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Alt 14.01.2006, 17:14   #1
TP-Junior
 
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Neumann macht alles soweit korrekt

GbR und Honorar


Hallo,

gründe demnächst mit einer Kollegin eine GbR im Umweltbildungsbereich (freiberuflich). Außerdem werden auch noch zwei weitere Umweltpädagoginnen ihre Angebote in unser Programm stellen und bei Nachfrage auf Honorarbasis für uns arbeiten.

Meine Frage ist nun die: Ich habe eine Festanstellung (halbe Stelle) und bin demnächst Gesellschafterin der GbR. Wir haben uns überlegt, uns den selben Honorarbetrag auszuzahlen, wie wir es unseren beiden "Mitarbeiterinnen" bezahlen. Das heißt, für jedes Projekt oder Veranstaltung zahlen wir uns von unserer GbR ein bestimmtes Honorar aus. Können wir das rechtlich und steuerlich so machen? Wie wird das buchhalterisch gelöst? Oder würden unsere Honorare über die Privatentnahmen laufen?

Freue mich schon auf die Antwort, bisher konntet ihr mir immer sehr gut weiter helfen! Danke!
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Alt 14.01.2006, 17:36   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
Können wir das rechtlich und steuerlich so machen?
jupp, das geht

Zitat:
Oder würden unsere Honorare über die Privatentnahmen laufen?
Kommt drauf an.
Eine GbR ist teilrechtsfähig § 124 HGB analog i.V.m. einem BGH Urteil.
Das heißt, dass sie selbst mit anderen Rechtspersonen Rechtsgeschäfte abschließen kann.

Es kommt nunmehr darauf an, ob die Vereinbarung zwischen der GbR und den Gesellschaftern auf schuldrechtlicher Ebene geschlossen wird oder als Gesellschafterbeitrag anzusehen ist.
Letzteres würde wie eine Privatentnahme behandelt werden, also gewinneutral. Die Vereinbarung auf schuldrechtlicher Ebene würde zu einer Betriebsausgabe bei der GbR führen, die den Gewinn mindert. Allerdings ist dann in einer zweiten Gewinnermittlung zu beachten, dass diese Ausgaben als Sonderbetriebseinnahmen beim Gesellschafter zu erfassen sind. Seit dem 01.04.2004 sind die Leistungen auf schuldrechtlicher Ebene auch USt-pflichtig.

Nähere Infos gibt's beim Steuerberater
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (14.01.2006 um 17:47 Uhr).
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Alt 14.01.2006, 18:04   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2005
Neumann macht alles soweit korrekt
Ja, vielen Dank. Aber noch eine "Nachfolge"-Frage unter folgendem Szenario: GbR zahlt Gesellschafterin A für Projekt XY ein Honorar aus (bzw. mehrere Honorare im Jahreslauf für hoffentlich viele Projekte). Gesellsch.A hat also selbständige Einkünfte. Heißt das für Gesellsch.A, dass sie steuerlich
1) den anteiligen Verlust/Gewinn der GbR,
2) die Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf Honorarbasis und
3) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen muss? Wenn dem so ist, kann die Ges.A (also ich) für ihre Einnahmen aus 2) (selbst. Arbeit) eine Einnahmen/Überschussrechnung erstellen und Ausgaben (Fahrtkosten, Fachliteratur, Büromaterial etc.) abziehen, die nicht der GbR zugeordnet werden können?
Neumann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2006, 18:39   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Heißt das für Gesellsch.A, dass sie steuerlich
1) den anteiligen Verlust/Gewinn der GbR,
2) die Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf Honorarbasis und
3) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen muss?
Richtig, wenn es sich um einen schuldrechtlichen Dienstvertrag für die Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit handelt.

Zitat:
Wenn dem so ist, kann die Ges.A (also ich) für ihre Einnahmen aus 2) (selbst. Arbeit) eine Einnahmen/Überschussrechnung erstellen und Ausgaben (Fahrtkosten, Fachliteratur, Büromaterial etc.) abziehen, die nicht der GbR zugeordnet werden können?
Kommt drauf an. => Steuerberater
alternativ => Google Stichwort: Gewinnverteilungsabrede bzw. Gewinnvorab und "Sondervergütung" im Zusammenhang mit Mitunternehmerschaften
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Geändert von Sven (14.01.2006 um 19:08 Uhr).
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