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Thema: Erfassungsbogen kommt noch?

  1. #1
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Erfassungsbogen kommt noch?

    Hallo,
    habe vor zwei Wochen das Gewerbe angemeldet. Bis jetzt aber noch keine Post vom FA bekommen.

    Bin ich nur zu ungeduldig?

  2. #2
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    Bin ich nur zu ungeduldig?
    jupp

    Ruf doch einfach im Finanzamt an wie lange das noch dauert
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Würd ich dir auch raten. Die Finanzämter sind da unterschiedlich. Das erste hatte uns damals sofort nen Bogen zugeschickt, das zweite war nach unserem Anruf eher verwirrt warum wir uns den Bogen nicht selbständig aus dem Internet gezogen haben und ihnen zugeschickt haben. So unterschiedlich kann das sein...

  4. #4
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Hmm, eigentlich bräuchte ich da dann doch gar nicht anrufen und den Bogen gleich aus dem Web ziehen und hinschicken oder?

  5. #5
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    Auch ne Möglichkeit aber bevor sich vielleicht eine Zusendung des Arbeitsamtes und dein selbständiges Einsenden überschneiden und hinterher große Verwirrung herrscht (du weißt doch, A weiß nicht was B tut... ) würd ich am Montag kurz mal anrufen und fragen wie sie´s gerne hätten bzw. ob´s ok ist wenn du´s selbständig ausfüllst und zusendest.

  6. #6
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Nagut, aber wieso Arbeitsamt?

  7. #7
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    *lol* sorry ich bin wohl doch noch nicht ganz wach. Ich meinte natürlich das Finanzamt... oh weija... ich geh wieder ins Bett

  8. #8
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Hihi, ee macht nix.
    Hab mir den Bogen einmal provorma ausgedruckt und fülle ihn gerade vorab mal aus.

    Dazu fällt mir folgendes auf:

    Zeile 12 bis 14
    Müssen da auch im selben Haushalt lebende Stiefkinder eingetragen werden?


    Zeile 45
    Da ich Hauptberuflich nichtselbstständig tätig bin (Also einen ganz normalen Job im Angestellten-Verhältniss) , muß ich da das Brutto-Einkommen oder Netto angeben? Lohnsteuer wird ja vom Arbeitgeber abgeführt, warum wollen die das wissen?


    Zeile 44
    Einahmen aus selbstständiger Arbeit, hier wird ja das angenommene Einkommen aus meinem neuen Nebenjob eingetragen oder? Ich gehe davon aus, das ich im ersten Jahr so gut wie nichts einnehmen werde, kann ich da auch 0 eingeben oder ist das lächerlich?


    Zeile 7.1
    Gesamtumsatz schätze ich mal so auf 2000 EUR im ersten Jahr, Kleinunternehmerregelung ist klar, kreuze ich an.

    So, das waren erstmal meine Fragen für einen kalten Januar-Sonntag!

  9. #9
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    Müssen da auch im selben Haushalt lebende Stiefkinder eingetragen werden?
    jupp

    Da ich Hauptberuflich nichtselbstständig tätig bin (Also einen ganz normalen Job im Angestellten-Verhältniss) , muß ich da das Brutto-Einkommen oder Netto angeben?
    Bruttoeinkommen

    Lohnsteuer wird ja vom Arbeitgeber abgeführt, warum wollen die das wissen?
    steht doch drüber. Zur Festsetzung von Vorauszahlungen

    Einahmen aus selbstständiger Arbeit, hier wird ja das angenommene Einkommen aus meinem neuen Nebenjob eingetragen oder?
    ich tippe eher, dass du diese bei gewerblicher Tätigkeit eintragen solltest.

    Ich gehe davon aus, das ich im ersten Jahr so gut wie nichts einnehmen werde, kann ich da auch 0 eingeben oder ist das lächerlich?
    ich hätte keine Probleme damit dies durchgehen zu lassen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  10. #10
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    danke, das leuchtet ein.

    Habe eben auf der Seite der OFD Niedersachsen in den FAQ folgendes gefunden:

    Frage: Ich habe mich selbständig gemacht. Muss ich das Finanzamt informieren?

    Haben Sie einen Gewerbebetrieb eröffnet, für den bei der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, dann erhält Ihr Finanzamt automatisch hierüber eine Mitteilung.

    Falls Sie allerdings nicht abwarten möchten, bis Sie durch Ihr Finanzamt um die Beantwortung einiger Fragen gebeten werden, können Sie schon vorab den betreffenden Fragebogen ausfüllen und an Ihr Finanzamt senden.

    Üben Sie hingegen eine selbständige (freiberufliche) Tätigkeit aus, dann teilen Sie dies bitte Ihrem Finanzamt mit. Sie können hierzu ebenfalls den o.g. Fragebogen verwenden.

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