da guckst du in Zeile 95 im Formular 1A und in der Anlage UR Zeile 21 bis 27
deine einnahmen aus 13b gehören in die EÜR??!! Oder verstehe ich deine frage falsch...
Hallo,
wo müssen die Einnahmen nach § 13b (Bauleistungen ohne Steuer) in der Umsatzsteuererklärung 2004 und 2005 eingetragen werden.
Wo müssen die Erlöse nach § 13b in der Einkommensteuererklärung rein.
Danke
Danke für die Antwort.
Das kann so nicht richtig sein.
Ich als Sub schreibe die Rechnung an den Auftragsgeber (Leistungsempfänger)Netto
mit Hinweis auf § 13b. Der Auftragsgeber ist Leistungsempfänger (Steuerschuldner (§13b UStG)) und der müsste in der USt- Erklärung (USt2A) die Seite 4 Zeile 95 und UR Zeile 21
bis 27 benutzen.
Ich könnte mir vorstellen dass ich in der Anlage UR Seite 2 Zeile 53 den Umsatz eintragen muss, bin mir aber nicht sicher.
Die nächste Frage ist wo diese Umsätze noch rein müssen.
In der EÜR- JA, in der USt2A- ?, in der Einkommensteuererklärung ?.
Leider habe ich keine Ahnung von dem Kram und hoffe auf Hilfe von Euch.
Danke
Wotan, wenn Du glaubst dass das nicht richtig ist musst Du Deine Frage eindeutig stellen!!!
das ist richtigZitat von wotan
auch das ist richtigZitat von wotan
Wenn Du der Leistungserbringer bist, ist auch das richtigZitat von wotan
EÜR als Einahmen, USt Anlage UR, ESt-Erklärung Anlage GSEZitat von wotan
Ich helfe ja gerne, aber Du musst schon beschreiben wo Dein Problem liegt. aus Deiner ersten Fragestellung ging nicht hervor, ob Du der Leistungserbringer oder -empfänger bist.Zitat von wotan
Zitat von fridge
Sorry, war mein Fehler. Danke dir für die Antworten.
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