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Thema: Brauche dringend Euren Rat!

  1. #1
    TP-Newbie awa6 macht alles soweit korrekt
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    Brauche dringend Euren Rat!

    Hallo ich bin auch neu hier und habe auch mal eine Frage.
    Ich bin seit August 2004 Kleinunternehmerin (nebenbei bin ich auch noch Studentin..weiss nicht, ob das von Belang ist). Vorher habe ich von Januar - Juli 2004 noch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Nun hat mein Steuerberater meine Steuer für 2004 gemacht (Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit ca. 9.100 EUR und auf Steuerkarte ca. 6.500 EUR). Er hat meine Tätigkeit (Beratung in einer Werbeagentur, die ja eigentlich unter die Rubrik Freie Berufe fällt, soweit ich weiss) als Gewerbe behandelt (obwohl ich noch garkein Gewerbe beantragt hatte. Dies habe ich erst in 2005 gemacht, damit ich ggf. auch Promotion- oder Gastronomietätigkeiten nachgehen kann) und so kommt es, dass er mir folgendes berechnet:
    - "Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen üb. die- ausgaben aus Gewerbebetrieb"
    - "Erklärung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag"
    - "Umsatzsteuerjahreserklärung einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen"
    - "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte" und - "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbstständiger Arbeit"

    Nun habe ich in den FAQS folgendes gelesen: Jeder Unternehmer der Gewerbliche Einkünfte erzielt (alle die einen Gewerbeschein haben) müssen eine Gewerbesteuererklärung erstellen. Aufgrund des hohen Freibetrages bei der Gewerbesteuer wird aber kein Kleinunternehmer jemals Gewerbesteuer zahlen müssen. Aus diesem Grund ist eine Abgabe auch zu vernachlässigen. Das Finanzamt wird keine Gewerbesteuererklärung anfordern.

    Hätte mein Steuerberater das wissen müssen? Hat er also was berechnet, was er nicht hätte berechnen müssen, da das FA gar nicht danach fragt? Zumal ich doch meinen Gewerbeantrag erst in 2005 beantragt habe!!?

    Desweiteren berechnet er mir insg. 15 EUR Auslagen für Porto etc. Da ich keine Erfahrung mit SB habe (mache das erste mal über ihn) würde ich mich freuen, ob das angemessen ist. Mir kommt das sehr hoch vor. Für die 2 Briefe und 3 Telefonate, die wir geführt haben....

    Danke im Voraus für Eure Hilfe!!

    awa6

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Hi,

    also ich glaube auch, dass du mit der von dir beschriebenden tätigkleit gewerblich und nciht "freiberuflich" tätig bist. es gibt dazu hier im forum so diverses an infos und schau dir auch mal den §18 EStG an, dort ist genau aufgelistet, wer "selbständig" tätig ist.

    da du nun gewerblich bist, wäre eine GewSt-Erklärung grundsätzlich richtig, aber §25 der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung bestimmt, das keine Erklärung abgegeben werden muss, wenn der gewerbeertrag unter 24.500 EUr liegt . Da versucht der StB etwas abzurechnen, was nicht notwendig ist. Das ist nicht nett.

    Die Gewinnermittlung ist ok, da sowohl gewerblich als auch "freiberuflich" die gleichen Gewinnermittlungsvorschriften haben.

    Porto des StB bezieht sich auf §16 der Steuerberaterbeührenverordnung. Auch das ist ok ; siehe Vorschrift. Tatsächlich hätte er sogar 20 EUR abrechnen können und zwar pro Gebührenposition!!!!!!

    Also das mit der GewSt-Erkl. würde ihc nochmals ansprechen und um Rechnungskorrektur bitte. Der StB wird sich vermutlich rausreden....

    Zitat Zitat von §18 EStG
    (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2 Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. ...
    Zitat Zitat von §25 GewStDV
    § 25 Gewerbesteuererklärung (1) Eine Gewerbesteuererklärung ist abzugeben
    für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Betrag von 24 500 Euro überstiegen hat;
    ...
    Zitat Zitat von §16 StBGebV
    § 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 1 Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte. 2 Er kann nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz fordern, der 15 vom Hundert der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro, in Strafsachen und Bußgeldverfahren höchstens 15 Euro.

  3. #3
    TP-Newbie awa6 macht alles soweit korrekt
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    Smile

    Hallo,
    erst mal ganz lieben Dank für Deine Antwort...

    Das heisst das ich lediglich die Position
    " Erklärung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag..."
    streichen könnte?


    Ok, wenn Du schreibst, dass die Gewinnermittlung in jedem Falle gemacht werden muss, ist das wohl ok! Aber wieso berechnet er dann auch "Umsatzsteuererklärung einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen"???? Ich zahle doch gar keine Umsatzsteuer!!!

    Und was ist mit den anderen Positionen:
    - "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte" und
    - "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbstständiger Arbeit"


    Das ist für die "normale Einkommenssteuererklärung" oder? Also meine Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte, oder?

    Noch was...er hat immer das StBGebV zitiert...welches ist das? Kann ich dass hier irgendwo einsehen??? Oder hast Du eine andere Site, auf der das geht?

    Nochmal ein großes Danke im Voraus
    Geändert von awa6 (03.02.2006 um 09:12 Uhr)

  4. #4
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von awa6
    Hallo,
    erst mal ganz lieben Dank für Deine Antwort...
    kein problem

    Zitat Zitat von awa6
    Das heisst das ich lediglich die Position
    " Erklärung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag..."
    streichen könnte?
    genau


    Zitat Zitat von awa6
    Aber wieso berechnet er dann auch "Umsatzsteuererklärung einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen"???? Ich zahle doch gar keine Umsatzsteuer!!!
    Aber als Kleinunternehmer musst du auch eine USt-Erkl. abgeben. In der steht allerdings ziemlich wenig drin (sozusagen 2 Zahlen und ein paar Stammdaten). Sagen wir es mal so, was der StB dort abrechnet ist rechtlich i.O., aber nett ist das nicht. Kommt vielleicht auch ein bißchen auf den Betrag an.


    Zitat Zitat von awa6
    Und was ist mit den anderen Positionen:
    - "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte"
    das ist der Mantelbogen der Einkommensteuererklärung
    Zitat Zitat von awa6
    und
    - "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbstständiger Arbeit"
    das ist die Anlage N; wegen der Lohnsteuerkarte

    Zitat Zitat von awa6
    Das ist für die "normale Einkommenssteuererklärung" oder? Also meine Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte, oder?
    jupp

    Zitat Zitat von awa6
    Noch was...er hat immer das StBGebV zitiert...welches ist das? Kann ich dass hier irgendwo einsehen??? Oder hast Du eine andere Site, auf der das geht?
    die StBGebV ist die Steuerberatergebührenverordnung und die kannst du dir hier anschauen[/quote]

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