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suche mal nach dem stichwort "liebhaberei", das nämlich genau das, was dir das finanzamt in kürze unterstellen wird.
liebhaberei besteht dann, wenn du einen tätigkeit ohne gewinnerzielungsabsicht ausübst. wenn du dierse absicht aber hast, musst du sie nachweisen, z.b. in form von planrechnungen für die nahe zulkunft, bereits bestellt oder beauftragte dienste, etc...
solltest mall kontaklt mir einem StB aufnehmen...
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