Keiner eine Antwort?
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Wie ist das wenn ich in meinem Onlineshop eine Garantieabwicklung bekomme?
Die Versandkosten zu mir trägt der Kunde, das ist soweit klar.
Inwieweit kann ich die Kosten für den Weiterversand an den Großhändler (zwecks Mangelbeseitigung), und die Versandkosten danach an den Kunden weitergeben?
Also die Hin- und Hersendekosten dem Kunden auferlegen.
Geht das?
Welche Gesetze greifen da genau?
Wer kann mir da Auskunft geben?
Danke für jede Antwort.
Gruß Haxley
Keiner eine Antwort?
Also mich stört der Gedanke, erstmal alles wenn möglich an den Kunden oder eine dritte Person weiter geben zu wollen. Vielleicht sollte man sich auch mal über den Gedanken Service oder Dienstleistung Gedanken machen.
Wenn man dann nicht mehr so verkrampft an die Sache geht, wird man auch feststellen, dass Portokosten bei der Steuer geltend gemacht werden können
Im übrigen, wenn ich per RMA was an meinen Grosshändler zurückgebe, veranlasst mein grosshändler die Abholung per UPS und verschickt auch die neue Ware per UPS. Kosten fallen hierfür bei mir nciht an. Das ist bei anderen Grosshändlern ebenso.
Die Überlegung ist dann eben nur, wie kann ich das an den Kunden weitergeben, damit ich ihm gegenüber einen guten Service bieten kann, aber da fällt einem sicherlich auch immer etwas ein.
Grüsse vom Bodensee
"EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany
Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de
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