benutze mal die suchfunktion dieses tollen forums, und lies ein wenig, dann wirst du auch eine antwort auf deine frage selber finden...
Hallo,
Bin grad auf euer Forum gestoßen und hab zum Anfang gleich mal ne Verständniss Frage.
Ich weiß das es auf einen Gewerbeschein nenfreibetrag gibt bis 7188€ oder so war das..Die kann man ja steuerfrei verdienen wenn man mehr verdient muss man alles wa drüber ist ja versteuern soweit also auch klar. Nur wie sieht das jetzt aus wenn man nebenbei noch kindergeld bekommt wird dann Geld vom Kindergeld + Gewerbescheinverdienst zusammen gerechnet und wenn das zusammen über diesen 7188€ ist wird alles was drüber ist versteuert oder hat das Kindergeld nciht mit den einnahmen vom Gewerbeschein zu tun?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Florian
Zitat:
"2Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und
Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder
geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat. 3Dieser Betrag ist
zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und
angemessen ist. 4Zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14, 16
Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, die nach § 19 Abs. 2
und § 20 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie
Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen
Absetzungen für Abnutzung nach § 7 des Einkommensteuergesetzes übersteigen."
@dorintia: Du verwechselst den Kinderfreibetrag mit dem Grund"freibetrag"
Kinderfreibetrag §32 EStG
Grund"freibetrag" §32a EStG
und ich glaube in diesem Thread wurde nach dem Grund"freibetrag" gefragt.
in diesem Sinne muss ich mich wohl gaaannz doll entschuldigen, im §32a heißt der doch tatsächlich Grund"freibetrag"; ich kenne das Ding nur als [Steuer]tariflichengrundbetrag.
Oh, ich hatte das so verstanden: Wieviel darf ich verdienen um trotzdem noch kindergeld zu bekommen? Oder so ähnlich :-)
Nabend,
Also danke erstmal für die vielen antworten. Also Ich meinte das ganze so:
sagen wir mal man erreicht durch das kindergeld einen betrag von 2000 € im jahr. Nun verdient der jugendliche auf einen gewerbeschein 6000 € im Jahr. Somit wäre er ja nochnter dem Betrag und muss nichts versteuern. Oder rechnte sich das 6000+2000 also dann 8000€ und er muss 1000€ davon versteuern...
Hoffe ich ihr verteht wie ich das meine.
Grüße aus Berlin
Florian
Nee, versteh ich immer noch nicht. Die Eltern erhalten für ein Kind z.B. 154 Euro monatl., aber dem dritten gibbet mehr. Bedingungen ob das Geld gezahlt wird, oder ob ein entsprechender Freibetrag bei der Ekst.-erklärung berücksichtigt wird, stehen im Kindergeldgesetz und diese Prüfung nimmt das FA automatisch vor.
Wie hoch die Einkünfte des Kindes sein dürfen, damit überhaupt Kindergeld gezahlt wird, hab ich schon geschrieben.
Meine Einkünfte liegen knapp unter diesen 7.680 Jährlich also muss ich diese nicht versteuern. Mich interessiert nun da ich noch kindergeld bekomme würde kindergeld + mein verdient über 7.680 liegen also müsste ich einen teil meiner einkünfte versteuern oder zählt das kindergeld da nicht zu...
Also, wir als Eltern müssen das erhaltene Kindergeld nicht versteuern.
Kindergeld sind keine Einkünfte oder Bezüge
Kindergeld ist eine Steuervergünstigung (vgl. § 31 S. 3 EStG)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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