das kommt vielleicht auch ein bißchen darauf an, was gewollt ist. klar kann man auch nur vermitteln, dazu sollte man dann einen vermittlungsauftrag haben und diesen dann auch entsprechend abrechnen. interessant wird es aber sein, ob denn der escort service die "einzige" vermittlungsstelle ist. ausserdem müsste man prüfen, ob denn die escort-damen als selbständige un'innen anzusehen sind.
ein interessanter fall ....![]()


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