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16.01.2006, 19:53
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2003
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Abbuchung nicht funktioniert, sofort Post vom Inkassobüro
Hallo
folgende Frage, ich habe dieses Jahr die Bank gewechselt und habe wohl verschwitzt die Daten bei meinem Webspaceanbieter zu änder.
Dieser wollte nun zum Jahresende das Geld abbuchen was natürlich nicht funktioniert hat.
Aber es kam nun keine Mahnung oder Zahlungserinnerung sonder direkt Post vom Inkassobüro.
Ist so etwas zulässig kann man dagegen etwas machen?
Vielen Dank smudo2000
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16.01.2006, 20:39
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
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wenn die rechnung fällig wird und nicht bezahlt ist, kommst du automatisch in verzug. da ist inkassogesellschaft zulässig, wenn auch wenig kundenfreundlich, schließlich hätte eine freundliche mail à la "event. haben sie vergessen..." hier auch gewirkt.
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16.01.2006, 22:11
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2003
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Hallo
danke für die Antwort, naja dann komm ich wohl nicht umhin fast das doppelte zu zahlen. Bin ja auch selbst mit schuld aber die nette Art ist das nicht.
Mit der Zahlung folgt dann gleich die Kündigung.
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17.01.2006, 10:16
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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Um welche Firma handelt es sich denn? Anbieter mit solchem Geschäftsgebahren möchte ich meiden und andere sicher auch.
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17.01.2006, 11:27
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#5
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TP-OT-Queen
Registriert seit: Jul 2005
Ort: Chrüzlinge - Ovoland
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Hm, ich denke eher, dass die Firma Ihre Forderungen an eine Factoring-Firma verkauft hat - der Liquidität wegen. So ein offenes Factoring - dass also das Inkasso-Büro selbst in Aktion tritt und nicht erstmal unter dem Namen des Webspaceanbieters - ist zwar unüblich, aber zulässig.
Wahrscheinlich macht das dein Anbieter auch weniger freiwillig, sondern weil er z.B. wg. eigenen Geldproblemen und der schlechten Zahlungsmoral vieler Kunden dazu "gezwungen" wurde...
__________________
Alles, was man über das Leben lernen kann, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: es geht weiter.
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17.01.2006, 15:30
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Das mag wohl so sein, trotzdem ist es in meinen Augen nicht richtig. es tut wohl keinem weh, eine Zahlungserinnerung zu schreiben.
Könnte man da trotzdem den Namen erfahren? Nicht dass man versehentlich an eine so Kundenunfreundliche Firma gerät.
__________________
Grüsse Jörg
Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware
Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
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17.01.2006, 22:12
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2003
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Hallo
danke für eure Hilfe, den Namen des Anbieters will ich nicht unbedingt hier schreiben bis die Sache geregelt ist, nicht das noch mehr Ärger auf mich zukommt.
Ich hoffe ihr versteht das.
MfG Smudo
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