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Thema: Beitragspflichtig ?!

  1. #1
    TP-Member tukz ist mal kurz schlecht aufgefallen Avatar von tukz
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Mönchengladbach
    Beiträge
    67

    Beitragspflichtig ?!

    Hallo zusammen,

    erst einmal möchte ich euch informieren über mein Vorhaben. Ich (18 Jahre jung) möchte neben der Schule, mit einem Freund eine GbR gründen. Wir beide sind noch über unsere Eltern versichert. Jetzt meine erste Frage:

    PUNKT 1: Wie viel Geld darf man verdienen, ohne dass die Krankenkasse jetzt bei mir antanzt und will dass ICH mich versichere? Damit meine ich, wie viel € darf ich verdienen ohne selbst eine Versicherung abzuschließen ? Da muss es ja einen Satz geben, ansonsten müssten ja alle 400€ Jobbler Versicherungsbeiträge zahlen !

    PUNKT 2: Jetzt eine weitere Frage: Wenn ich nun eine GbR gegründet habe...dann benötige ich nur eine einfach GuV Rechnung, d.h. z.B:

    Gewinn u. Verlust
    --------------------------
    1. Aufwendungen
    - Kauf eines Laptops: 1000€
    2. Erlöse
    - Verkauf von .... : 5000€

    Jetzt meine Frage: Ich bin ja mit meinem Freund beschäftigt in der GbR. Wie wird das denn jetzt das Gehalt gebucht ? Nicht unter Löhne und Gehälter oder ? Also ich mach nen Gewinn von 800€ . Wie kann ich das erfassen, dass jeder (Ich und mein Freund) 400€ entnehmen ?

    Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen.

    MfG Michael

  2. #2
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    497
    zu 2:

    da du keine GmbH/AG (Kapitalgesellschaft) hast bezeichnet man die Privatentnahme von Geld nicht als "Lohn/Gehalt" sondern als Privatentnahme.

    Du kannst mit deinem Firmengewinn privat machen was du willst, wieviel du aus der Firmenkasse privat entnimmst ist für die GUV wurscht da es nicht dort gebucht wird. Sonst wäre dies ja eine Firmenausgabe die absetzbar ist - und das wäre illegal. Der Grund ist da du als Personengesellschaft auch mit deinem Privatvermögen zu 100% haftbar bist gibt es da auf dem Konto keine Trennung zwischen Privat und Gewerbe, du kannst sogar dein privates Girokonto für die Firmeneinnahmen/ausgaben benutzen, NUR in der GUV gebucht werden dürfen private Geldeinnahmen/ausgaben nicht. Diese da einfach unberücksichtigt lassen.

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