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Alt 22.01.2006, 14:59   #1
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lunchbox macht alles soweit korrekt

steuererklaerung freiberufler


hallo!
ich hab mal eine eine frage zur steuererklaerung, vielleicht kann ja jemand helfen.

ich war in 2005 drei monate sozialversicherungspflichtig beschaeftigt. waehrenddessen hab ich das einmalige angebot bekommen, fuer ein paar stunden fotos einzuscannen. bei nachfrage beim finanzamt hiess es, dass ich fuer eine einmalige sache, die 175 euro einbringt, kein gewerbe eroeffnen muss und mich auch nicht freiberuflich melden brauche. ein paar wochen spaeter hab ich meine feste stelle gekuendigt und dann insgesamt 8 wochen freiberuflich bei der anderen firma gearbeitet. dafuer habe ich mich dann beim finanzamt als freiberufler gemeldet. mein problem ist jetzt die steuererklaerung: wo bzw wie verbuche ich nun diese einmalige scantaetigkeit, da ich ja zu dem zeitpunkt noch gar nicht als freiberufler gemeldet war. kann ich das trotzdem in die eür und gse aufnehmen oder gehoert das woanders hin?

vielen dank fuer antworten.
lunchbox ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.01.2006, 10:11   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
1. bist du kein freiberufler, auch wenn du das so nennst
und 2. solltest du dich beim steuerberater beraten lassen.

es gibt diverse freigrenzen, diese greifen unter umständen bevor du steuern zahlen musst.

das ist hier im forum schon x-mal durchgekaut worden
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2006, 18:21   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2005
lunchbox macht alles soweit korrekt
sorry, ich hatte hier irgendwie keine antwort gefunden. ich werde aber nochmal suchen.

zum thema freiberufler: ich dachte, ich waere freiberufler, weil ich mich als solcher gemeldet habe, eine neue steuernummer bekommen habe und kein gewerbe anmelden musste.
lunchbox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2006, 19:04   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
am besten du fragst mal beim FA nach, wie die Dich dort jetzt führen, aber anhand Deiner Tätigkeitsbeschreibung würde ich Dich nicht als Freiberufler einstufen.

unter dem Stichwort nebenbeschäftigung findest du viel zum lesen...
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
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