zu 2:
da du keine GmbH/AG (Kapitalgesellschaft) hast bezeichnet man die Privatentnahme von Geld nicht als "Lohn/Gehalt" sondern als Privatentnahme.
Du kannst mit deinem Firmengewinn privat machen was du willst, wieviel du aus der Firmenkasse privat entnimmst ist für die GUV wurscht da es nicht dort gebucht wird. Sonst wäre dies ja eine Firmenausgabe die absetzbar ist - und das wäre illegal. Der Grund ist da du als Personengesellschaft auch mit deinem Privatvermögen zu 100% haftbar bist gibt es da auf dem Konto keine Trennung zwischen Privat und Gewerbe, du kannst sogar dein privates Girokonto für die Firmeneinnahmen/ausgaben benutzen, NUR in der GUV gebucht werden dürfen private Geldeinnahmen/ausgaben nicht. Diese da einfach unberücksichtigt lassen.


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