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Thema: Rechnungsfragen Nicht-EU Ausland

  1. #1
    TP-Junior nurderabglanz macht alles soweit korrekt
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    Rechnungsfragen Nicht-EU Ausland

    Hallo.

    Ich überarbeite bestehende Websites, nun auch für ausländische Kunden. Meine Fragen zu Kunden in den USA (ich bin USTpflichtig)

    1) Ist die Rechnung auf Deutsch, Englisch oder Englisch und Deutsch zu erstellen?

    2) Ort der Leistungserbringung sind doch USA, wenn ich diesen Thread auf mich beziehe. Also eine reine Netto-Rechnung?
    Beitrag.

    3) Wo ist dies in die UST VA einzutragen? bzw: welches Konto?

    4) Zahlen Leute aus den USA lieber per Banküberweisung auf mein deutsches Konto oder lieber auf ein Paypal Konto? Oder wie sonst? Wenn paypal, so gibt es dort verschiedene Konten, geht da auch ein privates, oder muss ich ein Business-Konto dort haben?

    5) Noch doofer geht es nicht: Rechnung auf Papier per Post? Per Fax? Per Mail/PDF?

    6) Erwarten Amis eine reine Rechnung: Erbringer, Adressat, Datum der Erbringung usw. oder erwarten Amis noch Beiwerk, Anschreiben, how are you? Habt ihr einen Link für eine Standard-Rechnung in die USA?

    sorry, so viele Fragen.

    Einen schönen Tag.
    Geändert von nurderabglanz (15.01.2006 um 16:00 Uhr)

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    1. Hm, ich hab' schon Rechnungen auf Plattdeutsch bei uns gesehen und daher denke ich, dass es da keine besonderen Anforderungen gibt an die Sprache.

    2. richtig

    3. Prinzipiell müsste es Kennzahl 60 sein, allerdings weiß ich nicht inwieweit dies auch auf Unternehmer außerhalb der EU anwendbar ist. § 13b UStG ist europaweit einheitlich, so dass eine Sicherung des Umsatzsteueraufkommens auf jeden Fall gesichert ist, jedoch außerhalb der EU wird es die Regelung wohl nicht geben. Andererseits müsste es in Kennzahl 45 eingetragen werden als "nicht steuerbarer Umsatz", wobei ich mich für letzteres entscheiden würde.

    4. Weiß ich nicht, bin kein Unternehmer

    5. Prinzipiell auf Papier oder Telefax. Soweit ich weiß berechtigen Telefaxrechnungen auch zum Vorsteuerabzug, was hier jedoch keine Rolle spielt. Bei Rechnungen per Mail bzw. PDF gab es hier schon einen Thread bzgl. der digitalen Signatur. Ich denke allerdings, dass es dem Amerikaner scheiß egal sein wird ob da nun ne Signatur drin ist oder nicht. Ich würde es per Mail mit PDF versenden.

    6. Wieso willst du denn für jeden Staat eine andere Rechnung schreiben. Nimm doch einfach die Mustervorlage aus der Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur zum Thema Rechnung und übersetz die oder mach sonstwas und schick sie dann dem Ami. Ein Link für eine Standardrechnungen in die USA ist mir nicht bekannt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
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    Zitat Zitat von nurderabglanz
    4) Zahlen Leute aus den USA lieber per Banküberweisung auf mein deutsches Konto oder lieber auf ein Paypal Konto? Oder wie sonst? Wenn paypal, so gibt es dort verschiedene Konten, geht da auch ein privates, oder muss ich ein Business-Konto dort haben?
    Frag deine Leute einfach bzw. biete ihnen alle Varianten an, du willst ja Geschäfte mit ihnen machen
    - Paypal hat nicht so die wirklich hohe Akzeptanz/Verbreitung (und kostet dich saftige Gebühren!)
    - Überweisungen aus den USA laufen erstaunlich schnell (2 - 4 Werktage), was du für ein Konto dafür deinen Partnern angibst (geschäftl. oder privat) ist imho total egal
    - in Amiland ist Kreditkarte das üblichste aller Zahlungsmittel. Setzt aber deinerseits einen Vertrag mit einer Kreditkarten-Clearing-Stelle hier vorraus (z.B. bei www.concardis.de oder über www.i-payment.de)
    Ist aber alles nicht so ganz einfach und kostet auch reichlich Gebühren, die du tragen musst (bzw. von vornherein einkalkulieren solltest). Lohnt sich imho erst, wenn du das häufiger brauchst

    zu allen genannten Varianten wg. Buchung:

    - Guthaben auf deinem PayPal-Konto lässt du dir einfach auf dein Bankkonto überweisen. Von PayPal kannst du dir monatliche "Kontoauszüge" online ausdrucken, wo alle Bewegungen drauf aufgeführt sind, den heftest du zur deiner Überweisung aufs Konto dazu
    - Überweisungen kommen sowieso direkt auf deinem Konto an ...
    - Kreditkartenzahlungen werden von der Clearing-Stelle mit etwas Verzögerung auch auf dein Konto überwiesen

  4. #4
    TP-Junior nurderabglanz macht alles soweit korrekt
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    Sven, Thomas,
    danke für eure netten und hilfreichen Antworten

    Zu 4) paypal hat Gebühren, dafür kann ich den Kunden Kreditkartenzahlung ermöglichen, wenn ichs richtig verstanden habe. Ob sich das für mich rechnet, weiß ich noch nicht. Ich frage die Kunden einfach, wie sie es haben wollen, die haben ja auch nicht jeden Tag Kontakt zu Europäern.

