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18.01.2006, 18:10
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: May 2002
Ort: Saarbrücken
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Streß mit Ex-Kunde & Domaincrapper
Hallo Leute,
mir ist kürzlich eine lustige Geschichte passiert, eine Kundin hatte bei mir etwas Webspace und vier Domains registriert. Da die Dame noch nie sonderlich zahlungsfreudig war, und auch die letzte Rechnung trotz schriftlicher Mahnung nicht beglichen wurde, hab ich Ihr vor zwei Wochen kurzerhand gekündigt und die Domains freigegeben (hatte echt die Faxen dicke). Hinzu kommt noch dass die Tante es innerhalb eines Jahres nicht geschafft hat mir den Hosting-Vertrag unterschrieben zukommen zu lassen, d.h. es gab eigentlich nix schriftliches oder so ... ich hätte also auch höchstwahrscheinlich nie eine reele Chance gehabt an mein Geld zu kommen(?).
So, ich habe ihr also gekündigt und ihr über den offenen Betrag eine Gutschrift geschickt mit dem Hinweis sie solle ihr Geld bitte behalten und sich bitte einen anderen Anbieter suchen. Damit war für mich erst mal Ruhe. Heute bekomme ich allerdings einen Anruf von ihr ... die Gute war auf 180 da offensichtlich ein professioneller Domaincrabber vorgestern ihre ehemaligen Domains registriert hat
Die große Frage wäre nun ob ich mir auch nur ansatzweise irgendwie Sorgen wegen der Geschichte machen muß, wie ihr euch vielleicht denken könnt war das Geschrei von ihr ziemlich groß und ich würde von ihrem Anwalt hören, etc.
Wenn ich das richtig einschätze kann mir doch niemand was, oder? Ist ja nicht mein Problem wenn die Ihre Rechnungen nicht bezahlt ...
Was mich auch noch am Rande interessieren würde ist wie der Domain-Crabber ausgerechnet auf diese Domains kommt, die Dinger waren ziemlich personalisiert (fotografie-HansWurst.de ... oder so ...). Wie zum Henker hat der mitbekommen dass die Domains frei wurden, gibts da irgendeine DENIC-Schwachstelle oder wie läuft das?
Grüße Frank
Geändert von ZombyWoof (18.01.2006 um 20:30 Uhr).
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18.01.2006, 18:29
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Düsseldorf
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Nach meiner Meinung: Keine Bezahlung --> keine Leistung.
Was sagen denn deine AGB's dazu, speziell zu Kündigungsbedingungen/Gründen?
Zitat:
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dass die Tante es innerhalb eines Jahres nicht geschafft hat mir den Hosting-Vertrag unterschrieben zukommen zu lassen
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Das verstehe ich nicht. Wenn die Frau nicht damit rausrücken will, wieso hast du ihr dann nicht gleich gekündigt?
Zitat:
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Was mich auch noch am Rande interessieren würde ist wie der Domain-Crapper ausgerechnet auf diese Domains kommt, die Dinger waren ziemlich personalisiert
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Vielleicht wurde er von der gleichen Frau engagiert, die gegen dich ein fieses Komplott schmiedet. 
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18.01.2006, 20:16
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2004
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Kann dir nix passieren.
Die Olle soll mal kein so ein Geschreih machen, wenn sie es für gewerbliche Zwecke nutzt hätte sie ein Markenrecht drüber laufen lassen sollen, dann wäre das schonmal nicht passiert, mit dem Domain-Crabber. --> C´est la vie.
Wie die das genau machen weiss ich auch nicht habe nur mal gehört dass es dabei um sehr viel Kohle geht!
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18.01.2006, 20:17
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: May 2002
Ort: Saarbrücken
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Huhu Satre,
Zitat:
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Zitat von satre
Nach meiner Meinung: Keine Bezahlung --> keine Leistung.
Was sagen denn deine AGB's dazu, speziell zu Kündigungsbedingungen/Gründen?
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also der entsprechende Absatz schaut so aus:
4.2
Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
- der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
- der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
damit scheint ja erstmal alles klar denke ich. Eigentlich waren/sind die AGB aber eh nicht gültig da mir ja kein unterschriebener Hosting-Vertrag vorlag(?). Das macht mich schon etwas nachdenklich irgendwie ...
Zitat:
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Zitat von satre
Das verstehe ich nicht. Wenn die Frau nicht damit rausrücken will, wieso hast du ihr dann nicht gleich gekündigt? 
