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An die Spezis: Nachträgliche AK und Privatnutzung
Moin,
folgender fiktiver Fall:
X hat im Jahr 2003 einen gekauft. Innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung erwirbt er zusätzlich über das Internet eine digitale TV-Karte, die in den PC eingebaut wird.
Im Jahr 2005 macht Person X im Rahmen seines Arbeitsverhältnis anteilig der beruflichen Nutzung i.H.v. 60 % Werbungskosten für den PC in Höhe der Abschreibung geltend. Dabei bezieht er die Kosten für die TV-Karte mit in die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ein, auch wenn er diese nicht für seine beruflichen Zwecke nutzt.
S argumentiert wie folgt:
1.
Nachträgliche Anschaffungskosten stellen nicht darauf ab, ob diese privat oder beruflich bedingt sind. Die AfA-BMG sind die Anschaffungskosten, wobei auch nachträgliche Anschaffungskosten in diese Berechnung einbezogen werden. H 44 EStH stellt lediglich darauf ab, dass durch diese nachträglichen Anschaffungskosten kein neues Wirtschaftsgut entstanden sein darf.
Durch den Einbau der TV-Karte gibt diese dem PC kein neues Gepräge und somit ist auch kein neues Wirtschaftsgut entstanden. Der PC wird weiterhin als Arbeitsgerät genutzt und nicht als Fernseher. Die private Begründung der nachträglichen Anschaffungskosten scheide somit aus, da keine gesetzlichen Regelungen etwas gegenteiliges besagen.
2.
Zudem würde die Nichtberücksichtigung zu einer unzutreffenden Besteuerung führen, zumal der PC durch die TV-Karte entsprechend häufiger Privat genutzt wurde und somit eine Streichung dieser Aufwendungen automatisch zu einer Korrektur des jeweiligen Privatanteils führen würde.
3.
Außerdem sei der geringe zeitliche Abstand zwischen der Anschaffung des PC's und der TV-Karte so zu beurteilen, als sei dieses ein Anschaffungsvorgang gewesen. Man würde somit gar nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten kommen, sondern den Vorgang als ein Anschaffungsgeschäft beurteilen auch wenn 2 verschiedene Vertragspartner vorliegen. Auch hier ist es unerheblich, dass eine ausschließlich private Nutzung der TV-Karte vorliegt, weil man bei einer Anschaffung eines neuen PC's nicht alle eingebauten Geräte in privat und beruflich trennt.
In welchen Punkten würde man X Recht geben?
Gruß
Sven
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