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Thema: Erlöse nach §13b (Bauleistung)

  1. #1
    TP-Newbie Wotan macht alles soweit korrekt
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    Erlöse nach §13b (Bauleistung)

    Hallo,

    wo müssen die Einnahmen nach § 13b (Bauleistungen ohne Steuer) in der Umsatzsteuererklärung 2004 und 2005 eingetragen werden.

    Wo müssen die Erlöse nach § 13b in der Einkommensteuererklärung rein.

    Danke

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    da guckst du in Zeile 95 im Formular 1A und in der Anlage UR Zeile 21 bis 27

    deine einnahmen aus 13b gehören in die EÜR??!! Oder verstehe ich deine frage falsch...

  3. #3
    TP-Newbie Wotan macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antwort.

    Das kann so nicht richtig sein.
    Ich als Sub schreibe die Rechnung an den Auftragsgeber (Leistungsempfänger)Netto
    mit Hinweis auf § 13b. Der Auftragsgeber ist Leistungsempfänger (Steuerschuldner (§13b UStG)) und der müsste in der USt- Erklärung (USt2A) die Seite 4 Zeile 95 und UR Zeile 21
    bis 27 benutzen.

    Ich könnte mir vorstellen dass ich in der Anlage UR Seite 2 Zeile 53 den Umsatz eintragen muss, bin mir aber nicht sicher.
    Die nächste Frage ist wo diese Umsätze noch rein müssen.
    In der EÜR- JA, in der USt2A- ?, in der Einkommensteuererklärung ?.

    Leider habe ich keine Ahnung von dem Kram und hoffe auf Hilfe von Euch.

    Danke

  4. #4
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Wotan, wenn Du glaubst dass das nicht richtig ist musst Du Deine Frage eindeutig stellen!!!

    Zitat Zitat von wotan
    Das kann so nicht richtig sein.
    Ich als Sub schreibe die Rechnung an den Auftragsgeber (Leistungsempfänger)Netto
    mit Hinweis auf § 13b.
    das ist richtig

    Zitat Zitat von wotan
    Der Auftragsgeber ist Leistungsempfänger (Steuerschuldner (§13b UStG)) und der müsste in der USt- Erklärung (USt2A) die Seite 4 Zeile 95 und UR Zeile 21
    bis 27 benutzen.
    auch das ist richtig

    Zitat Zitat von wotan
    Ich könnte mir vorstellen dass ich in der Anlage UR Seite 2 Zeile 53 den Umsatz eintragen muss, bin mir aber nicht sicher.
    Wenn Du der Leistungserbringer bist, ist auch das richtig

    Zitat Zitat von wotan
    Die nächste Frage ist wo diese Umsätze noch rein müssen.
    In der EÜR- JA, in der USt2A- ?, in der Einkommensteuererklärung ?.
    EÜR als Einahmen, USt Anlage UR, ESt-Erklärung Anlage GSE

    Zitat Zitat von wotan
    Leider habe ich keine Ahnung von dem Kram und hoffe auf Hilfe von Euch.

    Danke
    Ich helfe ja gerne, aber Du musst schon beschreiben wo Dein Problem liegt. aus Deiner ersten Fragestellung ging nicht hervor, ob Du der Leistungserbringer oder -empfänger bist.

  5. #5
    TP-Newbie Wotan macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fridge
    Ich helfe ja gerne, aber Du musst schon beschreiben wo Dein Problem liegt. aus Deiner ersten Fragestellung ging nicht hervor, ob Du der Leistungserbringer oder -empfänger bist.

    Sorry, war mein Fehler. Danke dir für die Antworten.

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