Wotan, wenn Du glaubst dass das nicht richtig ist musst Du Deine Frage eindeutig stellen!!!
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Zitat von wotan
Das kann so nicht richtig sein.
Ich als Sub schreibe die Rechnung an den Auftragsgeber (Leistungsempfänger)Netto
mit Hinweis auf § 13b.
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das ist richtig
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Zitat von wotan
Der Auftragsgeber ist Leistungsempfänger (Steuerschuldner (§13b UStG)) und der müsste in der USt- Erklärung (USt2A) die Seite 4 Zeile 95 und UR Zeile 21
bis 27 benutzen.
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auch das ist richtig
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Zitat von wotan
Ich könnte mir vorstellen dass ich in der Anlage UR Seite 2 Zeile 53 den Umsatz eintragen muss, bin mir aber nicht sicher.
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Wenn Du der Leistungserbringer bist, ist auch das richtig
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Zitat von wotan
Die nächste Frage ist wo diese Umsätze noch rein müssen.
In der EÜR- JA, in der USt2A- ?, in der Einkommensteuererklärung ?.
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EÜR als Einahmen, USt Anlage UR, ESt-Erklärung Anlage GSE
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Zitat von wotan
Leider habe ich keine Ahnung von dem Kram und hoffe auf Hilfe von Euch.
Danke
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Ich helfe ja gerne, aber Du musst schon beschreiben wo Dein Problem liegt. aus Deiner ersten Fragestellung ging nicht hervor, ob Du der Leistungserbringer oder -empfänger bist.