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Thema: Auflösung einer 2 Personen Gbr / Möchte alleine weitermachen

  1. #1
    TP-Newbie mrmiagi macht alles soweit korrekt
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    Auflösung einer 2 Personen Gbr / Möchte alleine weitermachen

    Hallo,

    ich habe mit einem Freund zusammen im jahr 2004 eine GbR gegründet um Websites zu erstellen und diverse Printaufträge. Wir haben die Option wahrgenommen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auszuweisen und keine vorsteuer abzuziehen. Im Jahr 2004 haben wir diverse kleine anschaffungen gemacht, welche aber alle unter 60€ waren (bürostuhl, bücher etc.)

    Letztes Jahr liefen die geschäfte besser so das wir einen Laptop und Software im gesamtwert für ~ 2000€ kauften. Mein Kollege hat sich aber aus persönlichen Gründen entschieden die GbR zu verlassen.

    Wir haben daraufhin die GbR abgemeldet. D.h. er hat seinen Teil abgemeldet, ich habe bei meiner Abmeldung verlegung in einen anderen meldebezirk angegeben, weil ich das Gewerbe gerne fortführen möchte.

    Meine Frage ist jetzt, wie müssen wir bei der Auflösung der GbR verfahren? Wir würden gerne die dinge die wir gekauft haben anteilig auch für das letzte Jahr abschreiben. Bzw. ich würde gerne die restlichen Abschreibungen auch noch für meine Gewerbe nutzen. Was müssen wir mit dem Inventar und den Anlagegütern jetzt machen?

    Das Finanzamt hat gesagt das wir für die GbR zur Auflösung noch etwas ausfüllen müssen. Ich meine, dass wir die steuererklärung noch machen müssen für 05 is klar, aber was wird da sonst noch fällig?

    Es währe echt super wenn mir hier noch jemand helfen könnte

  2. #2
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    gbr-auflösung war hier schon mehrmal thema. guck mal in der suche - auf die schnelle hab ich diesen thread gefunden. da gibts aber definitv noch mehr themen.

    aus meiner persönlichen erfahrung kann ich noch hinzufügen:

    auszufüllen ist noch eine sogenannte "aufgabebilanz", wobei mein FA mir dazu keine weiteren hinweise oder formulare geben konnte. ich habe dann eine bilanz gemäß den vorschriften gemacht, hat gereicht.

    weiterhin mußten wir zusätzlich den gesellschafterbeschluß über die auflösung der gbr mit einreichen. in diesem beschluß wurde auch geregelt, daß ich die "firma übernehme" - also das vorhandene anlage- und umlaufvermögen in meine personengesellschaft übernehme. wurde vom finanzamt auch so anerkannt.

    zu den abschreibungen kann ich nichts sagen, der der kram bei uns schon abgeschrieben war, ich also keine abschreibungen mehr vorgenommen habe.

    gruß
    steffen

  3. #3
    TP-Newbie mrmiagi macht alles soweit korrekt
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    Noch ne Frage

    Erstmal danke für deine Antwort.

    bei den sachen die wir noch abschreiben können handelt es sich um 2 dinge, die wir in 2005 gekauft haben und noch nie abgeschireben haben. Ist es prinzipiell auch möglich das wir auf die abschreibung verzichten und diese dem privatvermögen zurechnen? der gewinn währe dadurch höher aber das würden wir in kauf nehmen. oder ist das verboten?

  4. #4
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    da bin ich überfragt. kommt ja auch drauf an, ob die anlagegüter bereits aktiviert sind. inwieweit man die dann nachträglich noch dem privatvermögen zuordnen kann...

    im zweifel einfach mal beim finanzbeamten oder steuerberaters deines vertrauens nachfragen.

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