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naja, Bargeld lacht halt  ... die vergangenen Rechnungen wurden ja auch irgendwann bezahlt, aber bei der letzten hatte ich dann echt keine Lust mehr auf den Streß und habe dann Nägel mit Köpfen gemacht sozusagen ...
Zitat:
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Zitat von satre
Vielleicht wurde er von der gleichen Frau engagiert, die gegen dich ein fieses Komplott schmiedet. 
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lol ... kann ich mir jetzt eigentlich nicht vorstellen. Aber höchst seltsam ist die Sache schon irgendwie ...
Grüße Frank
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18.01.2006, 21:50
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2004
Ort: nähe Nürnberg
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Naja, ich denk mal, das, dass kein Hostingvertrag vorlag rettet dich!
Denn meiner Meinung nach hättest du den Kunden informieren müssen, damit er überhaupt die Möglichkeit gehabt hätte, mit den Domains umzuziehen. 
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18.01.2006, 22:00
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Hamburg
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Das mit dem nicht-unterschriebenen Vertrag bedeutet nicht, dass es keinen Vertrag gibt - Verträge sind formlos und da du geleistet hast trotz Mangel eines schriftlichen Vertrags, Kundin hat die Leistung angenommen ist sie auch zur Zahlung verpflichtet. Stillschweigende Abmachung halt. Relevantes Regelwerk ist dann BGB. Nichtzahlung - vehemente nicht-Zahlung - ist ein wichtiger Kündigungsgrund. Da aber keine Kündigungsfrist oder -Bedingungen abgemacht sind, gilt höchstens was branchenüblich ist. Das wäre aber dann das Problem der eventuellen Klägerin diebez. was nach zu weisen - da sie ja auch kein schriftlicher Vertrag hat.
Mir würde es schwer fallen was Unkorrektes and er Kündigung zu finden, und was die sonst an Rechte hätte bez. des Domain-Namens wird es ebenfalls schwierig sein etwas darüber zu finden in irgendeinem allgemeingültigen Regelwerk - da ließe sich höchstens (rein theoretisch) ein vergleichbarer Präsedenzfall zur Hilfe ziehen. Schwierig aber, für die Kundin da was Handfestes zu finden, da sie sich nicht die Mühe gemacht hat, einen unterschriebenen Vertrag von DIR zu bekommen.
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18.01.2006, 22:08
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2004
Ort: zinnwald / osterzgebirge
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bei dem domain-grabber gings aber nicht zufällig um diesen? (achtung mitleser: dies ist keine wertung - nur eine simple suchanfrage  )
prinzipiell ist so etwas immer eine ziemlich diffizile angelegenheit, da diekundin ja sicherlich sowohl als "eigentümer" als auch als "admin-c" eingetragen sein wird. maßgeblich ist hier immer der eigentümer - der ist der materiell berechtigte an der domain.
aus diesem grund lösche ich grundsätzlich keine domains, sonder "close" sie. die domains gehen dann an die DENIC zurück. dieses schreibt dann den eigentümer an und fragt nach der weiteren vorgehensweise. damit bin ich die domain los und der eigentümer verliert sie aber nicht.
ich vermute mal (aber dafür gibts hier spezialisten), das die zahlung der rechnung und das eigentum an der domain zwei unterschiedliche dinge sind.
am besten bei sowas immer vorher einen anwalt aufsuchen.
gruß
steffen
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19.01.2006, 10:57
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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hm, wenn man hosting anbietet, sollte man aber schon wissen, dass es domain-grabber heißt... oder scheißt derjenige domains aus, ähnlich wie ein goldesel? (to crap)
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19.01.2006, 11:04
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: May 2002
Ort: Saarbrücken
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... danke fürs Feedback, Jungs ... ich harre mal der Dinge die da kommen, wenn es noch was in der Sache zu berichten gibt komme ich mal wieder vorbei
Zitat:
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Zitat von keeny
hm, wenn man hosting anbietet, sollte man aber schon wissen, dass es domain-grabber heißt...
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Echt? Wo steht das? Englisch-LK, oder was? Danke für die Belehrung in jedem Fall ... so ein Gesülze bin ich aus dem Forum hier gar nicht gewöhnt normalerweise
Grüße Frank
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19.01.2006, 12:12
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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Zitat:
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Zitat von ZombyWoof
Echt? Wo steht das? Englisch-LK, oder was? Danke für die Belehrung in jedem Fall ... so ein Gesülze bin ich aus dem Forum hier gar nicht gewöhnt normalerweise 
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war ja nicht bös gemeint, hat mich nur gewundert 
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