Ausgaben (Fahrtkosten, Fachliteratur, Büromaterial etc.) abziehen, die nicht der GbR zugeordnet werden können?

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Heißt das für Gesellsch.A, dass sie steuerlich
    1) den anteiligen Verlust/Gewinn der GbR,
    2) die Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf Honorarbasis und
    3) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen muss?
    Richtig, wenn es sich um einen schuldrechtlichen Dienstvertrag für die Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit handelt.

    Wenn dem so ist, kann die Ges.A (also ich) für ihre Einnahmen aus 2) (selbst. Arbeit) eine Einnahmen/Überschussrechnung erstellen und Ausgaben (Fahrtkosten, Fachliteratur, Büromaterial etc.) abziehen, die nicht der GbR zugeordnet werden können?
    Kommt drauf an. => Steuerberater
    alternativ => Google Stichwort: Gewinnverteilungsabrede bzw. Gewinnvorab und "Sondervergütung" im Zusammenhang mit Mitunternehmerschaften
    Geändert von SvenWeb (14.01.2006 um 19:08 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51