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Alt 16.01.2006, 09:25   #1
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keeny macht alles soweit korrekt
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Gewerbeanmeldung Aktienhandel etc.


Ich handle seit einiger Zeit privat mit Aktien, nun möchte ich ein Gewerbe anmelden, welches alle meine (bisher privaten) Nebeneinkünfte miteinander vereint. Das wären dann:

- Gewinne aus Onlinewerbung
- Handel mit Waren bei eBay
- Aktienhandel

Irgendwo (hier) hab ich gelesen, dass die ersten beiden Punkte durch die Gewerbeanmeldung unter "Handel mit Waren und Dienstleistungen" abgedeckt werden. Wie sieht es da mit Wertpapierhandel aus, kann ich den einfach noch hinter die Dienstleistungen setzen oder brauche ich dafür eine extra Gewerbeanmeldung?

Dann noch ein paar Fragen:

1) Die Transaktionsgebühren, sowie Depotkosten sind dann steuerlich absetzbar, korrekt?

2) Kann ich die Aktien aus meinem Privatbesitz nun als Firmenbesitz umdeklarieren? Ich handle ja dann zukünftig gewerblich mit diesen Aktien, wie geht das vonstatten?

3) Wie sieht das steuerlich aus, z.Zt. zahle ich ja Kapitalertragssteuer, würden dann noch zusätzliche steuerliche Belastungen auf mich zukommen?

4) Für mich würde vermutlich zuerst die Kleinunternehmerregelung günstiger sein und ich würde den Steuerfreibetrag nicht überschreiten. Nun habe ich ja laufende Betriebskosten durch das Schalten von Werbung für meine Internetprojekte. Kann ich diese trotzdem irgendwie geltend machen, indem ich sie von der Kapitalertragssteuer absetze o.Ä. ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
keeny ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.01.2006, 10:58   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2005
keeny macht alles soweit korrekt
Kann mir keiner helfen?
keeny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2006, 12:21   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2005
Sven0 macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich sehe du verdienst dein Geld ja fast haargenau wie ich

Also Aktiengewinne haben NICHTS mit deinem Gewerbe zu tun, da du ja mit deinem eigenen Geld handelst und nicht mit dem Geld von fremden Personen. Letzteres ist sowieso verboten, dies dürfen nur Finanzpersonen mit entsprechender Gewerbeanmeldung (gewerblicher Aktienhandel) die dafür eine bestimmte Ausbildung absolvieren mussten.

Deine Aktiengewinne werden einfach für die Einkommenssteuer zur Hälfte (da Halbeinkünfteverfahren) zu deinem Firmengewinn dazuaddiert und aus der Gesamtsumme errechnet sich dann deine Steuerschuld.
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2006, 13:30   #4
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Du solltest mal einen Steuerberater aufsuchen, der dir das mit den Aktien mal ein bisschen genauer erklärt.

Du dürftest nämlich im Endeffekt keine KapESt zahlen
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2006, 14:25   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2005
Sven0 macht alles soweit korrekt
Kapitalertragssteuer bezahlst du nur auf die ausgeschütteten Dividende, NICHT aber auf die Aktiengewinne!

Außerdem nur soviel wie dein (hoffentlich bei der Bank eingereichter) Freistellungsauftrag überschreitet.
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
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