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Thema: Gewerbeschein und Kindergeld?

  1. #1
    TP-Newbie sblider4 macht alles soweit korrekt
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    Gewerbeschein und Kindergeld?

    Hallo,

    Bin grad auf euer Forum gestoßen und hab zum Anfang gleich mal ne Verständniss Frage.

    Ich weiß das es auf einen Gewerbeschein nenfreibetrag gibt bis 7188€ oder so war das..Die kann man ja steuerfrei verdienen wenn man mehr verdient muss man alles wa drüber ist ja versteuern soweit also auch klar. Nur wie sieht das jetzt aus wenn man nebenbei noch kindergeld bekommt wird dann Geld vom Kindergeld + Gewerbescheinverdienst zusammen gerechnet und wenn das zusammen über diesen 7188€ ist wird alles was drüber ist versteuert oder hat das Kindergeld nciht mit den einnahmen vom Gewerbeschein zu tun?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Florian

  2. #2
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    benutze mal die suchfunktion dieses tollen forums, und lies ein wenig, dann wirst du auch eine antwort auf deine frage selber finden...

  3. #3
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    Zitat Zitat von sblider4
    Ich weiß das es auf einen Gewerbeschein nenfreibetrag gibt bis 7188€ oder so war das..
    im übrigen ist das kein FREIBETRAG, sondern der Betrag, ab dem ein einzelner steuerpflichtige anfängt steuern zuzahlen...

    EDIT: das ist falsch....siehe Beitrag 4
    Geändert von fridge (02.02.2006 um 17:55 Uhr)

  4. #4
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    Zitat:
    "2Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und
    Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder
    geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat. 3Dieser Betrag ist
    zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und
    angemessen ist. 4Zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14, 16
    Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, die nach § 19 Abs. 2
    und § 20 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie
    Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen
    Absetzungen für Abnutzung nach § 7 des Einkommensteuergesetzes übersteigen."

  5. #5
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    @dorintia: Du verwechselst den Kinderfreibetrag mit dem Grund"freibetrag"

    Kinderfreibetrag §32 EStG
    Grund"freibetrag" §32a EStG

    und ich glaube in diesem Thread wurde nach dem Grund"freibetrag" gefragt.

    in diesem Sinne muss ich mich wohl gaaannz doll entschuldigen, im §32a heißt der doch tatsächlich Grund"freibetrag" ; ich kenne das Ding nur als [Steuer]tariflichengrundbetrag.

  6. #6
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    Oh, ich hatte das so verstanden: Wieviel darf ich verdienen um trotzdem noch kindergeld zu bekommen? Oder so ähnlich :-)

  7. #7
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    Nabend,

    Also danke erstmal für die vielen antworten. Also Ich meinte das ganze so:

    sagen wir mal man erreicht durch das kindergeld einen betrag von 2000 € im jahr. Nun verdient der jugendliche auf einen gewerbeschein 6000 € im Jahr. Somit wäre er ja nochnter dem Betrag und muss nichts versteuern. Oder rechnte sich das 6000+2000 also dann 8000€ und er muss 1000€ davon versteuern...

    Hoffe ich ihr verteht wie ich das meine.

    Grüße aus Berlin
    Florian

  8. #8
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    bist du das "kind"???

    sind das deine einkünfte???

  9. #9
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    Nee, versteh ich immer noch nicht. Die Eltern erhalten für ein Kind z.B. 154 Euro monatl., aber dem dritten gibbet mehr. Bedingungen ob das Geld gezahlt wird, oder ob ein entsprechender Freibetrag bei der Ekst.-erklärung berücksichtigt wird, stehen im Kindergeldgesetz und diese Prüfung nimmt das FA automatisch vor.

    Wie hoch die Einkünfte des Kindes sein dürfen, damit überhaupt Kindergeld gezahlt wird, hab ich schon geschrieben.

  10. #10
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    Meine Einkünfte liegen knapp unter diesen 7.680 Jährlich also muss ich diese nicht versteuern. Mich interessiert nun da ich noch kindergeld bekomme würde kindergeld + mein verdient über 7.680 liegen also müsste ich einen teil meiner einkünfte versteuern oder zählt das kindergeld da nicht zu...

  11. #11
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    Also, wir als Eltern müssen das erhaltene Kindergeld nicht versteuern.

  12. #12
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    also ich kanne meine frage nur wiederholen

  13. #13
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    Kindergeld sind keine Einkünfte oder Bezüge

    Kindergeld ist eine Steuervergünstigung (vgl. § 31 S. 3 EStG)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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