    Zu 6) Für das notwendige Vokabular zum Übersetzen habe ich etwas gegoogled äh und diese Seite gefunden, dort enthält der "Generator für Geschäftsbriefe: Rechnungen/Mahnungen" einige übliche Floskeln. Weiß nichts über die Güte des Links.


    Danke nochmal.

  5. #5
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    uups, sorry, sehe gerade, dass du wg. PayPal nach privat oder geschäftl. fragtest ...

    ich hab' mir bei PayPal alleine wg. Übersichtlichkeit zwei Konten (privat und geschäftl.) eingerichtet, kostet ja erst mal nix.

    Ist auf Dauer einfach praktischer, dann musst du auf den monatl. Auszügen nicht immer sortieren, was denn jetzt privat und was geschäftl. war

  6. #6
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    bitte niemals Paypal benutzen da hier genau wie beim Lastschrifteinzug der Zahlende ohne Gründe einfach den Betrag wieder zurückbuchen lassen kann. Paypal lässt sich dann auf keinerlei Diskussionen ein und dein Geld ist futsch.

    Dasselbe übrigens bei Kreditkarten, AUSSER du kannst eine handschriftliche Unterschrift des Kartenempfängers der Bank vorlegen (z.b. auf einem Fax) falls der Betrag zurückgebucht wurde.

    Der einzige sichere Weg ist wirklich per Banküberweisung.

  7. #7
    TP-Junior TimBruegmann macht alles soweit korrekt
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    bezüglich punkt 3 würde mich mal interessieren was nun stimmt. also wo das ganze eingetragen wird in die umsatzsteuer voranmeldungen, feld 45 oder feld 43 (wie in einem anderen thread behauptet) oder ganz weglassen?

  8. #8
    KaM
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    bei nicht steuerbaren Umsätzen (Zeile 45)

  9. #9
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von Poloatze
    5. Prinzipiell auf Papier oder Telefax. Soweit ich weiß berechtigen Telefaxrechnungen auch zum Vorsteuerabzug, was hier jedoch keine Rolle spielt.
    Hi Sven,

    das ist nicht so einfach, dazu muss man wissen, ob es sich um ein Computer-Telefax oder um ein Papier-Telefax handelt. Theoretisch müsste sich der Empfänger darüber Gewissheit verschaffen, wie die Rechnung per Telefax versendet wurde. Wird die RG per PC-Fax versendet, muss der Absender zu dieser RG eine elektronische Signatur haben, ansonsten kann man sich die Vorsteuer nicht abziehen (ist im Prinzio so wie bei der Mail).

    Ist die Rechnung ausgedruckt worden und dann auf s Fax gelegt, ist das ok.

    Das wurde alles in einem tollen BMF-Schreiben erläutert. vom 29.01.2004:

    2.2.3 Sonderregelungen
    22 Auch bei Rechnungen, die per Telefax oder E-Mail übermittelt werden, und bei als Rechnungen geltenden Fahrausweisen i.S.d. § 34 UStDV, die im Online-Verfahren erstellt werden, handelt es sich um elektronisch übermittelte Rechnungen. Hierfür gelten unter der Voraussetzung, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung im Einzelfall gegeben sind, folgende Sonderregelungen:
    2.2.3.1 Per Telefax oder E-Mail übermittelte Rechnung
    23 Bei der Übermittlung von Rechnungen per Telefax ist nur die Übertragung von Standard-Telefax an Standard-Telefax zulässig. Voraussetzung für die Anerkennung zum Zweck des Vorsteuerabzuges ist, dass der Rechnungsaussteller einen Ausdruck in Papierform aufbewahrt und der Rechnungsempfänger die eingehende Telefax -Rechnung in ausgedruckter Form aufbewahrt. Sollte das Telefax auf Thermopapier ausgedruckt sein, ist es durch einen nochmaligen Kopiervorgang auf Papier zu konservieren, das für den gesamten Aufbewahrungszeitraum nach § 14b Abs. 1 UStG lesbar ist.
    24 Bei allen anderen Telefax -Übertragungsformen wie z.B. Übertragung von Standard-Telefax an Computer-Telefax /Fax-Server, Übertragung von Computer-Telefax /Fax-Server an Standard-Telefax und Übertragung von Computer-Telefax /Fax-Server an Computer-Telefax /Fax-Server sowie bei Übermittlung der Rechnung per E-Mail ist entsprechend § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung erforderlich, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten.

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